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Rossi Viktor · 2024-09-16

Rossi Viktor · Bern · 2024-09-16

Wortprotokoll

Das Sammeln von Unterschriften für Initiativen und Referenden ist Bestandteil der Ausübung der politischen Rechte im Bund und in Artikel 34 der Bundesverfassung grundrechtlich geschützt. Einschränkungen von Grundrechten benötigen nach Artikel 36 der Bundesverfassung eine Grundlage auf Gesetzesebene. Ferner müssen Einschränkungen im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein. Der Gesetzgeber hat eine Regulierung des gewerbsmässigen Sammelns von Unterschriften für Volksinitiativen und Referenden bisher abgelehnt. Es besteht gemäss dem heute geltenden Recht kein Spielraum, um regulierend einzugreifen.

Die Bundeskanzlei - ich durfte das vorhin schon erwähnen - lädt aber als Sofortmassnahme umgehend zu einem runden Tisch ein. Mir ist wichtig, nochmals zu unterstreichen, dass es sich dabei nicht um eine einmalige Veranstaltung handelt, sondern um einen neuen ständigen Dialog mit allen Involvierten, im Rahmen dessen Massnahmen identifiziert und gemeinsame griffige Standards etabliert werden sollen, zu denen sich alle Akteure verpflichten. [PAGE 1529]