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Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2024-09-17

Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2024-09-17

Wortprotokoll

Aus liberaler Sicht kann man argumentieren, das Gesetz brauche es nicht, der Markt sei am besten geeignet, die Versorgung mit essenziellen Gütern und Infrastrukturen sicherzustellen. Eine Investitionsprüfung für private Unternehmen und Investoren - die Unternehmen gehören ja nicht der Schweiz, sondern privaten Eigentümern -, welche das unternehmerische Risiko tragen und daher auch frei über den Verkauf entscheiden können müssen, ist schwer verständlich. Die Kosten und Rechtsunsicherheiten, die durch eine derartige Prüfung entstehen, wirken sich negativ auf die Standortattraktivität aus und beeinflussen Investitions- und Ansiedlungsentscheide von in- und ausländischen Wirtschaftsakteuren.

Das war auch bei uns in der Grünliberalen Fraktion die überwiegende Haltung, als wir hier im Rat über die Motion Rieder abstimmten. Wir lehnten sie mehrheitlich ab. Nun haben sich aber die weltwirtschaftlichen Verhältnisse geopolitisch verschoben, Spannungen und Protektionismus haben zugenommen, und der Krieg gegen die Ukraine und die Corona-Pandemie haben deutlich gemacht, wie verzahnt und auch vulnerabel die internationalen Wertschöpfungsketten sind. Viele Länder beurteilen ihre gegenseitigen Abhängigkeiten neu und holen sicherheitskritische Wirtschaftszweige zurück, um wirtschafts- und sicherheitspolitische Risiken zu reduzieren. Tun das alle oder tun das viele, tut die Schweiz gut daran, ebenso für sich vorzusorgen. Obsiegen die Märkte und die guten Handelspartnerschaften, dürften die Nachteile hingegen überwiegen.

Es ist ein schwieriges Abwägen für uns Grünliberale, und wir tun uns ehrlicherweise schwer mit der Frage, wie wir eine Offenheit für Investitionen aus aller Welt im Interesse der Schweiz bewahren können, ohne Gefahr zu laufen, zum europäischen Standort für Umgehungsinvestitionen zu werden, und ohne dass systemrelevante Infrastrukturen ausser Kontrolle geraten. Wir beurteilen es heute anders als damals bei der Motion Rieder, und wir sind geneigt, diesem Gesetz zuzustimmen.

Wenn man ein solches Gesetz macht, sollte man es allerdings richtig machen. Der Bundesrat, so scheint es uns, hat das Gesetz so formuliert, dass es möglichst wenig zum Einsatz kommt - er ist ja auch dagegen -, jedoch nicht so, dass es möglichst zielgenau ist. Statt den Investor zu kategorisieren, einen ausländischen staatlichen Investor, was auf dem Papier zu einer Lex China, einer Lex Russland führen dürfte und in der Realität zahlreiche Umgehungsmöglichkeiten mit sich bringt, scheint es uns sinnvoller, das schützenswerte Gut möglichst noch präziser zu umschreiben, weil es sicherheitsrelevant, systemrelevant, versorgungsrelevant ist, und das Prüfgesetz darauf anzuwenden. Das bedeutet zum Beispiel auch Folgendes: Bei den Schwellenwerten will man Bagatellfälle ausnehmen, das macht Sinn. Keinen Sinn macht es hingegen, Grössenbeschränkungen für sicherheitsrelevante Unternehmen wie beispielsweise Biotech-Unternehmen zu [PAGE 1621] definieren, die mit fünf Mitarbeitenden an einer auch als Biowaffe nutzbaren Technologie arbeiten.

Wir werden eintreten, und wir werden der Mehrheit folgen. Wir möchten der Schwesterkommission aber beliebt machen, Anhörungen durchzuführen und auszuloten, wie wir noch präziser, noch zielgenauer schützen können, ohne dort investitionshemmend zu sein, wo wir es nicht sein wollen.