Dobler Marcel · Nationalrat · 2024-09-17
Dobler Marcel · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2024-09-17
Wortprotokoll
Gerne nehme ich im Namen der FDP-Liberalen Fraktion Stellung zu Block 1. Ich werde auch meine Minderheitsanträge im Rahmen dieses Fraktionsvotums begründen.
Von den fünf Minderheitsanträgen stehen nun die zwei wesentlichsten dieser Vorlage im Zentrum. Bitte folgen Sie dem Entwurf des Bundesrates und erweitern Sie in Artikel 1 Absatz 1 den Geltungsbereich nicht um essenzielle Güter. Neben massiver Rechtsunsicherheit würde eine solche Aufzählung auch eine Unausgewogenheit gegenüber Artikel 3 schaffen, der aufzählt, welche Unternehmen genau betroffen sind. Für eine Verzehnfachung der Bürokratie und der Zahl der betroffenen Fälle sorgt der Antrag der Kommissionsmehrheit zu Artikel 1 Absatz 2. Es ist die gravierendste Verschärfung in diesem Gesetz, welche, wie ich argumentiert habe, durch Rechtsunsicherheit und durch den Standort und den [PAGE 1623] Wettbewerb verschlechternde Effekte zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden führt. Bitte folgen Sie jeweils dem Antrag der Minderheit Dobler, um zur Version des Bundesrates zurückzukehren oder um den Gesetzentwurf gemäss meiner Argumentation im Eintretensvotum zu entschärfen.
Bei den verschärfenden Minderheitsanträgen bitte ich Sie, der Minderheit Badran Jacqueline - nein, entschuldigen Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen. (Heiterkeit) Es ist gestern wohl etwas spät geworden. Es kann ja nicht sein, dass ich der Minderheit Badran Jacqueline folge.
Ich komme zu Artikel 1 Absatz 1, zum Antrag der Minderheit Dobler zum ersten Satzteil: Ich bitte Sie, die Minderheit Dobler zu unterstützen. Mit der Einschränkung des Zweckartikels soll erreicht werden, dass nur Übernahmen systemrelevanter Infrastrukturunternehmen staatlich zu prüfen sind. Aus meiner Sicht ist das das absolute Maximum, das als ausgewogene Lösung akzeptiert werden kann. Es geht um die potenzielle Gefährdung und Bedrohung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, sofern sich diese Unternehmen nicht bereits im Besitz der öffentlichen Hand befinden.
Ich komme zum Antrag der Minderheit Dobler zum zweiten Satzteil: Der Geltungsbereich soll gemäss Mehrheit auf "essenzielle Güter und Dienstleistungen" erweitert werden. Diese Begrifflichkeit stammt aus dem Bereich der wirtschaftlichen Landesversorgung, wo sie definiert ist. Alle Unternehmen, die in diesen Geltungsbereich fallen, sollen folglich dem Investitionsprüfgesetz unterstehen. Diese Anpassung führt zu massiver Rechtsunsicherheit. In Artikel 3 des Entwurfes sind die konkreten Kategorien aufgeführt. Die Verwaltung hat uns mehrfach darauf aufmerksam gemacht, dass diese gelten und vorzuziehen sind. Die Ausweitung in Artikel 1 Absatz 1 schafft Rechtsunsicherheit, schafft eine grosse Differenz zur Definition in Artikel 3 und ist abzulehnen. Auch in Bezug auf internationale Verträge wird diese Formulierung vieles komplizierter machen, ohne dass das Gesetz damit wirklich geschärft würde. Ich bitte Sie, im Sinne der Konsistenz dieses Gesetzes diesen Minderheitsantrag anzunehmen.
Ich komme zu Artikel 1 Absatz 2, zum Antrag der Minderheit Dobler bezüglich der betroffenen Investoren. Dieser Minderheitsantrag ist der wichtigste der gesamten Vorlage. Die von der Mehrheit vorgesehene Erweiterung auf private Investoren sorgt für eine Verzehnfachung der Zahl der Fälle, die das[NB]SECO[NB]prüfen muss; vielleicht sind es auch mehr. Diese Erweiterung sorgt für einen massiven Anstieg der Bürokratie und führt auch zu Rechtsunsicherheit, was sich gemäss Studien in Bezug auf künftige Investitionen schädlich auf den Standort auswirkt. Die Wirtschaft lehnt diese Ausweitung ab, da sie einen massiven staatlichen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit und die Eigentumsgarantie von Schweizer Unternehmen darstellen würde.
Hohe Kosten stünden schliesslich einem begrenzten Nutzen gegenüber, zumal private ausländische Investoren grundsätzlich keine destabilisierenden oder geopolitischen Absichten verfolgen. Private Firmen wollen Geld verdienen. Sie stehen dem Grundinteresse des Gesetzes, die öffentliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten und Gefährdungen und Bedrohungen abzuwenden, nicht entgegen.
Der Antrag der Kommissionsmehrheit ist kontraproduktiv. Folgen Sie deshalb dem Bundesrat und der FDP-Fraktion, und unterstützen Sie die Minderheit Dobler.
Dann komme ich zu Artikel 3 Absatz 3 und zum Antrag der Minderheit Dobler betreffend die Delegationsnorm: Bei dieser Bestimmung will die Mehrheit dem Bundesrat die Kompetenz geben, frei darüber zu entscheiden, welche Kategorien inländischer Unternehmen der Genehmigungspflicht ohne Ablaufdatum zu unterstellen sind. Dies soll gesetzlich begrenzt werden, da wir im internationalen Vergleich bereits jetzt eine vergleichbare Regelung haben. Die Rechtsunsicherheit, die entsteht, wenn der Bundesrat in Eigenregie die Kategorien betroffener Firmen erweitern kann, muss beschränkt werden. Bitte unterstützen Sie meine Minderheit.
Dann noch zu Artikel 3 Absatz 4 und zum Antrag der Minderheit Badran Jacqueline: Die Minderheit will Ausnahmen von der Prüfung nur für staatliche Investoren zulassen. Dagegen will die Mehrheit eine Ausnahme für staatliche und private Investoren. Ich bitte Sie hier, der Mehrheit zu folgen.