Müller Leo · Nationalrat · 2024-09-17
Müller Leo · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-09-17
Wortprotokoll
In Block 1 haben wir sechs verschiedene Fragen zu beantworten, nämlich zu betroffenen Unternehmen, zur Ergänzung des Zwecks, zu betroffenen Investoren, zur Delegationsnorm, zu Ausnahmen und zur Reziprozität. Vorab das Wichtigste: Die Mitte-Fraktion wird in diesem Block überall der Mehrheit folgen und die Anträge der Minderheiten ablehnen. Ich begründe das wie folgt.
Beim ersten Antrag der Minderheit Dobler geht es darum, dass das Gesetz nicht für Übernahmen von inländischen Unternehmen gelten würde, sondern dass der Geltungsbereich auf die Übernahme inländischer systemrelevanter Infrastrukturunternehmen eingeschränkt würde. Wir hätten also gemäss Minderheit Dobler zwei Einschränkungen: Es müsste sich um systemrelevante Unternehmen und um Unternehmen, die im Infrastrukturbereich tätig sind, handeln. Diese zwei Einschränkungen wollen wir nicht.
Der zweite Antrag der Minderheit Dobler will beim Zweck des Gesetzes wieder zur Version des Bundesrates zurückgehen. Die Mehrheit der Kommission beantragt nämlich, dass das Gesetz nicht nur einen Investitionsschutz für die Sicherheit der Schweiz bezwecken soll, sondern dass es auch zur Anwendung kommen soll, wenn Übernahmen inländischer Unternehmen durch ausländische Investoren "die Versorgung mit essenziellen Gütern und Dienstleistungen der Schweiz gefährden oder bedrohen" würden. Ich bitte Sie, dieser Ausdehnung des Zwecks zuzustimmen.
Zum dritten Antrag der Minderheit Dobler: Die Kommission beantragt im Gegensatz zum Bundesrat, dass eine Investition nicht nur geprüft werden soll, wenn ausländische staatliche Investoren ein Unternehmen in der Schweiz übernehmen wollen, sondern dass generell ausländische Investoren geprüft werden können. Sie haben es bereits gehört, ich wiederhole nochmals, weshalb es diese Präzisierung braucht: Die Abgrenzung zwischen staatlichen, halbstaatlichen und nicht staatlichen Unternehmen ist nicht ganz einfach zu machen, und die Frage, wie Fonds zu beurteilen sind usw., ist nicht ganz einfach zu beantworten. Deshalb schlägt Ihnen die Mehrheit eine Klarstellung in diesem Punkt vor.
Der Bundesrat beantragt in seinem Entwurf zudem, dass er selber weitere Kategorien von inländischen Unternehmen für höchstens zwölf Monate der Genehmigungspflicht unterstellen kann, womit wir beim vierten Antrag der Minderheit Dobler sind. Diese zwölfmonatige Frist soll der Bundesrat verlängern können. Die Kommission begrüsst es, dass der Bundesrat die Kompetenz erhält, weitere Unternehmen der Kontrolle zu unterstellen. Die Mehrheit der Kommission will aber keine Befristung, sondern will, dass der Bundesrat dies dauerhaft tun kann. Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen und eine Delegationsnorm zu schaffen, auch damit im Notfall nicht wieder Notrecht angewendet werden muss.
Beim fünften Antrag der Minderheit Dobler geht es darum, dass bei einer Zusammenarbeit mit Staaten Ausnahmen gemacht werden können, wenn eine gegenseitige Vereinbarung besteht. Die Mehrheit der Kommission geht da etwas weiter als der Bundesrat.
Beim sechsten Antrag der Minderheit Dobler geht es um die Reziprozität. Die Mehrheit der Kommission will, dass solche Ausnahmen gegenseitig angestrebt werden. Das heisst, dass sich beide Staaten solche Ausnahmen von der Genehmigungspflicht gegenseitig zusichern. Die Minderheit will das nicht. Ich bitte Sie, auch hier der Mehrheit zu folgen.