Sommaruga Simonetta · Nationalrat · 2003-06-04
Sommaruga Simonetta · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-06-04
Wortprotokoll
Ich entnehme den Ausführungen aller meiner Vorredner und Vorrednerinnen, dass sie mit der heutigen Definition der marktbeherrschenden Unternehmen nicht zufrieden sind, dass diese Definition ungenügend, unklar und unpräzise ist.
Der Unterschied ist jetzt aber, wie man diese Definition verbessert: Der Bundesrat will lediglich einen Hinweis in Klammern einfügen und damit eine Präzisierung erreichen. Das hat dem Nationalrat bei der letzten Beratung nicht genügt. Wir haben deshalb eine Präzisierung verlangt, und zwar eine Präzisierung, die klarer sagt, dass für die Marktbeherrschung eines Unternehmens wesentlich ist, ob ein Unternehmen von anderen Unternehmen in besonderem Masse abhängig ist, und zwar als Nachfrager oder als Anbieter.
Nun kann es aber nicht darum gehen, dass dort, wo freiwillig eine Abhängigkeit eingegangen wird, automatisch von einer Marktbeherrschung gesprochen wird. Wenn sich also ein Bauer entscheidet, nur ein Restaurant zu beliefern, dann ist das Restaurant deswegen nicht marktbeherrschend, auch wenn die Abhängigkeit des Bauern sehr gross ist. Dort aber, wo die Abhängigkeit aus marktstrukturellen Gründen vorhanden ist, muss eine Marktbeherrschung festgestellt werden können. Dort hat nämlich der Nachfrager keine Ausweichmöglichkeit, dort ist auch keine Freiwilligkeit vorhanden. Um diese Fälle geht es der Mehrheit der WAK, die ich Sie bitte zu unterstützen.
Es geht also, Herr Ehrler, nicht darum, hier irgendwo die Kleinen zu schützen oder Marktstrukturschutz zu betreiben, [PAGE 832] sondern es geht darum, die Grossen, diejenigen, die eben marktbeherrschend sind, auch diesem Gesetz zu unterstellen. Wir haben bei der Beratung dieses Gesetzes viel über die Marktmacht der Grossverteiler gesprochen. Gerade die Bauern in unserem Land haben immer wieder darauf hingewiesen - ich meine auch zum Teil zu Recht -, wie abhängig sie von diesen Anbietern sind. Es ist also deshalb auch ein bäuerliches Anliegen, wenn wir hier klare Verhältnisse schaffen. Die Unterstellung von marktmächtigen Unternehmen unter das Kartellgesetz ist aber auch im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten. Es wäre nämlich falsch zu meinen, dass marktbeherrschende Unternehmen automatisch im Sinne der Konsumenten handeln. Viel eher ist das Gegenteil der Fall!
Deshalb ist die Unterstellung von marktbeherrschenden Unternehmen unter das Gesetz im Sinne der Produzenten, Anbieter und Konsumenten, eben all jener, die von marktbeherrschenden Unternehmen abhängig sind, und zwar sind sie dies aus marktstrukturellen Gründen und nicht deshalb, weil sie freiwillig darauf eingegangen sind.
Ich bitte Sie deshalb im Namen der SP-Fraktion, der Mehrheit zuzustimmen.