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Pfister Gerhard · Nationalrat · 2024-09-18

Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-09-18

Wortprotokoll

Das ist jetzt keine weltbewegende Sache, aber auch im Kleinen sollte man sorgfältig arbeiten. Namens meiner Minderheit und namens meiner Fraktion bitte ich Sie, hier dem Bundesrat zu folgen.

Ich weiss nicht, was der Bundesrat will, weil auf der Fahne zwar steht, dass er etwas anderes wollte, als der Ständerat beschlossen hat, er sich aber im Ständerat nicht für seine Auffassung gewehrt hat. Vielleicht braucht der Bundesrat etwas Rückendeckung, und die geben wir ihm jetzt.[NB]Ich[NB]hoffe,[NB]dass[NB]er[NB]seine Position dann aufrechterhalten wird.

Die Minderheit möchte den Bundesrat daran erinnern, dass er sich auch in diesem Fall, der etwas besonders ist, an das übliche Vorgehen halten sollte. Es geht ausschliesslich um die Gewährleistung der Verfassungsänderung des Kantons Genf. Die ausführlichen Details können Sie im Votum des Kommissionssprechers im Ständerat vom 10.[NB]September nachlesen, der dargelegt hat, warum die Einführung einer Elternschaftsversicherung gemäss Artikel 205 der Verfassung der Republik und des Kantons Genf in Bundeskompetenz liegt. Deshalb kann - in aller Kürze - diese Bestimmung nicht gewährleistet werden. Das ist Konsens zwischen Mehrheit und Minderheit und Bundesrat und Ständerat.

Dissens besteht über das Vorgehen. Der Ständerat hat eine neue Methode beschlossen und einfach gesagt: Wir machen das jetzt einmal anders als üblich. Er hat beschlossen, Artikel 3 Absatz 2 des Bundesbeschlusses zu streichen und in einem späteren Entwurf zu behandeln, wenn die Änderung des Erwerbsersatzgesetzes auf Bundesebene entschieden worden ist. Die Minderheit möchte hier nicht vom üblichen Prozess abweichen, sondern beantragt Ihnen, wie ursprünglich der Bundesrat, die Verfassungsänderung nur so weit zu gewährleisten, wie sie mit der Bundesverfassung und mit Bundesrecht konform ist. Die Minderheit möchte nicht, dass es einreisst, dass Kantone ihre Verfassung im Wissen darum ändern, dass die Änderung nicht gewährleistet werden kann, aber in der Erwartung und Hoffnung, dass dadurch der politische Druck auf den Bund erhöht werden kann, in diese Richtung tätig zu werden.

Zudem hätte der Bundesrat, wenn er etwas weitsichtiger gewesen wäre, einen separaten Bundesbeschluss zur Gewährleistung der Verfassung des Kantons Genf vorlegen müssen bzw. eine separate Botschaft mit den anderen Kantonsverfassungsänderungen, bei denen wir die Gewährleistung selbstverständlich vornehmen sollten. So hätte er verhindern können, dass die Gewährleistung der anderen Kantonsverfassungen erst in der Wintersession entschieden werden kann, weil es für die Differenzbereinigung jetzt halt nicht mehr reicht.

Eine Botschaft an die Kantone, die sich fragen werden, warum ihre Verfassungsänderung nicht gewährleistet wurde: Aus meiner Sicht hätte es der Bundesrat mit zwei Botschaften in der Hand gehabt, aber er hat das nicht gemacht. Allfällige Klagen also bitte nicht an das Parlament und an den Nationalrat richten, wenn er der Minderheit folgt, sondern an den Bundesrat! Denn auch hier gehört es nach Auffassung der Minderheit zur Pflicht des Bundesrates, die Bundesversammlung nicht unter zeitlichen oder politischen Druck zu setzen.

Ich bitte Sie, beim üblichen Vorgehen zur Gewährleistung zu bleiben, damit dieses neue und zugegebenermassen sehr originelle Vorgehen des Ständerates keine Schule macht.