AB 344574
Roth Franziska · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-09-18
Wortprotokoll
Das "12 zu 1 Stimmen" geht langsam dem Ende zu.
Mit diesem Minderheitsantrag wird die Ermächtigung des Bundesrates beibehalten, die Schutzdienstpflicht bei Bedarf zu verlängern. Bei der Totalrevision des BZG wurde die Dauer der Schutzdienstpflicht von 20 auf 12 Jahre verkürzt, mit der Möglichkeit einer Verlängerung auf 14 Jahre durch den Bundesrat. Der Bundesrat hatte diese Verkürzung in der Botschaft vom 21.[NB]November 2018 damit begründet, dass die Alimentierung des Zivilschutzes mit einer Dauer von 12 Jahren gewährleistet sei. Wenn der Bundesrat jetzt der Ansicht ist, die Alimentierung des Zivilschutzes sei gefährdet, dann soll er weiterhin die Möglichkeit haben, die Dauer der Schutzdienstpflicht in dem Mass zu erhöhen, wie dies für die Alimentierung nötig ist. Dazu wird das Maximum von 18 Jahren auf jeden Fall reichen. Bis Ende 2020 galt eine Dauer der Schutzdienstpflicht von 20 Jahren. Eine Dauer von höchstens 18 Jahren ist also zumutbar.
Ich bitte Sie, hier der Minderheit zu folgen.