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Amherd Viola · Bundesrat · 2024-09-18

Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2024-09-18

Wortprotokoll

Ich will vorausschicken, dass es hier jetzt nicht darum geht, irgendwelche Grenzwerte zu senken oder nicht zu respektieren. Es geht darum, einen Bericht zu verfassen, der sich mit diesem Thema auseinandersetzt. Entsprechend bitte ich Sie, meine Äusserungen auch so aufzunehmen.

Es ist klar: Aufgrund der sicherheitspolitischen Lage muss die Verteidigungsfähigkeit der Armee wieder gestärkt werden. Dazu gehört eine glaubwürdige Ausbildung unserer Armeeangehörigen an den verschiedenen Waffen, die sie im Ernstfall einsetzen müssen. Die Armee setzt für die Ausbildung verschiedene Simulationssysteme ein. Damit kann die Belastung für die Umwelt reduziert werden. Das tun wir bereits, und wir wollen das in Zukunft noch mehr tun.

Das Trainieren im scharfen Schuss bleibt aber ein zentrales Element für eine glaubwürdige Ausbildung. Das führt in der Umgebung der mehr als hundert Schiessplätze der Armee unweigerlich zu Lärmbelastungen. Das Umweltschutzgesetz gilt auch für die Armee. Für die militärischen Waffen-, Schiess- und Übungsplätze ist deshalb in der Lärmschutz-Verordnung geregelt, wie die Lärmbelastung zu ermitteln ist und welche Grenzwerte gelten. Diese Regelung basiert auf einem wissenschaftlich abgestützten Vorschlag der Eidgenössischen Kommission für Lärmbekämpfung. Zwischen den verschiedenen Lärmarten bestehen Unterschiede, denen die Kommission in ihren jeweiligen Vorschlägen Rechnung getragen hat.

Les études menées jusqu'à présent par le DDPS concernant les nuisances sonores des places de tir militaires ont montré que les valeurs limites de l'ordonnance sur la protection contre le bruit ne sont pas respectées sur environ 40 places. Il convient toutefois de préciser que des réclamations liées [PAGE 836] au bruit émanent parfois de la population même lorsque les valeurs limites sont respectées, comme c'est le cas pour les places de tir de Bôle et de Plan du Bois, dans le canton de Neuchâtel. Le DDPS examine les mesures qui permettraient de réduire le bruit et de respecter les valeurs limites.

Dafür kommen bauliche oder auch technische Massnahmen infrage, die insbesondere für die Grundausbildung der Armeeangehörigen an ihrer persönlichen Waffe wirksame Massnahmen sind. Die baulichen Massnahmen können sehr teuer sein, insbesondere, wenn geschlossene Schiesshallen realisiert werden sollen.

Bei verschiedenen Schiessplätzen sind gar keine baulichen Massnahmen möglich, insbesondere bei Panzer- oder Artillerieschiessplätzen. Hier bleiben grundsätzlich nur organisatorische Massnahmen, das heisst eine Einschränkung des Schiessbetriebs, was zulasten der Ausbildungsmöglichkeiten geht. Wenn diese Einschränkungen zu weit gehen, gibt es die Möglichkeit für Ausnahmen zugunsten der Landesverteidigung. Solche Ausnahmen könnten, nach heutigem Kenntnisstand, bei rund zwanzig Plätzen nötig sein. Als Folge dieser Ausnahmen müssten bei den Gebäuden mit Grenzwertüberschreitungen Schallschutzfenster auf Kosten der Armee eingebaut werden.

Bei Annahme des Postulates wird der Bundesrat eine Auslegeordnung bezüglich der geltenden Beurteilungsmethodik und ihrer Auswirkungen vornehmen. Die Auslegeordnung wird das VBS in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Umwelt erarbeiten. Gestützt auf diese Auslegeordnung wird der Bundesrat dann beurteilen, ob er einen Handlungsbedarf sieht oder nicht.

Im Sinne einer Auslegeordnung, die vielleicht interessante Resultate zutage bringt - was wir heute noch nicht wissen -, ist der Bundesrat der Meinung, dass das Postulat[NB]angenommen[NB]werden soll.