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Jans Beat · Bundesrat · 2024-09-18

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-09-18

Wortprotokoll

In der Sommersession 2023 nahm Ihr Rat den vorliegenden Entwurf zur Unterstellung der strategischen Infrastrukturen der Energiewirtschaft unter die Lex Koller an. Der Bundesrat hatte Ihnen schon damals Nichteintreten beantragt, dies nicht etwa, weil er den Schutz der Infrastrukturen im Energiebereich nicht als wichtig erachten würde - ganz im Gegenteil. Energie ist wichtig für unsere Versorgung. Der Lex-Koller-Ansatz ist aber weder zielführend noch erforderlich, um das Kernanliegen der Vorlage umzusetzen. Dieser Auffassung war der Bundesrat im Jahr 2023, und daran hat sich nichts geändert.

In der Zwischenzeit beschloss der Ständerat im Februar 2024, nicht auf die Vorlage einzutreten. Der Ständerat will Energieanlagen nicht der Lex Koller unterstellen. Stattdessen soll das Investitionsprüfgesetz weiterverfolgt werden, um problematische ausländische Investitionen abzuwehren. Zum Investitionsprüfgesetz unterbreitete der Bundesrat dem Parlament im Dezember 2023 einen Entwurf, und Sie haben diesen Entwurf in der laufenden Session beraten. Das Investitionsprüfgesetz will Übernahmen verhindern, die die öffentliche Ordnung oder die Sicherheit der Schweiz gefährden könnten. Es schützt kritische Infrastrukturen zahlreicher Bereiche vor ausländischen Übernahmen. Erfasst sind auch Elektrizitätsproduktion,[NB]Erdgasleitungen[NB]und[NB]das[NB]Stromnetz.

Das Investitionsprüfgesetz und der Entwurf zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative Badran Jacqueline verfolgen also dasselbe Ziel. Beide wollen kritische Infrastrukturen der Energiewirtschaft vor ausländischen Übernahmen schützen. Dennoch unterscheiden sich die beiden Vorlagen wesentlich. Zum einen schützt der vorliegende Entwurf zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative Badran Jacqueline nur Energieinfrastrukturen und damit einen einzigen Infrastrukturbereich, zum andern werden darin ausländische Investitionen in den Energiesektor, abgesehen von Ausnahmen, praktisch verboten. Beim Investitionsprüfgesetz bleiben ausländische Investitionen hingegen grundsätzlich erlaubt, bei Sicherheitsbedenken kann aber der Staat intervenieren. Soll die Übernahme von zentralen Energieinfrastrukturen durch ausländische Investorinnen und Investoren reguliert werden, teilt der Bundesrat daher die Ansicht des Ständerates, dass dies sektorübergreifend mit dem Investitionsprüfgesetz getan werden soll. Für eine Sonderlösung im Energiebereich via Lex Koller gibt es keine überzeugenden Gründe.

Der Bundesrat beantragt daher, nicht am Eintreten auf den Entwurf zur Anpassung der Lex Koller festzuhalten.