Büttiker Rolf · Ständerat · 2000-03-14
Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-14
Wortprotokoll
Ich bin selbstverständlich für Eintreten. Ich bin grundsätzlich ein Anhänger des Beitragsprimates, aber in der jetzigen Situation der PKB ist eine Übergangskarenzfrist - wie man sie bezeichnen könnte - bis 2006 oder 2007 für den Wechsel zum Beitragsprimat gemäss Vorschlag der SPK sachlich völlig richtig und politisch vernünftig.
Wir müssen wissen, dass Leistungsprimat und Beitragsprimat bei gleichen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen genau gleich teuer sind. Das haben uns die Experten in der Kommission eingehend und überzeugend dargestellt. Aufgrund der Organisationsstruktur des Bundes bin ich jedoch fest davon überzeugt, dass für die Publica das Beitragsprimat wahrscheinlich einfacher zu verwalten wäre als das heutige Leistungsprimat. Für mich stellt sich jedoch heute die zentrale Frage, ob ein direkter Übergang zum Beitragsprimat den Versicherten und den Mitarbeitern der Pensionskassenverwaltung zugemutet werden kann bzw. darf. Aufgrund verschiedener Abklärungen und Gespräche, die ich seit der Kommissionssitzung mit Spezialisten geführt habe, muss ich diese Frage leider mit Nein beantworten. Dabei stütze ich mich auf folgende Tatsachen: Aufgrund des uns allen bekannten miserablen verwaltungstechnischen Zustandes der PKB fehlt heute das Vertrauen in die aufbereiteten Versicherungsdaten weitgehend. Dieses Vertrauen ist aber die elementare Grundlage jeden Neustartes und kann nur durch die gezielte Information jedes einzelnen Versicherten zurückgewonnen werden, und dies wiederum nicht mit Worten, sondern mit Taten.
Es ist ein offenes Geheimnis, dass die meisten Versicherten der PKB noch nie einen Versicherungsausweis erhalten haben, dem sie ihre Versicherungsdaten, wie Höhe der Beiträge, Höhe der Vorsorgeleistungen, Eintrittsdatum, zurückgelegte Dienstjahre, eingekaufte Dienstjahre usw., hätten entnehmen können, um sich von deren Richtigkeit zu überzeugen. Auch aus dieser Sicht steht unsere Pensionskasse somit einzigartig da. Ich selber und sicher auch Sie kennen keine anderen Pensionskasse, welche ihre Versicherten nicht jährlich über den Stand ihrer persönlichen Vorsorge informiert.
Dieser Bereinigungs- und Informationsprozess braucht jedoch Zeit und stellt hohe Anforderungen an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unserer Pensionskassenverwaltung. Ein Übergang auf das Beitragsprimat hätte zur Folge, dass ein neues Gesetz zu erarbeiten wäre und die Versicherten mit geeigneten Informationskampagnen auf die Umstellung vorbereitet werden müssten. Ein Übergang hätte weiter zur Folge, dass relativ komplexe Berechnungen in Bezug auf die individuellen Bestände der einzelnen Versicherten durchzuführen wären. Das Beispiel der Umstellung im Kanton Schwyz - wir haben das in der Kommission angeschaut - zeigt, dass dafür mindestens drei Jahre nötig sind.
Beim Leistungsprimat sind bekanntlich bei der Finanzierung grosse Solidaritätskomponenten eingebaut - da bin ich mit Herrn Béguelin einverstanden -, indem die jüngeren die älteren Menschen mitfinanzieren. Bei einer fairen Umstellung auf das Beitragsprimat müssten daher den einzelnen Versicherten diese geleisteten Solidaritätsbeiträge zusätzlich zur Freizügigkeitsleistung als Startkapital gutgeschrieben werden. Das müssen wir mit einberechnen, Herr Reimann, und deshalb zweifle ich an den Aussagen von Herrn Professor Schmid.
Ein anderer unabhängiger Pensionskassenexperte, Dr. Oskar Leutwiler von Price Waterhouse Coopers, hat für den Fall, dass man diese Umstellung vornähme, von zusätzlichen Umstellungskosten - hier kommt es natürlich auch auf den Ausbau an - von mindestens einer Milliarde Franken gesprochen. Diese zusätzlichen Kosten wurden bei den finanziellen Überlegungen bisher leider nicht vollständig offen gelegt.
Heute gibt es wie schon in den vergangenen Jahren eine unterdurchschnittliche Lohnentwicklung; dies sollten wir ebenfalls berücksichtigen. Naturgemäss ist in solchen Perioden das Leistungsprimat kostengünstiger als das Beitragsprimat. Daher ist es aus finanziellen Gründen nicht zwingend notwendig, bereits heute - also rasch - auf das Beitragsprimat umzusteigen. Dies ist der Grund, weshalb wir in der Staatspolitischen Kommission entschieden haben, vorläufig solle das Leistungsprimat beibehalten werden, damit man später zwingend auf das Beitragsprimat umsteigen kann.
Ich meine, dass die vorgeschlagene Karenzfrist für den Übergang vom Leistungs- zum Beitragsprimat in der heutigen Situation der Pensionskasse durchaus eine kluge und geschmeidige Lösung ist. Bildlich gesprochen ist die PKB immer noch ein Patient, der sich zwar nicht mehr unbedingt auf der Intensivstation befindet, an dem wir jetzt aber eine schwere Operation vornehmen müssen - das ist die Umstellung vom Leistungs- auf das Beitragsprimat. Natürlich müssen wir deshalb höllisch aufpassen, damit wir später nicht sagen müssen: "Operation geglückt, Patient gestorben!" Lassen wir also den Patienten - die PKB - noch etwas genesen und stellen dann 2006/07 auf das Beitragsprimat um.
Aus diesen Überlegungen möchte ich Ihnen beliebt machen, den Anträgen der Mehrheit der Kommission zu folgen.