Suter Gabriela · Nationalrat · 2024-09-18
Suter Gabriela · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-09-18
Wortprotokoll
Die SP-Fraktion hat ihre Haltung zur parlamentarischen Initiative Badran Jacqueline nicht geändert: Wir werden auf das Geschäft eintreten. Der Entscheid bei der letzten Abstimmung im Nationalrat fiel ja mit 120 zu 72 Stimmen bei 1 Enthaltung relativ deutlich aus.
Kollege Paganini beantragt Nichteintreten und verweist als Alternative auf das Investitionsprüfgesetz. Wir sind der Meinung, dass es nicht um ein Entweder-oder geht, sondern um ein Sowohl-als-auch. Die beiden Gesetze gehen eben sehr wohl zusammen. Wir haben dem Investitionsprüfgesetz gestern selbstverständlich ebenfalls zugestimmt. Es gibt aber einen gewaltigen Unterschied zwischen den beiden Gesetzentwürfen. Das Investitionsprüfgesetz sieht vor, Verkäufe ins Ausland grundsätzlich zu erlauben, aber mit Ausnahmen. Mit der parlamentarischen Initiative Badran Jacqueline ist es hingegen grundsätzlich verboten, strategische Infrastrukturen der Energiewirtschaft ins Ausland zu verkaufen; Ausnahmen sind aber möglich. Es macht einen grossen Unterschied, ob etwas grundsätzlich erlaubt oder grundsätzlich verboten ist.
Bewilligungspflichtig sein sollen neu Wasserkraftwerke, Atomkraftwerke, Rohrleitungsanlagen für gasförmige Brenn- und Treibstoffe, das Übertragungsnetz und die Verteilnetze für Strom. Der Verkauf solcher Energieinfrastrukturen ins Ausland soll nur dann bewilligt werden, wenn dadurch die gesamtwirtschaftlichen oder versorgungspolitischen Interessen der Schweiz gestärkt werden und keine staatspolitischen Interessen entgegenstehen. Also zu einem Verkauf ins Ausland sagt man grundsätzlich Nein, ausser in Ausnahmefällen.
Warum das? Grundsätzlich müssen Sie sich einfach mal die Frage stellen: Warum sind Personen im Ausland oder andere Staaten daran interessiert, eine Energieinfrastruktur in der Schweiz zu kaufen? Im Wesentlichen kommen zwei Gründe infrage: Entweder sie wollen sie als Anlageobjekt, mit dem Ziel, aus der Anlage eine Rendite zu generieren, oder sie wollen sie kaufen, um die strategische Kontrolle über die Infrastruktur zu erlangen. Wir wollen nicht, dass Geld der Schweizer Bevölkerung, das für Energie bezahlt wurde, ins Ausland abfliesst, insbesondere nicht in diesen Zeiten, in denen Energieknappheit droht. Dass die Gefahr solcher Investitionen gross ist, zeigt auch ein Blick ins Ausland: In den letzten Jahren wurde viel Geld aus China in Energieinfrastruktur in der EU investiert.
Im Ständerat wurde gesagt, die Energieinfrastruktur könne man ja nicht wegtragen. Das stimmt natürlich, aber man kann sie abschalten, man kann sie blockieren, man kann bei einer Gasleitung oder bei einer im Bau befindlichen Wasserstoffleitung den Durchfluss verringern. Das gab es alles schon in den letzten Jahren. Man kann ein AKW abstellen oder länger in Revision behalten, um die Stromproduktion künstlich zu verknappen.
Als Kritik wurde angeführt, dass das Gesetz leicht umgehbar sei. Es stimmt, es ist möglich, das Verbot zu umgehen, aber bedenken Sie: Damit ein Verkauf zustande kommt, braucht es immer zwei, neben der Käuferin auch den Verkäufer. Wenn der Gesetzgeber es grundsätzlich verboten hat, Energieinfrastrukturen ins Ausland zu verkaufen, wird sich der Verkaufswillige sehr gut überlegen, die entsprechende Infrastruktur zu verhökern bzw. an jemanden zu verkaufen, der dieses Gesetz mit einem Trick umgeht. Die Verkäuferin wäre übrigens in den allermeisten Fällen die öffentliche Hand.
Es wurde kritisiert, das Gesetz fokussiere einseitig auf Energieinfrastrukturen. Ja, das stimmt. Diese sind aber strategisch auch besonders bedeutsam. Wir sind der Meinung, man soll das eine tun und das andere nicht lassen. Wir können im Bereich der strategisch eminent wichtigen Energieinfrastrukturen den Weg über die Lex Koller nehmen und in den anderen Bereichen, wie beispielsweise der Wasserversorgung oder den Spitälern, den Weg über das Investitionsprüfgesetz.
Zum Vorwurf, das Gesetz sei ein Bürokratiemonster: Dieser Vorwurf wurde vorgestern auch in der Debatte zur Individualbesteuerung vorgebracht. Da ging es aber um 1,7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen pro Jahr. Hier bewegen wir uns in ganz, ganz anderen Dimensionen. So viele strategische Infrastrukturen der Energiewirtschaft haben wir gar nicht. Das Gesetz wird nur selten angewandt werden, deshalb wird sich auch der Aufwand in Grenzen halten. Das Gesetz wird aber eine präventive und abschreckende Funktion haben.
Deshalb bitte ich Sie einzutreten.