Amherd Viola · Bundesrat · 2024-09-18
Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2024-09-18
Wortprotokoll
Ihre Finanzkommission folgt beim Bundesbeschluss über die Eckwerte zur Ausrichtung der Armee 2035 einstimmig dem Bundesrat und dem Ständerat. Die Mehrheit der SiK unterstützt diesen Bundesbeschluss ebenfalls, jedoch mit zwei Ausnahmen. Sie beantragt, Artikel 2 Buchstabe e zu ergänzen und Artikel 2 Buchstabe k neu aufzunehmen. Ich gehe in der Folge auf diese beiden Ausnahmen und die diversen Minderheitsanträge ein.
Zunächst zum Antrag der Minderheit I (Zryd) zu Artikel 1 und Artikel 2 Buchstaben a bis j des Bundesbeschlusses über die Eckwerte zur Ausrichtung der Armee bis 2035: Dieser Minderheitsantrag basiert auf keiner der drei Varianten, die in der Armeebotschaft 2024 zur strategischen Ausrichtung der Armee ausgeführt sind. Er stellt vielmehr eine zusätzliche, neue Variante dar. Die Bundesverfassung hält klar fest: Die Armee "verteidigt das Land und seine Bevölkerung". Die Armee muss in der Konsequenz also verteidigungsfähig sein. Beantragt wird nun aber eine Ausrichtung der Armee auf Schutz und Rettung. Einerseits würde die Armee so ihren Verfassungsauftrag nicht mehr erfüllen können. Andererseits sind die Eckwerte, die angestrebt werden sollen, Aufgaben der Partnerorganisationen im Bevölkerungsschutz, beispielsweise der Polizei oder des Zivilschutzes, und damit auch der Kantone. Die Armee unterstützt in diesen Fällen die Behörden ausschliesslich subsidiär, also wenn deren Mittel nicht mehr ausreichen, und zeitlich begrenzt. Gestützt auf den Verfassungsauftrag und angesichts der aktuellen sicherheitspolitischen Lage in Europa ist eine Ausrichtung der Armee ausschliesslich auf ihre subsidiären Aufgaben abzulehnen. Der Antrag wurde bereits im Ständerat behandelt und dort abgelehnt. Daher bitte ich Sie, dem Bundesrat bzw. der Mehrheit der Kommission zu folgen und den Minderheitsantrag abzulehnen.
Zum Antrag der Minderheit II (Walliser): Der Bundesbeschluss beinhaltet Eckwerte für die Ausrichtung der Armee und nicht Detailaufgaben. Details aufzuführen ist zudem irreführend. Müsste man demnach eine Aufgabe, die nicht speziell aufgeführt ist, nicht angehen? Oder wie wäre das zu interpretieren? Die Aufzählung wäre nicht abschliessend. Ausserdem sind die im Antrag festgehaltenen Aufgaben bereits heute Bestandteil des Portfolios des Militärischen Nachrichtendienstes. Beispielsweise analysiert dieser seit Jahren die Streitkräfteentwicklung im Ausland. Daraus leitet der Armeestab die Konsequenzen für die Fähigkeitsentwicklung der Schweizer Armee ab. Diese fliessen dann in die Armeebotschaft ein.
Es gilt auch zu berücksichtigen, dass der Fähigkeitsbereich "Nachrichtenverbund und Sensoren" nicht nur den Militärischen Nachrichtendienst umfasst, sondern die gesamte Sensorik für die Aufklärung am Boden und in der Luft. Zudem wurde der Militärische Nachrichtendienst aufgrund der sich verschärfenden Weltlage in den vergangenen Jahren personell verstärkt und zunehmend mit Milizkomponenten unterstützt. Dadurch kann er seine Aufgaben wahrnehmen. Eine spezifische Erwähnung dieser einzelnen Aufgaben bietet keinen Mehrwert. Entsprechend bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit II (Walliser) abzulehnen.
Zu den Anträgen der Mehrheit und der Minderheit II (Hurter Thomas) zu Artikel 2 Buchstabe e: Einleitend stelle ich klar, dass das Budget des Bundesamtes für Cybersicherheit nichts mit der Armeebotschaft zu tun hat. Das Bundesamt für Cybersicherheit ist zivil. Auch wenn wir das Adjektiv "stark" einfügen, den Cyberbereich finanziell also noch stärker aufbauen würden, hätte dies keinen Einfluss auf das Bundesamt für Cybersicherheit. Die Armee hat ihre Aufgaben zu erfüllen, und dafür braucht sie ein breites Fähigkeitsprofil. Dieses Fähigkeitsprofil orientiert sich an der beantragten zweiten Variante. Das angestrebte Fähigkeitsprofil 2035 weist dabei im Bereich der Wirkung im Cyber- und elektromagnetischen Raum bereits die stärkste Ausprägung aus. Die im Mehrheitsantrag verlangte Aufnahme des Wortes "stark" bringt keinen zusätzlichen Nutzen. Die Armee hat bereits Massnahmen zur Verstärkung der Fähigkeiten im Cyberraum vorgenommen, beispielsweise mit der Etablierung des Kommandos Cyber zu Beginn dieses Jahres und mit dem Aufbau der Rechenzentren VBS.
Mit dem Rüstungsprogramm 2024 werden zudem 40 Millionen Franken beantragt, die im Bereich Cybersicherheit investiert werden sollen. Für den Bau des Rechenzentrums Kastro II beantragt der Bundesrat dann noch zusätzlich fast eine halbe Milliarde Franken.
Ich bitte Sie, den Antrag der Mehrheit abzulehnen und den Antrag der Minderheit II (Hurter Thomas) anzunehmen bzw. dem Bundesrat und dem Ständerat zu folgen.
Zum Antrag der Minderheit II (Hess Erich) zu Artikel 2 Buchstabe f: Die Logistik der Armee ist betriebswirtschaftlich auf den Ausbildungsbetrieb und auf planbare Einsätze ausgerichtet. Damit die Armee ihre Aufgaben gerade auch in einem Konflikt erfüllen kann, ist jedoch eine robuste sowie leistungs- und durchhaltefähige Logistik notwendig und wichtig. Dabei geht es unter anderem auch darum, den Schutz von Logistikeinrichtungen zu verbessern. Dies kann beispielsweise durch Dezentralisierung oder Härtung erfolgen. Der Bundesrat hat in diesem Zusammenhang im Bericht "Verteidigungsfähigkeit und Kooperation" aufgezeigt, dass die Logistikinfrastruktur der Armee wieder stärker dezentralisiert werden soll, auch in unterirdischen Anlagen. In der Armeebotschaft wird dies bekräftigt. Die Armee sieht im Rahmen des ersten Schrittes zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit entsprechende Investitionen im Bereich Logistik vor. Das Anliegen der[NB]Minderheit[NB]II[NB]ist[NB]berechtigt,[NB]aber bereits in Umsetzung. Das Anliegen des Antrages nach einem besseren Schutz der Logistik ist in Artikel 2 Buchstabe f enthalten. Eine zusätzliche Nennung ist nicht nötig. Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag abzulehnen.
Zum Antrag der Minderheit II (Hässig Patrick) zu Artikel 2 Buchstabe g: Zuerst betone ich, dass der Koordinierte Sanitätsdienst (KSD) nicht mehr der Gruppe Verteidigung angegliedert ist, sondern dem Bundesamt für [PAGE 1698] Bevölkerungsschutz. Der KSD ist jetzt daran, ein Konzept zu erarbeiten, um das Gesundheitswesen besser aufzustellen. Das ist tatsächlich sehr wichtig. Diesbezüglich gibt es Verbesserungspotenzial, die entsprechenden Arbeiten laufen. Die Eckwerte zur Ausrichtung der Armee sehen vor, dass die Fähigkeit im Bereich Sanität auf dem heutigen Niveau gehalten wird. Das betrifft aber nicht den KSD, sondern den sanitätsdienstlichen Teil der Armee. Damit wir dieses Niveau halten können, braucht es Investitionen und Weiterentwicklungen. Diese[NB]sind[NB]geplant,[NB]so[NB]sollen zum Beispiel die mobilen Sanitätshilfestellen und ein Teil der Sanitätsfahrzeuge erneuert werden.
Damit kann die Armee die prähospitale Notfallversorgung und den geschützten Patiententransport sicherstellen. Für die gesamtheitliche sanitätsdienstliche Versorgung wird die Armee jedoch weiterhin auf Leistungen des zivilen Gesundheitswesens angewiesen sein, unter anderem auf Fachspezialisten wie Ärztinnen und Ärzte, die im Krisenfall auch in zivilen Spitälern gebraucht werden. Diese Personen können nicht von der Armee aus den Spitälern abgezogen werden. Die Armee kann aber mit ihrem militärischen und katastrophenmedizinischen Know-how die Resilienz und mit den Spitaltruppen die Durchhaltefähigkeit des zivilen Gesundheitswesens erhöhen.
Mit den vorgesehenen Massnahmen können die wesentlichen Fähigkeitslücken im Bereich Sanität geschlossen werden. Der Ausbau ist aufgrund der Dringlichkeit in anderen Fähigkeitsbereichen aktuell nicht möglich. Ich bitte Sie darum, den Antrag der Minderheit II (Hässig Patrick) abzulehnen.
Zum Antrag der Kommission zu Artikel 2 Buchstabe k, eine neue Bestimmung: Diese Ergänzung braucht es nicht, weil die Fähigkeiten, die im Weltraum aufgebaut werden sollen, verschiedenen Wirkungsräumen zugutekommen. Es sind z.[NB]B. Fähigkeiten in den Bereichen Telekommunikation, Nachrichtenbeschaffung oder Präzisionsnavigation. Diese Fähigkeiten unterstützen die Führung und Vernetzung der Armee oder den Nachrichtenverbund und seine Sensoren. Der Weltraum ist dadurch Bestandteil mehrerer Fähigkeitsbereiche. Eine isolierte Betrachtung würde dem nicht gerecht werden. Ich bitte Sie, diesen Antrag abzulehnen.
Zum Antrag der Minderheit Schlatter zu Artikel 2 Buchstabe[NB]l, ebenfalls eine neue Bestimmung: Die Armee wird bei Bedarf auch künftig die zivilen Behörden bei der Krisenbewältigung unterstützen, auch bei sich häufenden Naturereignissen. Dies ist eine ihrer Aufgaben. Nach den Unwettern in den Kantonen Graubünden, Tessin und Wallis in diesem Jahr war die Armee sofort im Einsatz. Die Unterstützung ziviler Behörden ist, wie die anderen Armeeaufgaben auch, jedoch kein eigener Fähigkeitsbereich, sondern setzt sich aus Fähigkeiten aller Bereiche zusammen. Das Fähigkeitsprofil ist keine Auflistung von Aufgaben der Armee. Es zeigt vielmehr auf, welche Fähigkeiten in welcher Ausprägung notwendig sind, um das gesamte Aufgabenspektrum zu erfüllen. Für einen Einsatz bei einem Naturereignis braucht es unter anderem Mittel aus den Fähigkeitsbereichen Führung und Vernetzung, Wirkung gegen Ziele am Boden oder auch Luftmobilität. Je nach Ereignis und Anfragen der zivilen Behörden stellt die Armee die notwendigen Fähigkeiten aus dem gesamten Spektrum zusammen. In diesem Sinne ist eine separate Auflistung eher schädlich als nützlich. Die Armee hat in diesem Sommer gezeigt, wie rasch sie die notwendige subsidiäre Unterstützung leisten kann. Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit abzulehnen.
Zum Antrag der Minderheit Schlatter zu Artikel 2 Buchstabe m: Die Armee leistet ihren Beitrag an die militärische Friedensförderung. Wir wollen ihn noch ausbauen, aber im Moment ist es schwierig, Missionen für Einsätze zu finden. Die Absicht ist in den sicherheitspolitischen Berichten und in der Aussenpolitischen Strategie 2024-2027 festgehalten. Der Fokus liegt dabei besonders auf gefragten, hochwertigen Beiträgen und nicht auf der Masse. Ich habe es bei der Behandlung von Buchstabe j bereits erwähnt: Die militärische Friedensförderung ist kein eigener Fähigkeitsbereich, sondern setzt sich aus Fähigkeiten aus allen in der Armeebotschaft aufgeführten Bereichen zusammen. Das Fähigkeitsprofil ist keine Auflistung von einzelnen Aufgaben der Armee. Es zeigt vielmehr auf, welche Fähigkeiten in welcher Ausprägung notwendig sind. Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit Schlatter abzulehnen.
Zum Antrag der Minderheit Hässig Patrick zu Artikel 2 Buchstabe n, ebenfalls eine neue Bestimmung: Die Leistungen der ABC-Abwehrtruppen, der Rettungstruppen und der Kampfmittelbeseitigung gehören zum Fähigkeitsbereich der Wirkung gegen Ziele am Boden und sind dort auch entsprechend aufgeführt. Wie der Bundesrat bereits in der Sommersession auf die Frage von Nationalrätin Chappuis geantwortet hat, werden in allen Bereichen der Armee auch das Material und die Ausbildung der Truppe für den Fall von atomaren, biologischen und chemischen Ereignissen laufend modernisiert. Aktuell wird beispielsweise eine neue ABC-Schutzausrüstung der Truppe eingeführt.
Die in der Armeebotschaft 2024 aufgeführten 106,6 Millionen Franken betreffen den Anteil an Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarf im Rahmen des Verpflichtungskredits Beschaffung von Armeematerial 2024-2027. Die geplanten Rüstungsvorhaben im Bereich ABC, beispielsweise neue ABC-Schutzmasken oder ein neues ABC-Dekontaminationssystem, sind dort nicht enthalten. Diese Investitionen folgen dann mit den kommenden Rüstungsprogrammen und werden neue Technologien berücksichtigen.
Zu beachten ist auch, dass für den ABC-Schutz der Bevölkerung zahlreiche zivile und staatliche Institutionen auf allen Ebenen eng zusammenarbeiten. Beispielsweise verfügt das BABS mit dem Labor Spiez und der Nationalen Alarmzentrale über zwei zentrale Elemente für den ABC-Schutz. Mit diesen arbeitet die Armee eng zusammen. Beim Schutz der Bevölkerung ist das BABS federführend. Die Armee unterstützt subsidiär, sie hat vor allem den Eigenschutz der Armeeangehörigen zu gewährleisten. Ich bitte Sie deshalb, den Minderheitsantrag abzulehnen.
Ich komme zur Minderheit Chappuis und zum neuen Artikel 2 Buchstabe o: Am 19.[NB]Juni 2024 veröffentlichte der Bundesrat einen Bericht über Beeinflussungsaktivitäten und Desinformation. Darin wird erläutert, dass eine wirksame Bekämpfung dieser Aktivitäten einen umfassenden Ansatz von Staat und Gesellschaft voraussetzt. Die bestehenden Massnahmen müssen vertieft und ergänzt werden, insbesondere die Massnahmen zur Überwachung der Lage, zur Früherkennung und zur Koordination. Für demokratische Regierungen sind die Stärkung der Widerstandsfähigkeit und ein umfassender gesellschaftlicher Ansatz die wichtigsten Massnahmen bei der Bekämpfung von Beeinflussungsaktivitäten im Informationsraum.
Die Armee hat natürlich einen Beitrag zu leisten. Im Informationsraum ist es das Ziel der Gegenseite, das Vertrauen in das Funktionieren von sozialen Gruppen, Gesellschaften oder sogar Nationen zu beschädigen, auszunutzen, anzugreifen oder sogar zu zerstören. Die Armee hat sich von jeher an ein sich veränderndes Sicherheitsumfeld angepasst. Um dieses Phänomen einzudämmen, muss die Armee in der Lage sein, Aktionen im Informationsraum autonom oder in Zusammenarbeit mit den zivilen Behörden durchzuführen. Dementsprechend plant die Armee, die Auswirkungen im Informationsraum stärker zu berücksichtigen. Beispielsweise können durch die gezielte Synchronisierung und Koordinierung von Aktionen die gewünschten Wirkungen im Informationsraum[NB]erzielt[NB]und unbeabsichtigte Wirkungen vermieden werden.
Beim Informationsraum handelt es sich zudem um einen Wirkungsraum. Wie beispielsweise beim Antrag zu Buchstabe k bereits ausgeführt, orientiert sich die Weiterentwicklung der Armee aber bewusst an Fähigkeiten. Der Informationsraum wird aktuell von der Armee und auch vom Staatssekretariat für Sicherheit in Zusammenarbeit mit der Bundeskanzlei und dem EDA behandelt. Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag abzulehnen.
Zum Antrag der Minderheit Götte zu Artikel 2 Absatz 2: Aus unserer Sicht braucht es diese Ergänzung nicht, weil die in den Eckwerten ausgeführten Fähigkeitsbereiche Einfluss auf sämtliche Wirkungsräume haben. Eine zusätzliche und isolierte Betrachtung der Wirkungsräume würde den Abhängigkeiten nicht gerecht werden und könnte zu einem [PAGE 1699] unerwünschten Silodenken führen. Aus diesem Grund orientiert sich die Weiterentwicklung, wie bereits mehrfach dargelegt, an den Fähigkeiten, welche die Armee als Gesamtsystem erhalten oder aufbauen muss, und nicht an einzelnen Wirkungsräumen. Das ist für die Armee zwingend, um ihre Entwicklung zielgerichtet auf die künftigen Bedrohungen und Gefahren auszurichten. Ich bitte Sie, diesen Minderheitsantrag ebenfalls abzulehnen.
Zum Antrag der Minderheit Walliser zu Artikel 2a: Die Armee strebt für die Stärkung der Verteidigungsfähigkeit auch eine vollständige Ausrüstung an. Das beinhaltet einerseits die Modernisierung der Systeme, andererseits die Erhöhung der Durchhaltefähigkeit. Würden jedoch sämtliche Systeme, die in den kommenden Jahren ans Ende der Nutzungsdauer gelangen, eins zu eins ersetzt und gleichzeitig neue Fähigkeiten aufgebaut, beliefe sich der gesamte Finanzbedarf auf über 40 Milliarden Franken. Hinzu käme, dass für die Erhöhung der Durchhaltefähigkeit eine Beschaffung von Munition in bedeutendem Umfang notwendig wäre. Dies ist im Rahmen der finanziellen Vorgaben nicht bis 2035 umsetzbar. Deshalb verfolgt die Armee künftig eine adaptive Weiterentwicklung. Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag abzulehnen.