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Weyeneth Hermann · Nationalrat · 2003-06-05

Weyeneth Hermann · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-06-05

Wortprotokoll

Wir bitten Sie in diesen gleich lautenden Anträgen, diesen Zusatzbericht an die Kommission zurückzuweisen. Offensichtlich mehr der Not - in Klammern: der Verwaltung - gehorchend als dem eigenen Triebe, hat uns die GPK diesen Zusatzbericht mit dem entsprechenden Antrag Ende letzter Woche zukommen lassen.

Es geht hier einmal um den Stellenwert von Parlamentsbeschlüssen. Sie finden in diesem Zusatzbericht die vor mehr als vier Jahren überwiesenen Motionen und Postulate aufgeführt. In diesem vierten Bericht finden Sie, vom Bundesrat fein aufgelistet, von Seite 99 bis 121 alle diese Vorstösse mit der entsprechenden Standortbestimmung: was mit diesen Vorstössen passieren soll, in welchem Ablaufverfahren, an welchem Punkt sie sich befinden.

Nun kommt die Kommission und verlangt, dass diese - sämtliche, wie sie in ihrem Bericht schreibt - als erfüllt abgeschrieben werden. Das ist ein eigenartiges Vorgehen. Wenn Sie die Sache im Detail betrachten - das möchte ich Herrn Janiak noch gerne sagen, er hat ja schon kurz Stellung genommen -, sehen Sie, dass es nicht alle sind. Sie finden zum Beispiel in der Aufstellung des bundesrätlichen Berichtes 20 Postulate und Motionen beim Bundesamt für Verkehr. Ein Grossteil wird mit der Begründung aufgeführt, sie würden im Rahmen des Paketes zweite Bahnreform, "Bahn 2000" zweite Etappe, behandelt. Da sind 20 aufgeführt, die Kommission stellt in ihrem Zusatzbericht aber Antrag, lediglich 14 davon seien abzuschreiben - zumindest sind nur 14 davon aufgeführt. Nach welchen Kriterien die einen da belassen werden und nach welchen Kriterien die anderen abgeschrieben werden, ist überhaupt nicht ersichtlich. Bei der Zollverwaltung bringen sie das Kunststück fertig, von vier bestehenden solchen Motionen und Postulaten deren fünf abzuschreiben. Woher der fünfte Vorstoss kommt, ist absolut schleierhaft. Es handelt sich um ein Postulat von Herrn Sandoz.

Also stimmt die Aussage, es würden im Rahmen eines Tabula-rasa-Verfahrens sämtliche Vorstösse abgeschrieben, die über vier Jahre alt sind, die vor Beginn der heute noch laufenden Legislatur überwiesen wurden, somit nicht. Nun sage ich Ihnen: Das sind Ungereimtheiten, es sind nicht alle. Die Kriterien sind unbekannt.

Dann geht es noch um etwas anderes: Bei Motionen braucht es die Zustimmung beider Räte. Postulate brauchen nur die Zustimmung des einen Rates. Man muss sich natürlich nicht wundern, wenn wir mit Parlamentarischen Initiativen überschwemmt werden, weil das Instrument der Motion - schon bisher; das war ja einer der Hauptgründe der Revision des Parlamentsgesetzes - so wirkungslos bleibt. Wenn die Motionen den Unwillen der Verwaltung erregen, werden sie einfach in die Schublade gestossen und vertagt. Dann kommt man dann mit einem solchen summarischen Verfahren und will sie allesamt abschreiben.

Es gibt in dieser Aufstellung durchaus Motionen und Postulate, die überholt sind. Ich habe nichts dagegen einzuwenden, dass man diese Überprüfung vornimmt - aber nicht hingeht und sämtliche Vorstösse abschreibt! Dann sind es aber nicht einmal sämtliche, und wir wissen nicht einmal, welche Kriterien dafür ausschlaggebend waren, weshalb es nicht sämtliche sind.

Die GPK ist ja nicht der verlängerte Arm der Verwaltung. Es sollte ja gerade das Umgekehrte der Fall sein. Man sollte das kritisch angehen und nicht offensichtlich die Wünsche der Verwaltung in einen solchen Zusatzbericht und Zusatzantrag einfliessen lassen, damit die leidigen und unbequemen Sachen, die der Verwaltung quer im Hals stecken, auf diese elegante Art und Weise eliminiert und liquidiert werden können.

Ich bitte Sie also, unseren Antrag zu unterstützen und den Zusatzbericht an die GPK zurückzuweisen. Sie soll diese Qualifikation nach klaren Kriterien vornehmen und darlegen, dass es eine Serie von Vorstössen gibt, die durchaus abgeschrieben werden können, weil zum Beispiel vergessen wurde, sie in die Abschreibungsbegehren des Bundesrates einzubinden, als die entsprechenden Vorlagen im Parlament behandelt wurden. Ich sehe aber nicht ein, wieso Vorstösse abgeschrieben werden sollten, deren Folge - wie der Bundesrat begründet - eine Gesetzesrevision in den Jahren 2003, 2004 und 2005 sein soll. Sie brauchen nicht abgeschrieben zu werden, sondern haben nach wie vor bei der Ausgestaltung der Vorlagen mit berücksichtigt zu werden.

Ich danke Ihnen, wenn Sie dem Antrag folgen.