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AB 345213

Baume-Schneider Elisabeth · Bundesrat · Jura · 2024-09-23

Wortprotokoll

Die erweiterte Mitgabe von Diacetylmorphin ist infolge einer Evaluation [PAGE 1741] der heroingestützten Behandlung in der Betäubungsmittelsuchtverordnung seit dem 1.[NB]April 2023 verankert. Diese Evaluation hat gezeigt, dass ein tägliches Aufsuchen der Zentren, die heroingestützte Behandlungen anbieten, mit den besonderen Bedürfnissen von integrierten, einer Arbeitstätigkeit nachgehenden, aber auch zunehmend älteren und kranken Patientinnen und Patienten nicht vereinbar ist. Um diesen unterschiedlichen Lebensrealitäten Rechnung zu tragen, ist eine Mitgabe von mehreren Tagesdosen in gewissen Fällen gerechtfertigt.

Eine Rückkehr zur alten Praxis ist aktuell nicht vorgesehen. Sie wäre ein grosser Rückschritt für die Autonomie insbesondere von gut integrierten und stabilisierten Personen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) nimmt Hinweise auf möglichen Missbrauch ernst und geht diesen nach. Dem BAG ist allerdings kein gesteigerter Missbrauch bekannt.

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