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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2024-09-23

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2024-09-23

Wortprotokoll

Das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über die Errichtung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen und die Grenzabfertigung in Verkehrsmitteln während der Fahrt aus dem Jahr 1961 ist ein Rahmenabkommen und hat zum Ziel, den Übergang über die gemeinsame Grenze im Bahn-, Strassen- und Schiffsverkehr zu erleichtern und zu beschleunigen. Es ist die Basis für die tägliche Arbeit im Grenzraum und gilt für beide Vertragsstaaten.

Basierend auf diesem Abkommen wurden im Nachhinein Vereinbarungen über gewisse Strecken getroffen, unter anderem für die Strecke Freiburg im Breisgau bis Basel. Gemäss dieser Vereinbarung dürfen die deutschen Behörden ihre Kontrollen in Zügen während der Fahrt zwischen Basel SBB und Basel Badischer Bahnhof durchführen. Dasselbe gilt für die Schweizer Behörden auf der deutschen Seite bis Freiburg.

Für Rückübergaben von rechtswidrig anwesenden Personen durch die deutschen Behörden an die Schweiz ist jedoch das bilaterale Rückübernahmeabkommen massgebend. Gemäss diesem muss der Staat, über dessen Grenze eine unbefugt anwesende Person in den anderen Staat eingereist ist, die betroffene Person formlos rückübernehmen. Auch wenn die deutschen Behörden nicht mehr auf Schweizer Boden kontrollieren dürften, müsste die Schweiz die Person nach Anhaltung in Deutschland basierend auf diesem Rückübernahmeabkommen rückübernehmen, es sei denn, die Person stellt in Deutschland ein Asylgesuch. In diesem Fall kommen die Verfahren nach der Dublin-Verordnung zur Anwendung.

Der Bundesrat sieht daher keinen Anlass, das Rahmenabkommen aus dem Jahr 1961 neu zu verhandeln.