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Schmid Martin · Ständerat · 2024-09-23

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2024-09-23

Wortprotokoll

Im Namen der Kommission für Wirtschaft und Abgaben, welche an ihrer Sitzung vom 27.[NB]August 2024 die Motion Munz 21.3730, "Mit Marktbeobachtung mehr Transparenz in Agrarmärkten", behandelt hat, darf ich Ihnen dazu Bericht ablegen. Die Motion beauftragt den Bundesrat, die Verordnung über die Marktbeobachtung im Landwirtschaftsbereich so anzupassen, dass künftig das Preisniveau für landwirtschaftliche Produkte getrennt nach den Produktionsmethoden "konventionell", "biologisch" und Labels mit Mindestniveau IP-Suisse erhoben wird. Die Kommission beantragt Ihnen mit 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion abzulehnen. Auch der Bundesrat lehnt die Motion ab.

Die Motionärin thematisiert mit ihrem Vorstoss die hohen Lebensmittelpreise. Sie beklagt, dass eine mangelnde Transparenz bestehe, obwohl schon heute gemäss Landwirtschaftsgesetz die unabhängige Marktbeobachtungsstelle diese Preise beobachte. Die Motionärin stellt auch fest, dass aus ihrer Sicht die Märkte nicht optimal funktionierten und dass wegen der Intransparenz beträchtliche Preisverzerrungen vorliegen und Fehlanreize bestehen würden. Sie zeigt auf, dass weder die Produzentinnen und Produzenten zufrieden seien, weil diese nämlich zu tiefe Preise beklagen, noch die Konsumentinnen und Konsumenten, weil diese zu hohe Preise bezahlen müssten. Die Motionärin hofft, dass man dieser gegensätzlichen Wahrnehmung mit mehr Transparenz in der Preisbildung entgegenwirken könne.

Der Bundesrat hat festgestellt, dass heute bereits sehr viel getan werde. Im Landwirtschaftsgesetz seien bereits Massnahmen zur Erhöhung der Markttransparenz verankert. Zudem seien Warenpreise, die durch agrarpolitische Massnahmen des Bundes beeinflusst werden, einer Marktbeobachtung auf verschiedenen Stufen - von der Produktion bis zum Verbrauch - unterstellt. Ausserdem entwickle das Bundesamt diese Beobachtung immer weiter. Der Bundesrat wies aber auch darauf hin, dass er es als sehr heikel erachten würde, preissensible Informationen der Lieferantinnen und Lieferanten bekannt zu geben, weil dies kartellrechtlich unzulässige Wettbewerbsabreden begünstigen könnte. Deshalb lehnt er die Motion ab.

Der Nationalrat hat die Motion angenommen. In der Zwischenzeit nahm unser Rat - ich möchte Sie an unsere Diskussion vom 13.[NB]Dezember 2022 erinnern - auch das Postulat 22.4252 der WAK-S, "Wettbewerbssituation im Lebensmittelmarkt", an. Wir führten damals eine lange Diskussion. Es ging um die Detailhändler und um die Konzentration im Schweizer Agrar- und Lebensmittelmarkt. Der Bundesrat wurde daher beauftragt, hierzu einen Bericht zu erstellen.

Ich kann es abkürzen: Es war dieser Entscheid unseres Rates, der uns dazu bewog, diese Motion abzulehnen. Der Postulatsbericht des Bundesrates ist nämlich bis Ende 2025 zu erwarten. Der Bericht wird dann aufzeigen, ob eine unzureichende Wettbewerbssituation vorliegt, ob wir weitere Massnahmen im Bereich der Markttransparenz treffen müssen und wo die Ursachen dafür liegen, dass einerseits die Konsumentinnen und Konsumenten zu hohe Preise beklagen, aber gleichzeitig auch die Bauern, die Lieferanten, beklagen, dass sie zu tiefe Produzentenpreise erhalten. Die Kommission erwartet, dass sich der Bericht auch zu diesem Spannungsfeld äussert.

Wir sind auch nicht vollends davon überzeugt, dass die Situation mit mehr Transparenz verbessert werden kann. Mehr Transparenz könnte schliesslich dazu führen, dass mehr Druck auf den Bauern und Bäuerinnen lastet: Werden nämlich die Margen bekannt, könnte dies in einer nächsten Verhandlungsrunde einen Preisdruck auslösen. Man muss hier sehr vorsichtig sein.

Aus diesen Gründen hat die Kommission einstimmig - ohne Gegenstimme und bei 1 Enthaltung - entschieden, Ihnen zu beantragen, die Motion abzulehnen und auf den bundesrätlichen Postulatsbericht, der voraussichtlich Ende 2025 veröffentlicht wird, zu warten.