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Roth Franziska · Ständerat · 2024-09-23

Roth Franziska · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-09-23

Wortprotokoll

Ich ersuche Sie im Namen der Minderheit Ihrer Kommission, der Motion zuzustimmen, wie das schon der Nationalrat getan hat, und so die Ausfuhr von Schutzmaterialien an die Ukraine zu ermöglichen.

Selten habe ich aus allen Lagern so viele Zuschriften erhalten, die Unverständnis ausdrückten, nachdem der Bundesrat die Lieferung von Schutzwesten zugunsten der ukrainischen Zivilbevölkerung verweigert hatte. Auf einen Artikel in der "Sonntags-Zeitung" gab es über 170 Kommentare, und die Schreibenden äusserten fast ausschliesslich Unverständnis für den Entscheid des Bundesrates. Immerhin ist der Schutz der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten seit der Erarbeitung der Genfer Konvention ein Grundpfeiler unserer schweizerischen Aussenpolitik. Die wenigsten aus dem Inland oder gar dem Ausland können zudem nachvollziehen, weshalb die Schweiz zwar den russischen Vollangriff auf die Ukraine zu Recht regelmässig auf Schärfste verurteilt, der russischen Aggression aber in die Hände spielt, indem sie der ukrainischen Zivilbevölkerung Schutzwesten vorenthält.

Die Sache wird nicht besser, wenn wir uns mit den rechtlichen Einzelheiten befassen. Anders als teilweise in den Medien dargestellt, hat der Export von kriegsrelevantem Material, das - wie Schutzwesten - nicht unmittelbar für Kampfhandlungen eingesetzt wird, nichts mit dem Kriegsmaterialgesetz zu tun. Vielmehr gelten Schutzwesten als besondere militärische Güter, deren Ausfuhr in Anhang 3 der Güterkontrollverordnung geregelt ist. Nach den Regeln des Güterkontrollgesetzes und des Embargogesetzes, das der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine zugrunde liegt, darf der Bundesrat die Ausfuhr von besonderen militärischen Gütern aber nur verbieten, wenn die UNO oder die EU internationale Sanktionen gegen dieses Land anordnen. Das führt zur schwer nachvollziehbaren Situation, dass der Bundesrat ausser dem Notrecht gemäss Artikel 184 Absatz 3 der Bundesverfassung keine Rechtsgrundlage hat, um den Export von besonderen militärischen Gütern an kriegführende Staaten wie die Türkei, Saudi-Arabien, Äthiopien oder Eritrea zu verbieten, weil die UNO oder die EU gegen diese Staaten bisher keine entsprechenden Sanktionen ausgesprochen haben. Aber ausgerechnet an die Ukraine verweigert der Bundesrat nun, gestützt auf Artikel 184 Absatz 3 der Bundesverfassung, die Ausfuhr von Schutzwesten für die Zivilbevölkerung.

Kein anderes Land dieser Welt hat den Angriffskrieg von Russland verurteilt und verweigert gleichzeitig die Lieferung von[NB]Schutzwesten an die Ukraine. Das ist aussenpolitisch nicht nachvollziehbar und für mich persönlich moralisch schwer erträglich. Man hat in vielen Fällen verschiedentlich gefordert, die Ausfuhr von besonderen militärischen Gütern an kriegführende oder menschenrechtsverletzende Staaten sei zu verbieten. Regelmässig hat der Bundesrat argumentiert, das sei rechtlich nicht möglich und würde gegen das Embargogesetz verstossen. Ausgerechnet im Fall der Ukraine zaubert der Bundesrat nun die Gleichbehandlungspflicht des Neutralen aus dem Hut, um Lieferungen von Schutzwesten an die ukrainische Zivilbevölkerung zu verbieten. Die identische Gleichbehandlungspflicht ist dem identischen Bundesrat[NB]aber[NB]in[NB]zahlreichen[NB]anderen[NB]Kriegen[NB]egal.

Die erratisch angerufene Gleichbehandlungspflicht im Falle der Ukraine ist wirklich nicht mehr nachvollziehbar. Für mich ist klar: Im Falle der russischen Aggression gegen die Ukraine macht die im Haager Recht verankerte Gleichbehandlungspflicht keinen Sinn. Wir können nicht die russische Aggression verurteilen und in der Ausfuhrpolitik das Opfer dieser Aggression gleich behandeln wie den Angreifer. Ich ersuche Sie deshalb wirklich, der nationalrätlichen Motion zuzustimmen und der ukrainischen Bevölkerung etwas mehr Schutz nicht länger zu verweigern.

Ein Wort noch dazu, dass kein Gesuch gestellt wird: Auch wenn jetzt kein Gesuch da ist, würde es der Schweiz, die sich sonst mit fast allem, was die Unterstützung der Ukraine betrifft, sehr schwer tut, gut anstehen, zu zeigen: Wir wären bereit, sobald ein Gesuch käme, und wir würden eurer Zivilbevölkerung die Schutzwesten dann liefern.

Ich danke Ihnen, wenn Sie der Motion zustimmen. [PAGE 874]