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Graber Michael · Nationalrat · 2024-09-24

Graber Michael · Nationalrat · Wallis · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-09-24

Wortprotokoll

Die Europäische Menschenrechtskonvention war einmal eine Errungenschaft, auf die Europa stolz sein durfte. Nach dem Wahnsinn zweier Kriege, die von diesem Kontinent aus um die Welt gingen, haben sich die europäischen Länder auf den Trümmern der Zivilisation zusammengerauft. Nie wieder! Die Konvention sollte die Menschenrechte und die Grundfreiheiten garantieren, indem sie die jungen Demokratien stützen und die wild gewordenen Staaten bändigen wollte. Die Aufgabe der Europäischen Menschenrechtskonvention war es eigentlich, die Bürger vor missbräuchlichen Übergriffen des Staates zu schützen: keine willkürlichen Verhaftungen, keine unwürdige Behandlung im Gefängnis, keine Zensur, keine Eingriffe ins Familienleben.

Ich verwende hier bewusst die Vergangenheitsform. Die Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg wachen längst nicht mehr über die Einhaltung der Menschenrechte, wie sie es eigentlich tun sollten. Im Gegenteil, sie entwickeln diese dynamisch weiter, wie es dem Zeitgeist und vor allem ihren politischen Vorlieben gerade passt. Die Europäische Menschenrechtskonvention ist nur noch ein Vorwand. Sie ist ein völkerrechtlicher Etikettenschwindel. Die Richter in Strassburg machen längst das Gleiche wie wir hier, nämlich Politik. Nur sind sie dafür nicht legitimiert - nicht von unserem Volk, nicht von unseren Ständen.

Die Richter in Strassburg machen eine Politik, die nicht im Interesse der Schweiz ist. Das sogenannte Klimaurteil gegen die sogenannten Klimaseniorinnen ist das beste Beispiel dafür. Die politisch motivierte Viktimisierung unserer geschätzten Seniorinnen und Senioren hier in der Schweiz - einer Personengruppe, der es in der ganzen Menschheitsgeschichte [PAGE 1804] wohl noch nie so gut ging wie heute - ist eine Pervertierung der eigentlichen Menschenrechte und eine Verhöhnung und Verhunzung der eigentlichen Opfer, die in manchen Staaten Europas bis heute noch Folter und willkürlicher Gewalt ausgesetzt sind. Das Klimaurteil ist ein direkter Angriff auf unsere Demokratie, auf unseren Bundesrat, auf unser Parlament und vor allem auf unser Volk.

Wir verhandeln ständig miteinander, wie wir mit den Herausforderungen unserer Zeit umgehen wollen, wie wir die berufliche Vorsorge gestalten oder wie wir die Biodiversität erhalten können. Unser System beinhaltet eine ständige Güterabwägung durch die Direktbetroffenen. Jede Partei, die in der Landesregierung vertreten ist, hat am vergangenen Sonntag die weltweit einzigartige Erfahrung gemacht, die es nur in der direkten Demokratie der Schweiz gibt: Man kann am gleichen Tag gewinnen und auch verlieren, und das Leben und die Debatten gehen friedlich weiter.

Dieses System der Entscheidfindung wird von den aktivistischen Richtern in Strassburg nicht nur untergraben, sondern zerstört. Sie legen die Menschenrechte parteiisch aus, damit sich jene Anliegen durchsetzen, die ihnen genehm sind. Die Klimaseniorinnen - das wissen wir alle - sind lediglich ein Marketingprodukt von Greenpeace. Sowohl der Verein Klimaseniorinnen wie auch Greenpeace waren am Sonntag für die Biodiversitäts-Initiative und somit in der klaren Minderheit. Das ist überhaupt kein Problem. Sie wissen nun, dass sie andere Vorschläge bringen müssen, um in der Schweiz etwas verändern zu können. Unsere Demokratie beruht auf Mehrheiten des eigenen Volkes, nicht auf den Launen von fremden Richtern. Dass die Schweiz die Europäische Menschenrechtskonvention kündigen soll, ist deshalb aber auch kein Skandal, im Gegenteil: Der Austritt ist nichts anderes als konsequent.

Beide Räte und auch der Bundesrat haben dem Gerichtshof in Strassburg klargemacht, was man vom Klimaurteil hält: nichts. Es gibt keinen Grund, dem willkürlichen Entscheid Folge zu leisten, weil wir hier unser eigenes Rechtssystem haben. Das ist über die Jahrhunderte gewachsen, auch dynamisch, aber unter Einbezug des von den Gesetzen betroffenen Volkes.

Wir brauchen die Europäische Menschenrechtskonvention nicht. Sämtliche Menschenrechte sind bereits in der Bundesverfassung fest verankert und von Volk und Ständen legitimiert. Unsere Vorgänger sind der EMRK vor fünfzig Jahren in der richtigen Annahme beigetreten, nichts befürchten zu müssen. Damals meinte der Bundesrat, eine Verurteilung der Schweiz wegen Verletzung der Menschenrechte sei nicht vorstellbar. Heute müssen wir feststellen, dass die Schweiz regelmässig verurteilt wird.

Gehen wir voran und treten wir aus der Europäischen Menschenrechtskonvention aus. Wir müssen unsere Bürger nicht vor einem übergriffigen Staat schützen, sondern vor den übergriffigen Richtern aus Strassburg.

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