Jans Beat · Bundesrat · 2024-09-24
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-09-24
Wortprotokoll
Wir treffen uns heute einmal mehr zu einer ausserordentlichen Session. Es ist, seit ich dabei bin, die dritte ausserordentliche Session. Jedes Mal fand eine statt. Man kann sie vor diesem Hintergrund wahrscheinlich nicht mehr wirklich "ausserordentlich" nennen. Sie gibt mir aber jedes Mal die Möglichkeit, Ihre Fragen zu beantworten, die Asyldebatte zu führen, vielleicht auch Missverständnisse auszuräumen. Deshalb bin ich sehr gerne hier.
Bevor ich auf die vielen Vorstösse reagiere, möchte ich einleitend ein paar Dinge zu Ihnen sagen, die mir wichtig scheinen; dies auch, damit Sie die Informationen aktiv von mir bekommen, wie Sie dies - wie ich das heute in der Zeitung gelesen habe - auch gewünscht haben. Das mache ich wirklich gerne.
In dieser Session werden verschiedene Vorstösse debattiert, die offensichtlich mit völkerrechtlichen Verpflichtungen und mit unserer Bundesverfassung im Konflikt stehen. Am 13.[NB]Dezember des letzten Jahres habe ich als neugewählter Bundesrat hier in diesem Saal, genau da vorne, einen Eid auf die Bundesverfassung abgelegt. Ich habe gelobt, die Verfassung und die Gesetze zu beachten und die Pflichten meines Amtes gewissenhaft zu erfüllen, und genau das tue ich. Unsere Verfassung verpflichtet uns, Menschen vor Verfolgung und unmenschlicher Behandlung zu schützen. Sie schützt die Familie und die persönliche Freiheit, und sie verpflichtet uns zur Verhältnismässigkeit. Es gibt keinen Grund, diese schweizerischen Werte aufzugeben, auch und gerade dann nicht, wenn die Herausforderungen gross sind.
Das Volk und die Stände haben die Verfassung nicht nur für die Zeiten beschlossen, in denen alles rund läuft. Ja, wir leben in herausfordernden Zeiten. Weltweit sind so viele Menschen auf der Flucht wie noch nie zuvor. Europa erlebt wegen der Bombardierungen in der Ukraine die grösste Fluchtbewegung seit dem Zweiten Weltkrieg. In dieser Situation gilt es einen kühlen Kopf zu bewahren und gemeinsam mit den Kantonen und Gemeinden im Rahmen unserer Verfassung und unserer völkerrechtlichen Verpflichtungen Lösungen zu finden, die tatsächlich funktionieren. Das tun wir auch.
Verfassungswidrige Hauruckübungen hingegen sind unschweizerisch und bringen Chaos statt Lösungen. Schwarzmalerei und Angstmacherei nützen niemandem etwas. Die Kriegstreiber und Terroristen dieser Welt wollen doch genau, dass wir unsere Grundwerte über Bord werfen, dass sich Europa auseinanderdividiert. Und schon deshalb - schon deshalb! - ist es wichtig, standhaft zu bleiben.
Im Staatssekretariat für Migration, bei den kantonalen und kommunalen Behörden, bei Organisationen und Vereinen im ganzen Land leisten viele Menschen bemerkenswerte Arbeit. Sie machen nicht viel Aufhebens, sondern lösen die Probleme zielgerichtet und engagiert. Dafür möchte ich ihnen, dafür möchte ich der ganzen Schweizer Bevölkerung hier auch einen ganz grossen Dank aussprechen. Diese Arbeit zahlt sich aus. Wir sind gut unterwegs. Es gibt positive Entwicklungen. Wir sind in vielerlei Hinsicht besser aufgestellt als andere europäische Länder, und gerade Deutschland holt im Moment vieles nach, was wir schon lange machen.
Wo also gibt es Erfolge? Seit der flächendeckenden Einführung des 24-Stunden-Verfahrens im Mai haben wir über 40 Prozent weniger Personen aus dem Maghreb in den Bundesasylzentren. Wir haben jetzt auch viel weniger Sicherheitsvorfälle und weniger belastete Unterbringungsstrukturen. Das ist eine enorme Entlastung für das ganze Asylsystem. Wir haben die Verfahren nochmals gestrafft und mehr Personal angestellt. Seit Anfang Jahr haben wir so einen Viertel der Pendenzen bei den Asylgesuchen abbauen können. Die Asylgesuche sind im August entgegen den Erwartungen gesunken. Die Wahrscheinlichkeit steigt, dass wir Ende Jahr 28[NB]000 bis 29[NB]000 Gesuche anstatt, wie befürchtet, 30[NB]000 oder mehr haben. Das heisst auch, dass der Bund mit Unterstützung der Armee und einzelner Kantone, Städte und Gemeinden auch diesen Winter genügend eigene Betten haben sollte - wohlgemerkt, das ist Stand heute.
Auch beim Schutzstatus S schauen wir genau, wer bei uns Anrecht auf Schutz hat. Wer eine Alternative hat, bekommt den Schutzstatus S nicht. Aber statt von 25[NB]000 neuen Schutzsuchenden mit Status S gehen wir für dieses Jahr von 17[NB]500 aus. Bei der Erwerbsquote der Ukrainerinnen und Ukrainer sind wir inzwischen bei 28 Prozent. Von denjenigen, die schon zwei Jahre hier sind, haben immerhin 35 Prozent einen Job. Das genügt nicht, das ist uns völlig klar, aber zusammen mit den Kantonen und der Wirtschaft machen wir auch hier wichtige Fortschritte.
Die Schweiz gehört beim Wegweisungsvollzug zu den erfolgreichsten Ländern Europas. Das haben wir den Leuten im SEM zu verdanken, die unermüdlich mit anderen Ländern verhandeln und für die Kantone und Gemeinden den Wegweisungsvollzug organisieren. Das SEM behandelt auch Rückschaffungen von schweren Straftätern nach Afghanistan, was sich aber schwierig gestaltet, weil es in Afghanistan noch keine Schweizer Vertretung gibt. Wir gehen gezielt gegen sogenannte Intensivtäter aus dem Asylbereich vor. Alle beteiligten Behörden arbeiten dafür enger zusammen. Die Reaktionen, die ich aus den Kantonen und den betroffenen Gemeinden erhalte, sind ermutigend.
Ebenfalls erfreulich ist, dass sich mit unseren Massnahmen die Situation rund um die Bundesasylzentren spürbar beruhigt hat: in Chiasso und Boudry, aber auch ganz generell. Ganz wichtig ist, dass wir auch bei der medizinischen und psychologischen Versorgung deutlich besser geworden sind. Aktuell erhalte ich aus den Bundesasylzentren die Rückmeldung, dass die Betreuung gut ist.
Das ist ein Überblick über die wichtigsten positiven Entwicklungen - und das alles haben wir unter Achtung der Staatsverträge, der Bundesverfassung und der einschlägigen Gesetze geschafft.
Das bringt mich nun zu den Vorstössen. Sie diskutieren darüber, Menschen an der Grenze zurückzuweisen. Sie sprechen von Internierung, Sie wollen Familien auseinanderreissen. Manche Ihrer Vorstösse verletzen die Bundesverfassung, andere das Völkerrecht. Ich habe gelernt, dass die Bundesverfassung und das Völkerrecht für alle Menschen in der Schweiz gleichermassen gelten. Wir sollten in diesem Saal nach Lösungen suchen, die wir auf Basis unserer gesetzlichen Verpflichtungen tatsächlich auch umsetzen können.
Ich komme konkret zu den einzelnen Vorstössen. Zur Motion 24.3056 der SVP-Fraktion, "Asylsuchende, die ein sicheres Land durchqueren, sind keine Flüchtlinge": Schon heute tritt das SEM auf viele Asylgesuche nicht ein, zum Beispiel, wenn eine Person in einem Drittstaat um Schutz ersuchen kann. Das ist dann der Fall, wenn die Person in einen Drittstaat zurückkehren kann, in dem sie sich vorher aufgehalten hat, oder es ist bei Dublin-Fällen so. Voraussetzung ist, dass der Drittstaat erstens der Rückübernahme zustimmt und dass er zweitens ausreichenden Schutz vor Rückschiebung bietet. Das Rückschiebeverbot besagt: Niemand darf in einen Staat ausgeschafft werden, in dem ihm Folter oder eine[NB]andere[NB]Art[NB]grausamer[NB]und unmenschlicher Behandlung oder Bestrafung drohen. Das steht so in unserer Bundesverfassung. [PAGE 1816]
Diese Motion will genau diese Voraussetzungen jetzt kippen. Der Vorstoss ist nicht umsetzbar. Glauben Sie tatsächlich, wir könnten Asylsuchende einfach in unsere Nachbarländer zurückschicken? Glauben Sie tatsächlich, Deutschland, Österreich oder Italien würden diese mit offenen Armen empfangen? Als Reaktion würden sie wohl alle durchgereisten Menschen in die Schweiz zurückschicken, und das sind noch viel mehr als umgekehrt. Nehmen wir Italien als Beispiel: Die italienische Regierung weigert sich schon jetzt, sogar diejenigen zurückzunehmen, die sie gemäss Dublin-Abkommen eigentlich zurücknehmen müsste. Und jetzt,[NB]nur[NB]weil[NB]Sie[NB]diesen[NB]Vorstoss[NB]annehmen, soll Italien plötzlich bereit sein, gleich auch noch alle anderen aufzunehmen, die durch das Land gereist sind? Nein, das ist realitätsfremd.
Und wie würden die Gerichte entscheiden, wenn sich betroffene Personen gegen entsprechende Verfassungsverstösse wehren würden? Ich bin kein Richter, aber die Chance ist gross, dass dieser Vorstoss nur schon deshalb toter Buchstabe bleiben würde.
Die Bekämpfung der illegalen Migration kann nur zusammen mit unseren Nachbarländern erfolgreich sein, und genau dieses Ziel verfolgt die EU mit dem Migrations- und Asylpaket, das ab 2026 in Kraft tritt. Die Vorschläge zu dessen nationaler Umsetzung hat der Bundesrat ja bereits in die Vernehmlassung geschickt. Der Bundesrat beantragt Ihnen also, die Motion 24.3056 abzulehnen.
Nun zur Motion 24.3057 der SVP-Fraktion, die den Familiennachzug für vorläufig Aufgenommene einschränken will: Auch dieser Vorstoss kollidiert mit der Bundesverfassung. Er ist in seiner Forderung extrem und hätte kaum einen Effekt auf die Zuwanderung. Allen vorläufig aufgenommenen Personen ausnahmslos und absolut die Familienzusammenführung zu verweigern, wäre nicht mit dem Recht auf Achtung des Familienlebens vereinbar. Dieses Recht ist in Artikel 13 der Bundesverfassung verankert. Die Chancen sind gross, dass Verfügungen gemäss dieser Motion von den Gerichten ebenfalls gekehrt würden. Das Recht auf Achtung des Familienlebens haben sowohl das Bundesgericht als auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte immer wieder anerkannt und bestätigt.
Dieses Recht gilt aber schon heute nicht absolut: Vorläufig aufgenommene Personen müssen für den Familiennachzug Bedingungen erfüllen, die heute schon sehr streng ausgelegt werden. Dazu gehört eine gewisse Mindestaufenthaltsdauer in der Schweiz; auch darf keine Sozialhilfeabhängigkeit vorliegen. Zudem werden die Verwandtschaftsverhältnisse sowie die Identität der nachzuziehenden Personen systematisch überprüft. Zusätzlich braucht es eine Wohnung für die Leute, die kommen, und es wird auch eine Sicherheitsprüfung gemacht. Die Hürden sind hoch.
Die Zahl der bewilligten Gesuche ist entsprechend klein. In den letzten vier Jahren wurden jährlich nur rund hundert Bewilligungen erteilt. Es wurden viel mehr Gesuche abgelehnt. Diese tiefe Zahl zeigt klar, dass Sie mit diesem Vorstoss die Zuwanderung nicht spürbar beeinflussen würden, aber Sie würden Familien auseinanderreissen, und zwar von Menschen, die gut integriert sind, die arbeiten und ihr Geld selber verdienen. Der Bundesrat beantragt Ihnen die Ablehnung der Motion 24.3057.
Nun zur Motion der SVP-Fraktion, die Asylverfahren in Transitzonen durchführen will: Ihr Rat und der Ständerat haben bereits in der Sommersession 2023 das gleiche Anliegen beraten. Die Motionen Glarner und Chiesa wollten das Asylverfahren grundlegend ändern und an den Landesgrenzen Transitzonen mit Unterkünften und den notwendigen Verfahrensstrukturen schaffen. Sie wurden damals deutlich abgelehnt. Seither ist die Zahl der Asylsuchenden leicht zurückgegangen. Es gibt also keinen Grund, diese kaum umsetzbare und sehr kostspielige Hauruckübung in Angriff zu nehmen.
Die Festhaltung in einer Transitzone während des gesamten Asyl- und Wegweisungsverfahrens wäre auch ein unverhältnismässiger Eingriff in die persönliche Freiheit. Sie käme einer Inhaftierung bzw. einer Internierung gleich, und wir sprechen da von Personen, die kein Verbrechen begangen haben. Diese Forderung ist daher weder mit der Bundesverfassung noch mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar.
Dann kommen die praktischen Probleme bei der Umsetzung natürlich noch dazu: Die Grenzen dieser Zonen zum Inland müssten mit grossem Aufwand gesichert werden. Die Schweiz müsste lückenlose Binnengrenzkontrollen einführen. Belastet würden vor allem wenige Grenzkantone. Ich kann Ihnen sagen, mir ist bis heute kein Grenzkanton bekannt, der bereit wäre, Tausende von Asylsuchenden zusätzlich aufzunehmen und seine Grenzen zum Ausland dichtzumachen. Schliesslich würde der Bau von neuen Unterbringungsstrukturen an den Grenzen zu sehr hohen Mehrkosten führen. Wir haben ja die Asylzentren jetzt gebaut; warum sollten wir gleich wieder neue bauen? Wir sprechen hier von Hunderten von Millionen Franken.
Sie werden nun sagen: Die EU plant ja das Gleiche an der EU-Aussengrenze, und Deutschland plant auch Haftanstalten an der Grenze; warum sollen wir jetzt nicht das Gleiche tun? Es ist aber nicht das Gleiche. Im Migrations- und Asylpaket der EU ist vorgesehen, dass Personen während eines beschleunigten Verfahrens an den Schengen-Aussengrenzen in Zentren untergebracht sind. Sie wären jederzeit frei, diese Richtung Drittstaat zu verlassen. Wir führen bereits heute ähnliche Verfahren an den Schweizer Flughäfen durch, aber eben an der Aussengrenze, wo es strenge Kontrollen gibt. An unseren Landesgrenzen zu den Nachbarstaaten gibt es keine derartigen lückenlosen Kontrollen. Diese gab es übrigens auch vor Schengen nie.
Zu den Ankündigungen in Deutschland: Auch das wird immer wieder durcheinandergebracht. Ein zentraler Vollzug von Dublin-Fällen, wie Deutschland ihn jetzt plant, ist für uns nichts Neues, das machen wir schon. Unsere Dublin-Vollzüge erfolgen in der Regel bereits heute zentralisiert ab den Bundesasylzentren.
Der Bundesrat beantragt Ihnen deshalb, auch diese Motion 24.3058 abzulehnen.
Ich komme zur vierten Motion der SVP-Fraktion: Es geht um den Datenaustausch bei illegal Anwesenden. Die Motion geht von der falschen Vorstellung aus, dass illegale Zuwanderung so gebremst werden kann. Das trifft nicht zu. Die Umsetzung der Motion würde dazu führen, dass mehr Menschen darauf verzichteten, sich bei den Sozialversicherungen anzumelden. Einige Menschen würden darauf verzichten, sich oder ihre Kinder medizinisch versorgen zu lassen, was ein Problem für die öffentliche Gesundheit wäre, und manche Menschen würden ihre Kinder nicht mehr in die Schule schicken. Die Folge wäre, dass viele Menschen noch weniger auf dem Radar der Behörden wären. Der automatische Datenaustausch würde auch dazu führen, dass die Kantone zumindest vorübergehend Kosten für Menschen übernehmen müssten, die sich bisher selber finanziert haben. Ein grosser Teil der Sans-Papiers geht seit vielen Jahren einer Arbeit, einer Schwarzarbeit, nach. Sie finanzieren sich eben selber. Der Kampf gegen die Schwarzarbeit muss auch die Arbeitgebenden in die Pflicht nehmen.
Der Nationalrat hat am 16.[NB]März 2023 eine ähnliche Motion abgelehnt. Der Bundesrat beantragt Ihnen, auch die vorliegende Motion abzulehnen.
Quant à la motion de Quattro, "La Suisse a besoin d'une task force 'Asile'", le Conseil fédéral salue cette exigence, mais il la rejette pour la seule raison qu'elle est déjà réalisée. J'ai été confronté à la demande de constitution d'une task force quelques semaines seulement après mon entrée en fonction. Je me suis immédiatement engagé à la mettre en oeuvre. Elle est en cours d'élaboration, sous le nom de "stratégie globale en matière d'asile". Elle prend en compte les demandes des cantons. En outre, l'ancienne cheffe du DFJP, Karin Keller-Sutter, a mis en place l'Etat-major spécial Asile (Sonas) en mars 2022. Le Sonas coordonne les questions opérationnelles dans le domaine de l'asile, à tous les niveaux, sous la direction du SEM. Le Sonas continue à se réunir régulièrement. De plus, nous avons encore renforcé la coopération constructive et instauré un échange institutionnel entre les trois niveaux politiques. Les questions politiques et stratégiques relevant du domaine de l'asile sont traitées par un nouveau comité sur l'asile, qui réunit des représentants de la [PAGE 1817] Confédération, des cantons, des villes et des communes. Le comité sur l'asile est actuellement chargé d'élaborer la nouvelle stratégie globale en matière d'asile que j'ai mentionnée.
Comme vous pouvez le constater, toutes les structures nécessaires sont en place pour relever ensemble les défis dans le domaine de l'asile. L'objectif auquel tend cette motion est dès lors déjà réalisé. C'est pourquoi le Conseil fédéral vous demande de la rejeter.
Passons maintenant à la première des trois motions relatives au statut S, la motion Tschopp qui vise à instaurer un nouveau statut de séjour. L'intégration professionnelle des personnes au bénéfice du statut S a été encouragée de manière ciblée dès son activation. Les mesures déjà prises sont constamment évaluées et complétées. Le Conseil fédéral estime que les travaux en cours répondent déjà pleinement à la demande de l'auteur de la motion. Pour ces raisons, il propose le rejet de cette motion.
Das Anliegen der Motion Gredig deckt sich in vielen Punkten mit dem Anliegen der Motion Tschopp. Daher möchte ich nur noch auf einen Punkt eingehen, nämlich auf die Frage, warum wir nicht Drittstaaten-, also Arbeitsmarktkontingente für erwerbstätige Personen mit Schutzstatus S einführen. Das Asylgesetz sieht eine grundsätzliche Trennung zwischen asyl- und ausländerrechtlichen Verfahren vor. Ausserdem ist eine Zulassung im Rahmen der Drittstaatenkontingente rechtlich nicht ohne Weiteres möglich. Die hohen Voraussetzungen für die Zulassung zum Arbeitsmarkt müssen immer erfüllt sein. Daher beantragt Ihnen der Bundesrat, die Motion Gredig abzulehnen.
Zur Motion Paganini 24.3035, "Für die Akzeptanz des Schutzstatus S braucht es Anpassungen": Der Bundesrat ist der Ansicht, dass den Anliegen des Motionärs bereits Rechnung getragen wird. Es gibt nachvollziehbare Gründe, warum jemand auf den Schutzstatus S verzichtet und diesen später erneut beantragt. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn eine Person nach der Rückkehr in die Ukraine feststellt, dass sich die Sicherheitslage aufgrund der Verschiebung des Kriegsverlaufes wieder verschlechtert hat. Dies stellt aus Sicht des Bundesrates kein missbräuchliches Verhalten dar. In solchen Fällen muss es möglich sein, den Schutzstatus S erneut zu beantragen. Selbstverständlich wird die Rückkehrhilfe nur einmal ausbezahlt.
Personen, die bereits in einem EU- oder EFTA-Staat einen Schutztitel oder ein Aufenthaltsrecht haben, erhalten in der Schweiz keinen Schutzstatus. Der Missbrauch des Schutzstatus wird konsequent bekämpft. Die vertieften Abklärungen des SEM spiegeln sich auch in der Schutzgewährungsquote wider; diese sank von Januar bis Juli 2024 auf rund 89 Prozent. Da die Anliegen des Motionärs bereits erfüllt sind, empfiehlt Ihnen der Bundesrat, auch die Motion Paganini 24.3035 abzulehnen.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und die Geduld.