Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2003-06-10
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2003-06-10
Wortprotokoll
Zunächst eine Vorbemerkung: Die Tatsache, dass Deutschland Vorschriften über die Benützung seines Luftraumes erlässt, ist nicht ohne weiteres und allein schon deswegen diskriminierend. Die Schweiz tut dasselbe auch, beispielsweise beim Schwerverkehr am Gotthard. Eine Diskriminierung sehen wir darin, dass die einseitigen Massnahmen Deutschlands in ihrer Gesamtheit den Marktzugang des Flughafens Zürich und der Swiss beeinträchtigen. Dies macht der Bundesrat in seiner Eingabe an die Europäische Union denn auch geltend.
Zur ersten Frage: Stabile, leistungsfähige Anflugverfahren mit gekröpften Nordanflügen sind zurzeit technisch nicht realisierbar. Die dazu erforderlichen technischen Systeme sind in Entwicklung; solche Systeme können nicht im Alleingang, sondern nur nach internationalen Absprachen realisiert werden. Ob daraus eines Tages respektable Verfahren und Systeme resultieren, kann heute noch nicht mit Sicherheit gesagt werden. Man hört immer wieder, namentlich von Piloten, gekröpfte Nordanflüge seien heute bereits möglich. Das liegt daran, dass im Einzelfall ein solcher Anflug im Sichtanflugverfahren durchgeführt werden kann; aber dafür braucht es sehr gute Wetterbedingungen. Die Kapazitäten eines solchen Verfahrens liegen weit unter dem für den Flughafen Zürich Erforderlichen. Der Flughafen Zürich bräuchte sehr viel höhere Kapazitäten. Die Verschärfung der Ausnahmeregelung stellt den Flughafen Zürich aber gerade bei schlechtem Wetter vor Schwierigkeiten. Deshalb ist der gekröpfte Nordanflug weder zur Kompensation dieser [PAGE 895] Verschärfung noch als Standardverfahren zurzeit eine brauchbare Alternative.
Zur zweiten Frage: Die Schweiz richtet eine Beschwerde an die Europäische Union, in welcher geltend gemacht wird, die Massnahmen insgesamt seien unzulässig, weil wettbewerbsbehindernd. Ausserdem verlangen wir aufschiebende Wirkung für die Verschärfung, die auf den 10. Juli 2003 vorgesehen ist. Wir übergeben diese Beschwerde heute der Europäischen Union.
Zudem gibt es auf verschiedenen Ebenen, auch auf der Ministerebene, intensive Gespräche mit Deutschland, um zu erreichen, dass die für den 10. Juli vorgesehenen Verschärfungen nicht erfolgen. Über die Details dieser Gespräche haben wir bis jetzt keine Informationspolitik betrieben, und das ist auch so akzeptiert worden.