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Engler Stefan · Ständerat · 2024-09-24

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-09-24

Wortprotokoll

Diese parlamentarische Initiative nimmt ein altes Anliegen auf. Es war in den vergangenen 25 Jahren wiederholt Gegenstand parlamentarischer Vorstösse und Anträge. Die zu beratende parlamentarische Initiative zielt darauf ab, mittels einer Revision des Radio- und Fernsehgesetzes die SRG direkt dem Wirkungsbereich der Eidgenössischen Finanzkontrolle zu unterstellen.

Im Rahmen der letzten Teilrevision des RTVG wurde 2014 etwa im Ständerat ein entsprechender Antrag abgelehnt, weil eine Prüfung der SRG durch die EFK die verfassungsmässig garantierte Programmunabhängigkeit gefährden könnte. Aus demselben Grunde wurde die Motion[NB]Aeschi Thomas 15.3558, "Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft. Mehr Transparenz und Beaufsichtigung durch[NB]die[NB]Eidgenössische[NB]Finanzkontrolle", vom Nationalrat abgelehnt.

Die KVF-S hat sich im Rahmen einer Anhörung mit den Argumenten der Mehrheit des Nationalrates auseinandergesetzt - dieser stimmte dem Anliegen mit 111 zu 77 Stimmen bei 5 Enthaltungen zu - und liess sich vom Chef der EFK und einer Vertretung der SRG über die Konsequenzen einer Ausdehnung des Wirkungsbereichs der EFK auf die SRG informieren.

Gemäss Artikel 36 RTVG übt das UVEK die Finanzaufsicht über die SRG aus. Unter den in Artikel 36 Absatz 5 [PAGE 910] genannten Voraussetzungen kann das UVEK die EFK mit der Finanzprüfung beauftragen. Die Anwendung des Finanzkontrollgesetzes ist aber ausdrücklich ausgeschlossen. Der Grund dafür liegt in der Wahrung der Unabhängigkeit von Radio und Fernsehen sowie der Programmautonomie. Damit wird - das war die Ratio Legis dieser aufsichtsrechtlichen Lex specialis - verhindert, dass das Parlament über den Weg der Finanzaufsicht Einfluss auf Radio- und Fernsehprogramme nehmen kann, insbesondere durch die Berichterstattung an die Finanzdelegation.

Eine Minderheit der KVF-S stützt die Überlegungen des Nationalrates und will den Wirkungsbereich der EFK auf die SRG ausweiten. Für sie gibt es keinen Grund für eine Ausnahme von der Finanzaufsicht durch die EFK. Die Prüfbefugnis seitens der EFK würde die Position der SRG als öffentliches Medienhaus sogar stärken, wird gesagt, und nicht schwächen. Der Vertreter der Minderheit wird die Argumente, die für die parlamentarische Initiative sprechen, noch ausführlich erläutern.

Für eine Mehrheit der Kommission ist allerdings der Mehrwert einer Unterstellung der SRG unter die Finanzaufsicht der EFK nicht ersichtlich, dies aus folgenden Gründen:

Die Aufsicht über die SRG ist bereits heute sehr umfassend geregelt, und zwar auf vier Stufen: über die interne Revision, die SRG-interne Prozesse und Projekte nach anerkannten Standards überprüft; über die externe Revision, die eine jährliche Finanzprüfung macht; über das BAKOM und[NB]das[NB]UVEK,[NB]die[NB]den wirtschaftlichen und zweckmässigen Mitteleinsatz der SRG prüfen. Bei Bedarf, ich habe es bereits erwähnt, kann das UVEK zudem bereits heute die EFK mit einer Überprüfung der SRG beauftragen.

Die SRG und die von ihr beherrschten Unternehmen führen ihre Bücher nach den Vorschriften, die für Aktiengesellschaften gelten, und nach den von der Schweizer Börse anerkannten Standards der Rechnungslegung. Die aktienrechtliche Revisionsstelle prüft jährlich die Rechnung, bestehend aus Bilanz, Erfolgsrechnung, Geldflussrechnung und Anhang. Der Bericht der Revisionsstelle zur Konzernrechnung wird jährlich publiziert. Es findet also bereits heute auf der Grundlage des Aktienrechts eine professionelle Finanzprüfung statt.

Mit der internen Revision, der aktienrechtlichen Revision, der Finanzaufsicht durch das UVEK sowie den Wirtschaftlichkeitsprüfungen wird eine umfassende Finanzaufsicht über die SRG ausgeübt. Die Publikation der Resultate aus der Wirtschaftlichkeitsprüfung wie auch die jährlich publizierten umfassenden Geschäftsberichte der SRG sorgen für die geforderte Transparenz. Das UVEK prüft den Finanzhaushalt der SRG. Es hat heute, wie bereits angedeutet, die Möglichkeit, risikobasierte Prüfungen im Sinne des vorliegenden parlamentarischen Vorstosses durchzuführen.

Schliesslich - das ist, glaube ich, das stärkste Argument der Kommissionsmehrheit gegen eine Ausdehnung des Wirkungsbereichs der EFK - birgt eine Kontrolle durch die EFK Risiken für die Unabhängigkeit der SRG. Ich zweifle nicht daran, dass die EFK in der Lage wäre, dies in einer unparteiischen, unabhängigen Art und Weise abzuwickeln. Für die SRG ist allerdings die institutionelle und redaktionelle Unabhängigkeit entscheidend. Sie ist Voraussetzung dafür, dass das öffentliche Medienhaus die staatspolitische Verantwortung, die es als öffentliches Medienhaus hat, überhaupt wahrnehmen kann. Die Budgetstruktur ist derart, dass sich die Ausgaben zu einem grossen Teil, zu 90 Prozent, direkt oder indirekt auf das Programm auswirken, beispielsweise auf die Infrastruktur der Studios, aber auch auf die Art der Programme. Wenn "Wirtschaftlichkeitsprüfung" bedeuten würde, überprüfen zu können, ob es zweckmässig sei, dezentral Fernsehen zu produzieren - was vielleicht betriebswirtschaftlich nicht optimal, aber aus politischen Überlegungen angezeigt ist -, so hätte eine solche Einflussnahme auf die Standorte und das Programm direkte Auswirkungen auf die Produktion von Radio- und Fernsehprogrammen. Bei einer Kontrolle durch die EFK, das wurde uns durch die Vertreter der SRG so bestätigt, wäre zu befürchten, dass die Öffentlichkeit dies als eine indirekte politische Einflussnahme verstehen könnte.

Das Parlament und der Bundesrat teilten bisher die Sorge, dass der Eindruck von zu viel Nähe zwischen Staat und Medien entstehen könne. Der Vorwurf oder das Vorurteil stammt just aus jenen Kreisen, die kritisieren, die SRG sei zu nahe beim Staat; das würde mit der Forderung, dass eine staatliche Kontrollstelle, die EFK, ein Auge auf die SRG werfe, noch unterstrichen. Die Distanz der Medien zum Staat beurteilt die Mehrheit Ihrer Kommission als derart wichtig, dass sie es ablehnt, den Wirkungsbereich der EFK auf die SRG auszudehnen.

Ich halte im Übrigen den Ansatz, dass das BAKOM die Aufsicht über die SRG wahrnimmt, eigentlich für zielführender, zumal dies letztmals im April 2022 von der EFK beurteilt worden ist. Bei dieser Gelegenheit hat die EFK Empfehlungen abgegeben, die durchaus plausibel sind. Den Bericht kann man im Netz herunterladen und lesen. Das BAKOM hat gute Anhaltspunkte dafür bekommen, wie es seine Prüfungsaufsicht über die SRG substanziell noch verstärken könnte.

Letztendlich geht es darum, ob man der Unternehmung, der Institution SRG den unternehmerischen Raum lässt, den sie benötigt, um überhaupt unabhängig vom Staat und von der Politik Fernseh- und Radiosendungen zu produzieren. Jeder Entscheid, der in der Unternehmung getroffen wird, hat auch eine Auswirkung auf das Programm. Letztendlich geht es beim öffentlichen Medienhaus um den Service public. Ich habe es angedeutet: Es können sich bei einer Wirtschaftlichkeitsüberprüfung durchaus Erkenntnisse über Situationen ergeben, die betriebswirtschaftlich angezweifelt werden könnten, die aber unter dem Gesichtspunkt des Service public, der in einem kleinen Land ein gleichwertiges Angebot in drei Sprachen garantieren muss, gerechtfertigt sein können.

Ich glaube, die SRG ist sich bewusst, dass sie im Fokus der Bevölkerung ist. Es werden von der Bevölkerung, von Unternehmungen und von Privaten erhebliche Mittel aus Gebühren zur Verfügung gestellt, und die Bevölkerung schaut zu Recht darauf, wie die SRG mit diesen Mitteln umgeht. Entsprechend sind in diesem Zusammenhang in den nächsten Monaten ja auch politische Prozesse zu erwarten.

Ich komme zum Schluss. Es wurde mir gesagt, mit der Unterstellung der SRG unter die Prüf- und Aufsichtspflicht durch die EFK wolle man die SRG das Fürchten lehren. Ich meine, das ist ein schlechtes Motiv, weil es einer freiheitlichen und auf Meinungsvielfalt ausgerichteten Publizistik unnötigerweise ein Korsett anlegt, das genau das Gegenteil bewirken könnte, nämlich eine staatlich oder besser politisch versuchte Einflussnahme und ungebührliche Nähe zum öffentlichen Medienhaus.

Deshalb möchte ich Sie namens der Mehrheit bitten, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.