Thalmann-Bieri Vroni · Nationalrat · 2024-09-24
Thalmann-Bieri Vroni · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-09-24
Wortprotokoll
Die am 9.[NB]Mai 2022 eingereichte Initiative 22.308 des Kantons Tessin verlangt, in der Schweiz einen bezahlten Sonderurlaub im Fall einer Fehl- oder Totgeburt einzuführen. Die Schriftstellerin Angela Notari hat jüngst auf den einstimmigen Beschluss des neuseeländischen Parlamentes hingewiesen, wonach Paare, die eine Fehl- oder Totgeburt erleiden, künftig bis zu drei Tage bezahlten Trauerurlaub nehmen können. Die Bundesversammlung werde deshalb aufgefordert, auch in der Schweiz einen bezahlten Sonderurlaub im Fall einer Fehl- oder Totgeburt einzuführen.
Eine Fehl- oder Totgeburt ist ein besonders erschütterndes Ereignis, und die Kommission ist sich des Leides bewusst, das viele Frauen und Familien in solchen Situationen durchleben.
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates beantragte an ihrer Sitzung vom 22.[NB]Mai 2023 mit 7 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen, der Standesinitiative Tessin keine Folge zu geben. Gleichzeitig beschloss sie aber ebenfalls einstimmig, das Kommissionspostulat 23.3962 einzureichen, das den Bundesrat beauftragt, zu prüfen, ob für den Fall einer Fehl- oder Totgeburt vor der 23.[NB]Schwangerschaftswoche ein bezahlter Urlaub eingeführt werden sollte. Weiter soll der Bundesrat einen entsprechenden Bericht vorlegen. Der Bericht soll namentlich folgende Punkte beinhalten: erstens eine Auslegeordnung der rechtlichen Ansprüche gemäss geltendem Recht, zweitens eine Analyse der betroffenen Fälle und der möglichen finanziellen Auswirkungen, drittens einen Vergleich der Lösungsansätze in anderen Ländern.
Das Postulat wurde von der SGK-S am 27.[NB]Juni 2023 eingereicht. Es wurde vom Bundesrat am 6.[NB]September 2023 beantwortet und zur Annahme empfohlen. Der Ständerat beschloss am 26.[NB]September[NB]2023 ohne Gegenantrag, der Standesinitiative keine Folge zu geben, und nahm das Postulat 23.3962 an. Somit steht dieser Abklärung und dem Bericht bzw. der Studie nichts mehr im Wege, und das Thema ist aufgenommen, um eine Lösung zu finden.
En Suisse, une fausse couche ou une mort périnatale ne donne pas lieu à un congé de maternité avant la vingt-troisième semaine de grossesse. Elle est considérée, selon le droit du travail, comme un empêchement de travailler, qui donne lieu au versement du salaire sur la base de l'article 324a du code des obligations. Une attestation médicale est nécessaire. L'article 324a prévoit une durée globale limitée pour[NB]tous[NB]les[NB]empêchements du travailleur ou de la travailleuse.
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates hat an ihrer Sitzung vom 15.[NB]August 2024 die vom Kanton Tessin am 9.[NB]Mai 2022 eingereichte Initiative vorgeprüft. Unsere Kommission diskutierte über die Standesinitiative und die Petition 24.2003, "Gestaffelter Mutterschutz[NB]nach[NB]Fehlgeburten", zusammen, da sie ein ähnliches Anliegen verfolgen: Mit der Standesinitiative will der Kanton Tessin die Bundesversammlung auffordern, bezahlten Sonderurlaub im Fall einer Fehl- oder Totgeburt einzuführen. Die Petition fordert einen gestaffelten Mutterschutz nach einer Fehlgeburt. Bei der Diskussion über diese Standesinitiative hat die Kommission gestützt auf Artikel 126 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes die Petition ebenfalls zur Kenntnis genommen.
Die Kommission beantragt mit 13 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Standesinitiative keine Folge zu geben.
Une minorité demande de donner suite à l'initiative. De son point de vue, la nécessité d'agir est incontestée et des mesures doivent être prises en tout état de cause.
Danke für Ihre Unterstützung der Kommissionsmehrheit, und geben Sie der Standesinitiative keine Folge.