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Schilliger Peter · Nationalrat · 2024-09-24

Schilliger Peter · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2024-09-24

Wortprotokoll

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates hat an ihrer Sitzung vom 1.[NB]Februar 2024 die vom Grossen Rat des Kantons Genf beschlossene und der Bundesversammlung überwiesene Standesinitiative vorgeprüft. Die Initiative verlangt, dass unbegleitete minderjährige Asylsuchende (UMA) bis zum Alter von 25 Jahren geschützt werden, indem ihr Recht auf Betreuung und Bildung verlängert wird.

Die Minderheitssprecherin hat viele Ausführungen gemacht. Ich beschränke mich auf die wesentlichen Argumente der Kommissionsmehrheit.

Der Kanton Genf kommt zum Schluss, dass junge Flüchtlinge nach Erreichen des 18.[NB]Altersjahres jeglichen Schutz und jegliche Unterstützung und im Falle einer Rückführung automatisch ihr Recht auf Bildung verlieren. So deklariert der Kanton Genf das heutige Problem. Er fordert, dass UMA bis zum Alter von 25 Jahren betreut und im Sinne der Kinderrechtskonvention (KRK) geschützt werden. Er fordert ausserdem, den Empfehlungen der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) zu folgen.

Die Kommission hat diese Initiative geprüft und kommt zu folgendem Schluss: Gemäss dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes, der Kinderrechtskonvention, das von der UNO-Generalversammlung am 20.[NB]November 1989 verabschiedet wurde, hat jede minderjährige geflüchtete Person ein Recht auf Schutz. Die Kommission hat das Anliegen der Initiative entgegengenommen und erachtet es als wichtig, dass eine allfällige psychische Belastung zur Kenntnis genommen wird. Die Kommissionsmehrheit möchte jedoch daran erinnern, dass für die Betreuung und die Begleitung von UMA die Kantone zuständig sind und dass es diesen freisteht, Jugendlichen auch nach Erreichen des 18.[NB]Lebensjahres eine Betreuung anzubieten, wenn sie dies als notwendig erachten. Sie räumt ein, dass es junge Erwachsene gibt, die noch nicht zu einer autonomen Lebensführung fähig sind, hält jedoch fest, dass zahlreiche Jugendliche beim Erreichen des 18.[NB]Lebensjahres sehr wohl dazu in der Lage sind.

Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass es sinnvoller wäre, eine Betreuung von Fall zu Fall und in Abhängigkeit der individuellen Situation der UMA anzubieten, wie sie in zahlreichen Kantonen bereits praktiziert wird, anstatt einer Unterstützung nach dem Giesskannenprinzip, wie sie die Standesinitiative fordert. Schliesslich erachtet sie es als fragwürdig, für die Asylbewerberinnen und -bewerber ein anderes Alter für die Volljährigkeit festzulegen als für die Schweizer Bevölkerung, für die das Alter nach Artikel 14 des Zivilgesetzbuches gilt.

In diesem Sinne bittet Sie die Mehrheit der Staatspolitischen Kommission - der Entscheid fiel mit 17 zu 7 Stimmen -, dieser Initiative keine Folge zu geben.

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