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Regazzi Fabio · Ständerat · 2024-09-25

Regazzi Fabio · Ständerat · Tessin · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-09-25

Wortprotokoll

Je vous remercie pour votre réponse à mon interpellation, mais je dois malheureusement vous décevoir. Ich bin von der Antwort nur teilweise befriedigt. Ich möchte daher noch einige Bemerkungen machen und den Bundesrat um weitere Klarstellungen zu diesem so wichtigen Thema bitten.

Es ist wohl rechtens, zu behaupten, dass jeder und jede von uns bargeldlose Zahlungsmittel benutzt. Egal, ob es um ein Gipfeli beim Bäcker oder um ein Paar Schuhe geht: Den Einkauf mit Karte oder mit einer App zu bezahlen, ist einfach, schnell und praktisch. Für die KMU, die diese bargeldlosen Zahlungsmittel von uns als Kunden akzeptieren, hat die Sache aber auch eine Schattenseite. Sie müssen für jede Zahlung hohe Kommissionsgebühren bezahlen. Diese Kommissionsgebühren werden vom Handelsbetreuer, dem sogenannten Acquirer, beim Händler eingezogen. Der Handelsbetreuer behält einen Teil der Gebühr für sich und entschädigt mit dem Rest die weiteren beteiligten Akteure: die Bank, die die Karte herausgibt, und die Kartenorganisation, beispielsweise Visa oder Mastercard.

Unter diesen Acquirern herrscht in der Schweiz jedoch zu wenig Wettbewerb. Es gibt de facto nur zwei Anbieter auf dem Markt, von denen einer ausserdem den Löwenanteil des Marktes abdeckt. Dies treibt die Kommissionsgebühren in die Höhe. Darunter leiden KMU überproportional stark, da sie eine relativ geringe Verhandlungsstärke haben.

Bisher wurde noch nichts unternommen, um diesem ungenügenden Wettbewerb im Acquiring-Markt entgegenzuwirken. Die Stellungnahme des Bundesrates zur vorliegenden Interpellation zeigt aber zwei Dinge klar: Erstens liegt tatsächlich ein Fall von Marktdominanz vor. Die Frage, ob sie missbraucht wird, ist ungeklärt, weil die Wettbewerbskommission (Weko) bisher untätig blieb. Zweitens ist der Bundesrat der Meinung, es seien ausreichend wettbewerbsrechtliche Instrumente vorhanden, um dagegen vorzugehen. Die Weko soll daher diese Instrumente auch nutzen, den Acquiring-Markt untersuchen und allenfalls Schritte einleiten, um einen funktionierenden Wettbewerb sicherzustellen.

Nebst der Marktdominanz eines Acquirers ist zu beanstanden, dass es an der nötigen Gebührentransparenz fehlt. Die verbreiteten Mischsätze, besser bekannt als Blended Rates, und der Gebühreneinheitsbrei, der dem kleinen Händler vorgesetzt wird, verschleiern, dass es verschiedene Gebühren gibt, und verunmöglichen einen Preisvergleich. Unterschiedliche Merkmale der Zahlung werden zu verschiedenen Sätzen verrechnet, zum Beispiel die Höhe des Transaktionsbetrags, die Art des Sicherheitsschlüssels, das Herkunftsland der Karte und so weiter. Das Gebührenblatt des Acquirers Worldline umfasst beispielsweise eine ganze A4-Seite mit über vierzig Positionen. Wie soll hier ein KMU nachvollziehen, wofür es was bezahlt?

A cela s'ajoute encore le fait que les taux appliqués pour les PME sont le plus souvent des taux dits mixtes. Cela signifie que la commission n'est pas calculée de manière individuelle pour chaque paiement, mais qu'un taux moyen s'applique à toutes les transactions.

Avec cette méthode, les commerçants pour lesquels les transactions bon marché, telles que les paiements par carte nationale, prédominent, paient plus qu'ils ne le devraient, car les taux mixtes incluent également les transactions plus chères comme les paiements par carte étrangère ou par smartphone. Les PME n'ont ainsi plus aucune vue d'ensemble sur ce pour quoi elles paient et ne savent non plus pas si ce prix est justifié. Il faut donc absolument instaurer la transparence dans ce domaine. Si ce n'est pas par le biais des règles de transparence contraignantes, alors chaque commerçant doit avoir au moins la possibilité de voir de façon détaillée de quoi se compose la commission et ne pas recevoir uniquement une facture mixte.

Für alle KMU in unserem Land, wie Bäcker, Coiffeure, Restaurants, Sportgeschäfte, Kioske usw., braucht es eine rasche Linderung. Der Bundesrat muss dafür sorgen, dass erstens auf dem Acquiring-Markt ein funktionierender Wettbewerb herrscht und dass zweitens transparentere und einfachere Gebührenstrukturen eingeführt werden. Nach den jüngsten wissenschaftlichen Studien bestehen bei den Acquiring-Gebühren grosse Unterschiede. Es gibt also Spielraum auf dem Markt. Mit einer transparenten Gebührenstruktur würde der Gewerbler künftig über die erforderlichen Informationen verfügen, um mit den Acquirern eine günstigere Lösung auszuhandeln. In Deutschland wurde 2015 unter anderem die Transparenzregelung eingeführt. Seither sind die Gebühren um 40 Prozent gesunken.

Nicht zielführend ist hingegen ein Verbot einzelner Gebühren im System, insbesondere ein Verbot der heute bereits regulierten Interchange Fee. Denn damit würden alle anderen Gebühren unangetastet bleiben, vor allem die Händlergebühr, die am schwersten auf unserem Gewerbe lastet.

Es gibt aber einen Ausweg. In der Stellungnahme des Bundesrates zu meiner Interpellation heisst es, es bestehe keine Offenlegungspflicht bei Gebühren. Hier gilt es anzusetzen, und zwar rasch. Das Beste wäre, wenn der Bundesrat das z.[NB]B. über den Verordnungsweg lösen könnte. Tut er das nicht, werde ich zeitnah mit einem Vorstoss nachhaken, damit die Gebührentransparenz über den Gesetzesweg sichergestellt wird. Damit würde Acquirern die gleiche Vorgabe gemacht, wie sie in der EU bereits seit Jahren in Kraft ist.

Ich wäre froh, Herr Bundesrat Parmelin, wenn Sie eine klärende Antwort darauf geben könnten. Besten Dank.