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Andrey Gerhard · Nationalrat · 2024-09-25

Andrey Gerhard · Nationalrat · Freiburg · Grüne Fraktion · 2024-09-25

Wortprotokoll

Avec le "Swiss Government Cloud" (SGC), le Conseil fédéral demande au Parlement un crédit d'engagement d'un montant de 246,9 millions de francs. L'arrêté fédéral, plutôt léger pour l'ampleur de ce projet, concerne un élément central. Il s'agit essentiellement de franchir une nouvelle étape d'évolution technologique nécessaire vers des technologies cloud et d'augmenter globalement la souplesse, l'efficacité et la souveraineté numérique de l'administration au niveau fédéral, cantonal et communal. Une distinction est faite entre les différents concepts de cloud. Sur le cloud public, les données non ou peu sensibles, telles que des données météorologiques ou des cartes géographiques, doivent pouvoir être hébergées de manière échelonnée par des fournisseurs externes. Le "public cloud on-prem" désigne des services de cloud public externes exploités dans des "data centers" et des infrastructures de la Confédération. Quant au "private cloud on-prem", il doit permettre à l'administration fédérale de mettre en place et d'exploiter sa propre infrastructure en version cloud, afin de pouvoir garantir un contrôle maximal sur les données sensibles.

Diese drei Stufen sollen insgesamt interoperabel, also austauschbar, miteinander funktionieren. Um das etwas zu verbildlichen: Stellen Sie sich ein Tabellendokument vor, das im Moment der Erstellung keinen wesentlichen Sicherheitsanforderungen unterliegt, weshalb es auf der Public Cloud gehalten und bearbeitet werden darf. Nun könnte eine [PAGE 1856] gesetzliche Vorgabe dazu führen, dass eben dieses Dokument neu unter vollständiger Kontrolle des Bundes gehalten werden muss. Eine weitere Bearbeitung und ein Transfer dieses Dokuments von der Public Cloud auf die Private Cloud On-Prem - entschuldigen Sie all diese Anglizismen, das ist etwas systemimmanent in dieser Branche - sollen nahtlos, ohne Medienbruch, also eben interoperabel möglich sein. Das bedeutet, dass mit der Swiss Government Cloud (SGC) dem Bund mittelfristig wesentlich mehr Handlungsspielraum und eine tatsächliche Alternative zu den proprietären privaten Cloud-Lösungen zur Verfügung stehen. Der hauptsächliche Anteil der Investition fliesst deshalb auch in diese Private Cloud, in diese private Cloud.

Bei Anhörungen mit Verbänden wie Swiss Made Software oder der Wissenschaft und europäischen Digitalisierungsinitiativen hat Ihre Finanzkommission bei der Behandlung des Geschäfts eine Aussensicht erhalten. Dabei wurde deutlich, dass der Schritt hin zu dieser sogenannten SGC insgesamt begrüsst wird. Hingegen wurde unisono festgehalten, dass Open-Source-Software und offene Standards für den Erfolg des Programms wesentlich seien und Schweizer Unternehmen eine gewichtige Rolle spielen können und sollen.

Deshalb und weil sie weitere Präzisierungen zum Beschluss des Bundesrates wünscht, hat die Kommission den etwas unorthodoxen Weg eines Zweckartikels gewählt, welcher vor den Kreditartikel gestellt wird. Darin aufgelistet sind die wesentlichen Elemente aus der Botschaft des Bundesrates zur Umsetzung des gesamten Programms, welches auch Ausbildungs-, Sensibilisierungs- und weitere Initiativen enthält.

Ihre Finanzkommission stellt Ihnen darüber hinaus aber folgende materiell wesentlichen Änderungsanträge: Mit Artikel 1 Absatz 2 soll nicht nur die Abhängigkeit von einzelnen Unternehmen reduziert werden, sondern auch die Abhängigkeit von ganzen Ländern. Denn eine Auswahl an Anbietern, welche alle aus dem gleichen Land kommen, ist eben nur eine beschränkte. Die nationale Gesetzgebung kann nämlich all diese Firmen aus einem Land Regeln unterstellen, die für die Schweiz nicht tolerierbar sind.

Weiter erwartet die Kommission, dass die Betriebsautonomie der Private Cloud eine tatsächliche und nicht nur eine theoretische ist. Das BIT spricht hier von mindestens einem Jahr Betrieb, der garantiert werden könnte, würden Dienstleistungen externer Firmen bei der Private Cloud gekappt.

Weiter fordert die Kommission, dass mit der Cloud-Infrastruktur der ökologische Fussabdruck der Digitalisierung der Verwaltung reduziert wird.

Damit komme ich zum letzten Punkt des Willens der Kommission, zu Absatz 4, wo es um Open Source und Open Standards geht, welche als wesentliche Elemente zur Umsetzung verankert werden sollen. Die Kommission will, dass nichtproprietäre Produkte und offene Standards aus Souveränitätsgründen in der Beschaffung bevorzugt behandelt werden müssen. Mit der gleichen Argumentation soll dies auch für Schweizer Unternehmen gelten, welche Bestandteile für die gesamte SGC beisteuern können.

Ihre Kommission ist einstimmig der Meinung, dass das Geschäft mit den soeben ausgeführten Präzisierungen vorangetrieben werden soll, um die Handlungsfähigkeit und digitale Souveränität der Verwaltung substanziell zu stärken. An dieser Stelle möchte ich auch noch dem zuständigen Bundesamt für Informatik und Telekommunikation für die konstruktive Arbeit rund um die Kommissionssitzungen danken.