Ettlin Erich · Ständerat · 2024-09-25
Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-09-25
Wortprotokoll
Der Titel ist klar: Es ist ein zweiter Versuch. Es gab schon mehrere Versuche, die KVG-Prämien - es geht immer um die Prämien für die obligatorische Krankenpflegeversicherung - in den Landesindex der Konsumentenpreise aufzunehmen. Der Kanton Jura hat diese Standesinitiative am 15.[NB]September 2023 eingereicht. Sie verlangt eben, die Prämien der Grundversicherung in den Landesindex der Konsumentenpreise aufzunehmen.
Ihre Kommission hat die Standesinitiative am 28.[NB]Juni beraten und eingangs die Vertreter des Kantons Jura angehört. Diese machten geltend, dass die Prämien jedes Jahr steigen und damit die Kaufkraft der Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz reduzieren würden. Die Krankenkassenprämien seien jedoch nicht Teil des Warenkorbs des Konsumentenpreisindexes. Dieser wiederum ist unter anderem die Basis für Lohnverhandlungen. Damit seien die Kostensteigerungen der Prämien im Einkommen der Prämienzahler nicht abgebildet. Das hätte neben dem Kaufkraftverlust auch zur Folge, dass aus ökonomischer Sicht zu wenig Druck auf die Kosten des Gesundheitswesens entstehen würde.
Auf eine Nachfrage aus der Kommission konnten die Vertreter des Kantons Jura, aber auch die Vertreter der Verwaltung nicht angeben, was für einen Einfluss ein Einbezug der Prämien in den Warenkorb in den letzten Jahren auf den Index gehabt hätte. Ich kann Ihnen also nicht sagen, es hätte 1 Prozent ausgemacht oder wie viel auch immer. So viel hätte es sowieso nicht ausgemacht. Die Situation sei insbesondere dann schwierig, argumentierten die Vertreter des Kantons [PAGE 942] Jura, wenn der Konsumentenpreisindex negativ sei, die Prämien aber ansteigen würden. Es müsse eine Lösung gefunden werden, damit der Anstieg der Prämien sich im Konsumentenpreisindex abbilde. Dabei könnten kantonale Unterschiede gemacht werden. Die gibt es ja bei den Prämien.
Ihre Kommission hat natürlich Verständnis für die Sorgen im Zusammenhang mit den stetig steigenden Krankenkassenprämien. Das Anliegen ist deshalb grundsätzlich nachvollziehbar. In der Beratung ergab sich jedoch klar, dass die Berücksichtigung der Prämien im Warenkorb und damit im Index aus verschiedenen Gründen falsch wäre. Es handelt sich beim Konsumentenpreisindex um einen Preisindex. Das heisst, der Anstieg der Preise und nicht der Anstieg von Ausgaben oder von Kosten wird abgebildet. Bei den Prämien handelt es sich nicht um Preise für Konsumgüter, sondern um Transferleistungen. Der Konsumentenpreisindex bildet weder die Haushaltsabgaben noch die Kaufkraft exakt ab, sondern die Preise einzelner Konsumgüter und Dienstleistungen. Zudem werden die Prämien nicht nur durch den Anstieg der Preise, sondern auch durch eine Mengenausweitung beeinflusst.
An einem einfachen Beispiel sei das erläutert: Wenn jemand in einem Jahr zweimal zum Arzt geht und dafür je 100 Franken bezahlt, im Jahr darauf viermal zum Arzt geht und immer noch je 100 Franken bezahlt, dann ist der Preis der Leistung nicht angestiegen. Über den Prämienanstieg im Index würde aber eine Verdoppelung abgebildet. Das ergäbe im Konsumentenpreisindex ein falsches Bild. Zudem sind auch heute schon Gesundheitsleistungen im Index enthalten. Insbesondere sind Medikamente, Sanitärmaterial, Zahnarztleistungen sowie ambulatorische und stationäre Leistungen im Index mit etwa 15 Prozent abgebildet.
In der Beratung wurde auch festgehalten, dass es wichtig ist, dass dieser Index international vergleichbar ist. Der Konsumentenpreisindex entspricht einem klaren internationalen Standard. Dieser berücksichtigt auch, dass die Schweiz mit den obligatorischen Prämien ein anderes System hat als andere Länder, die die Krankheitskosten über Steuern finanzieren. Die Methodologie ist schlussendlich in allen Ländern die gleiche.
Was die Lohnverhandlungen betrifft, so liefert das Bundesamt für Statistik seit 1999 einen Krankenversicherungsprämien-Index und schätzt den Einfluss der Prämienerhöhung auf die verfügbaren Haushaltseinkommen. Es ist also nicht so, dass die Prämienanstiege überhaupt nicht in die Verhandlungen einfliessen können. Diese Schätzung, so hat uns die Verwaltung versichert, erfolgt jedes Jahr.
Basierend auf dieser Diskussion, beantragt Ihre Kommission mit 9 zu 4 Stimmen, der Standesinitiative keine Folge zu geben. Eine Kommissionsminderheit beantragt, ihr Folge zu geben. Der Minderheitssprecher wird das noch ausführen.
Ich bitte Sie im Namen der Mehrheit der Kommission, dieser Standesinitiative keine Folge zu geben.