Schilliger Peter · Nationalrat · 2024-09-25
Schilliger Peter · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2024-09-25
Wortprotokoll
Die Finanzkommission hat am 2.[NB]September 2024 die Motion ihrer Schwesterkommission aus dem Ständerat beraten. Diese Motion wurde am 28.[NB]März 2024 von der Finanzkommission des Ständerates eingereicht und dann am 16.[NB]Juni 2024 vom [PAGE 1905] Ständerat angenommen. Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, den Bundeshaushalt auch im gebundenen Bereich dauerhaft zu entlasten. Zu diesem Zweck soll er in eigener Kompetenz Verordnungsanpassungen vornehmen und nach einer zeitlich verkürzten Vernehmlassung dem Parlament eine Vorlage mit gesetzlichen Anpassungen unterbreiten. Mit dieser Motion wird der Bundesrat beauftragt, in diesem direkt gebundenen Bereich ebensolche Tätigkeiten auszuführen. Den Inhalt habe ich Ihnen erklärt, die Haltung des Bundesrates werden Sie nachher hören.
Ich kann Ihnen noch berichten, welche Erwägungen in der Kommission vorgenommen wurden und was sie beschlossen hat. Die Diskussion drehte sich zunächst um die Frage, ob die Verabschiedung einer solchen Motion überhaupt notwendig sei. Das Anliegen der Finanzkommission des Ständerates als Urheberin der Motion gehe in die gleiche Richtung wie der Bundesrat, welcher im März 2024 eine umfassende Aufgaben- und Subventionsüberprüfung in die Wege geleitet und zu diesem Zweck eine Ad-hoc-Expertengruppe eingesetzt habe. Unterdessen, das wissen Sie, wurde dieser Bericht veröffentlicht.
Es wurde beantragt, den Verweis auf die verkürzte Vernehmlassungsfrist aus dem Motionstext zu streichen. Es sei wichtig, die von Gesetzesänderungen betroffenen Gruppen angemessen einzubeziehen, zumal die Sparmassnahmen einschneidend sein können. Dieser Antrag wurde mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt. Für die Mehrheit ist diese Änderung der Motion nicht nötig. Diese schreibt dem Bundesrat nicht vor, wie stark die Vernehmlassungsfrist verkürzt werden soll. Vielmehr solle der Bundesrat die Dauer der Vernehmlassung bei zeitlicher Dringlichkeit sofern möglich reduzieren.
Weiter wurde beantragt, den Motionstext dahin gehend abzuändern, dass eine Korrektur der strukturellen Unterausschöpfung des Einnahmepotenzials vorgenommen werden soll, um den Bundeshaushalt dauerhaft zu entlasten. Insbesondere seien ineffiziente Steuervergünstigungen zu bereinigen. Dieser Antrag wurde ebenfalls mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt.
Für die Mehrheit der Kommission ist es wichtig, dass die Motion unverändert und möglichst rasch angenommen wird. Damit würde das Parlament dem Bundesrat bei seinen anstehenden Arbeiten im Rahmen der Aufgaben- und Subventionsüberprüfung Rückendeckung geben. Eine Minderheit der Kommission lehnt diese Motion ab, weil sie unnötig sei und zu spät komme. Der Bundesrat habe sich ohnehin Anfang September mit den Vorschlägen der Expertengruppe befasst. Anschliessend sei geplant, eine Vernehmlassungsvorlage zu den nötigen Gesetzesänderungen auszuarbeiten. Dies alles, das ist korrekt umschrieben, ist unterdessen nun im Gang. Dieser Antrag auf Abschreibung oder Nichtzustimmung zur Motion wurde mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt.
Ich bitte Sie im Namen der Finanzkommission, diese Motion des Ständerates zu unterstützen.