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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2003-06-10

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2003-06-10

Wortprotokoll

Hier geht es um das Sponsoring der Verkehrsmeldungen auf Radio DRS und genauer um die Nennung des Sponsors: "Verkehrsinfo mit inländischen Frühkartoffeln." Das Bakom als zuständige Aufsichtsinstanz hat diese Sponsornennung im Mai 2003 geprüft und aus rein rundfunkrechtlicher Optik grünes Licht dafür gegeben. Radio DRS hat dann aber in eigener Kompetenz und aus inhaltlich-publizistischen Gründen dieses Sponsoring mit inländischen Frühkartoffeln abgelehnt. Die SRG sagt, sie möchte, dass die Produkte, mit denen Sponsoring gemacht wird, und die Sendung im Radio einigermassen miteinander übereinstimmen.

Wir können uns vorstellen, dass die SRG hier gefunden hat, es sei der inländischen Frühkartoffel nicht wert, von den Verkehrsmeldungen gefolgt zu werden, obwohl es in unseren Augen hier durchaus Parallelen geben würde, denken wir nur an das Stocken des Verkehrs und an den Kartoffelstock, oder denken wir an Verkehrssalat und an Kartoffelsalat. (Heiterkeit)

Aber die Kartoffel ist auch von ihrer etymologischen Herkunft etwas Edles. Wie Sie vielleicht wissen, ist sie dissimiliert aus dem Wort Tartüffel - das habe ich heute im Duden gesehen. Sie ist ein edles Produkt, und das Radio hat sich gesagt, dass es ein so edles Produkt nicht mit den Verkehrsmeldungen in Verbindung bringen dürfe.

Gut, ich gebe zu, wir haben uns darüber gewundert. Jeden Morgen höre ich nämlich ein Radiosponsoring beim Wetter, das heisst: "Das Wetter ist gesponsert von" - zum Beispiel - "Urina, dem Tüchlein, um das Gesicht und die Augen abzuwaschen." Dort haben sich wahrscheinlich die Radioverantwortlichen gesagt, Nase und Augen zu putzen habe mit allfällig angesagtem Regen durchaus etwas zu tun.

Nun muss ich aber hinzufügen, dass die SRG bei der Akquisition von Werbung und Sponsoring nicht im Rahmen ihres Programmauftrages, sondern privatrechtlich handelt. Das Bundesgericht hat das ebenfalls klar festgehalten. Die Aufsichtsbehörden können daher im vorliegenden Fall die Ausstrahlung der hier in Frage stehenden Nennung des Sponsors nicht erzwingen. Die Sponsoren, die abgewiesen worden sind, können allfällige Ansprüche gegenüber Radio DRS beim Zivilrichter vorbringen, aber es ist nicht Sache des Bundesrates, sich in privatrechtliche Streitigkeiten zwischen Radio DRS und potenziellen Sponsoren einzumischen.

Ich meinerseits möchte mich bei all jenen, die mir aus Protest persönlich Frühkartoffeln in grossen Mengen zugesandt haben, herzlich bedanken. Vor allem die Firma Amandine hat mir einen grossen Gefallen getan, obwohl ich eigentlich mit dem Verbot dieses Sponsorings gar nichts zu tun habe. Aber so kommt man hin und wieder doch auch in den Genuss einer unverdienten Freude. (Heiterkeit, teilweiser Beifall)

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