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Rutz Gregor · Nationalrat · 2024-09-26

Rutz Gregor · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-09-26

Wortprotokoll

Kollege Pult hat gesagt, wir müssten etwas tun. Ich sage Ihnen, auch wenn Sie es nicht gerne hören: Wenn Politiker das Gefühl haben, sie müssen helfen, kann es relativ schnell gefährlich werden. Und ich bitte Sie, wenn Sie schon eine so grosse Motivation und so viel Hilfsbereitschaft mitbringen: Vergessen Sie die Grundregeln nicht ganz, die in unserem Lande gelten. Wir haben Freiheitsrechte! Das sage ich auch an die Adresse der Grünliberalen. Das ist für den liberalen Rechtsstaat etwas ganz Zentrales. Freiheitsrechte sind etwa die Religionsfreiheit, wir sind also frei, was für eine Religion wir ausüben möchten und wie wir die Religion praktizieren; die persönliche Freiheit, wir können also selber entscheiden, wie wir unser Leben gestalten, oder die Meinungsäusserungsfreiheit, wir dürfen also verschiedene Ansichten haben und diese auch äussern.

Jetzt kommen wir zur Pressefreiheit, zur heutigen Medienfreiheit. Das ist kein Handlungsauftrag für den Staat. Die Medienfreiheit, wie auch die anderen Freiheitsrechte, gewährleistet einen geschützten Bereich, in welchem man den Bürger oder die Unternehmer vor staatlichen Interventionen schützen will. Das ist der Sinn der Freiheitsrechte, dass man damit eben frei ist, geschützt vor staatlicher Zensur und vor anderen Interventionen, wie Sie sie heute schon da und dort geschildert haben. Das ist ganz wichtig. Wir müssen nicht etwas tun, Kollege Pult, wir müssen schauen, dass die [PAGE 1954] Betroffenen es tun können. Das ist unsere Aufgabe, und das sind die Grundregeln, die in unserem Staat gelten.

Es kommt hinzu, dass wir eine Kompetenzordnung haben. Der Bund ist zuständig für das, was ihm die Bundesverfassung zuweist - schauen Sie sich Artikel 3 und Artikel 42 der Bundesverfassung an! Alles andere liegt in den[NB]Händen[NB]der[NB]Privaten[NB]oder[NB]der Kantone. Also, wenn Sie hier etwas machen möchten, müssten Sie die Verfassung ändern.

Ich komme jetzt auf den zweiten Vorstoss zu sprechen, den wir behandeln, die Motion 24.3817. Es geht hier um die Einführung einer kanal- und geschäftsunabhängigen Förderung elektronischer Medien - hier haben wir keine Kompetenz. Schauen Sie sich einmal Artikel 93 der Verfassung an. In Absatz 1 heisst es: "Die Gesetzgebung über Radio und Fernsehen sowie über andere Formen der öffentlichen fernmeldetechnischen Verbreitung von Darbietungen und Informationen ist Sache des Bundes." Wir diskutieren schon seit vielen Jahren, was das heisst: "andere Formen der öffentlichen fernmeldetechnischen Verbreitung". Ist darin das Internet inbegriffen oder nicht? Als man diesen Artikel verfasst hat, gab es noch gar kein Internet. Das kann also noch gar niemand gewusst haben. Aber die Diskussion dreht sich um die Frage, wofür der Bund zuständig ist, was die Gesetzgebung, die Regelung, also die Festsetzung der Rahmenbedingungen, anbelangt.

Weiter heisst es in Absatz 4 von Artikel 93: "Auf die Stellung und die Aufgabe anderer Medien, vor allem der Presse, ist Rücksicht zu nehmen." Diese Regelung hat man erlassen, weil man sich bewusst war, dass der Umstand, dass der Bund den Radio- und Fernsehbereich regelt, einen Einfluss auf andere Medien haben kann. Man schuf diese Bundeskompetenz und daraufhin das Radio- und Fernsehgesetz, weil die Radio- und Fernsehprogramme nicht flächendeckend in der ganzen Schweiz empfangbar waren. Man war der Auffassung, es sei wichtig, auch für die Demokratie, dass man diese Programme überall empfangen könne.

Das ist heute ganz anders, das wissen wir alle. Aber hier geht es, noch einmal, um die Gesetzgebung. Es geht nicht um die Förderung und nicht um Subventionen. Schauen Sie einmal Artikel 104 der Verfassung zur Landwirtschaft an. Sie spüren den Unterschied, Sie sehen, wie das tönt, wenn man etwas anderes meint, wenn es um einen Auftrag an den Bund geht: Der Bund "ergänzt das bäuerliche Einkommen durch Direktzahlungen", er richtet Massnahmen aus, er kann Investitionshilfen leisten - das sind ganz klare Aufträge an den Bund. Diese müssen wir berücksichtigen, das müssen wir so machen, und das machen wir auch so im landwirtschaftlichen Bereich. Hier, in Artikel 93, steht aber nichts davon. Ich sage Ihnen: Wenn Sie dieser Motion zustimmen, betreten wir verfassungsrechtliches Neuland, und davon sollten wir die Hände lassen.

Es kann nicht sein, dass man immer mehr zu sagen beginnt: Ja, in der Bundesverfassung hat es eben auch Kompetenzen, die inhärent sind, die zwischen den Zeilen zu lesen sind usw. Das gibt ein Durcheinander. Und das ist das Gegenteil des schweizerischen Erfolgsmodells eines föderalistischen Staates, in dem das Gemeinwesen macht, was nötig ist, in dem der Bund macht, was in Artikel 3 und Artikel 42 der Bundesverfassung steht. Der Bund ist zuständig für das, was in der Bundesverfassung steht. Für Änderungen der Bundesverfassung braucht es ein doppeltes Mehr, eben auch ein Ständemehr, weil die Kantone mit jeder Kompetenz, die an den Bund geht, eine Kompetenz abgeben.

Es tut mir leid, wenn ich Sie mit solchen grundsätzlichen Aussagen langweilen muss, aber es scheint mir nötig zu sein, dass sich dies der eine oder andere unter Ihnen wieder einmal vor Augen hält. Was ist unser Auftrag? Wo liegen die Grenzen unseres Auftrags? Hier sind für mich ganz klare Grenzen gezogen. Wir können nicht die Förderung von irgendetwas beschliessen, nur weil wir aus Mitleid und irgendwelchem guten Willen das Gefühl haben, das sei jetzt eine gute Idee. Wenn Sie das machen wollen, kommen Sie mit einer Änderung von Artikel 93 der Bundesverfassung! Dann kann man das diskutieren, und wir stimmen darüber ab; die Kantone haben über das Ständemehr auch etwas zu sagen. Dann werden wir sehen, ob wir diese Kompetenz haben. Heute haben wir sie nicht.

Deshalb bittet Sie die SVP-Fraktion, diese Motion abzulehnen.