Rösti Albert · Bundesrat · 2024-09-26
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-09-26
Wortprotokoll
Die Motion fordert im Wesentlichen die Einführung eines negativen Anreizsystems für energetische Sanierungen zulasten der Vermieter. Diese sollen so lange einen Teil der CO2-Abgabe tragen, bis gewisse Massnahmen zur energetischen Sanierung umgesetzt sind.
Nach Artikel 89 Absatz 4 der Bundesverfassung sind vor allem die Kantone für Massnahmen zuständig, die den Verbrauch von Energie in Gebäuden betreffen. Der Bund kann in diesem Bereich keine direkten Regelungen erlassen. Mit Artikel 45 Absatz 3 Buchstabe c des Energiegesetzes werden die Kantone bereits heute aufgefordert, Vorschriften über die verbrauchsabhängige Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung bei Neubauten und bei wesentlichen Erneuerungen bestehender Gebäude zu erlassen. Bis 2023 haben fast alle Kantone eine solche Regelung erlassen. Zudem bestehen bereits finanzielle Anreize für Vermieterinnen und Vermieter, ihre Liegenschaften energetisch zu sanieren oder effiziente und erneuerbare Heizsysteme zu installieren. Im Rahmen des Bundesgesetzes über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit werden wir diese Anreize verstärken.
Der vorgeschlagene Lösungsansatz würde zu einer massgeblichen Praxisänderung im Mietwesen sowie zu einem bedeutenden Eingriff in den Föderalismus führen. Es wäre eine Vereinheitlichung der kantonalen Energiedatenverwaltung notwendig, verbunden mit einem hohen Kontroll- und Ressourcenaufwand.
Aus diesen Gründen bittet Sie der Bundesrat, die Motion abzulehnen.