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Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · 2003-06-11

Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-11

Wortprotokoll

Die Kommission hat sich am 5. Juni 2003 mit den wenigen noch verbleibenden Differenzen befasst. Sie hatte Beschluss zu fassen, ob wir die beiden Geschäfte AHV und BVG gesondert oder wieder zusammen behandeln. Sie hat sich eindeutig dafür entschieden, dass man das BVG jetzt behandeln sollte. Denn auf der einen Seite wissen wir, dass wir den Mindestzinssatz senken müssen. Wenn man das macht, dann braucht man als Begleitmassnahmen unbedingt die nötige Transparenz, die paritätische Mitwirkung, aber auch die Möglichkeit der Lockerung, der Auflösung der Kollektivversicherungsverhältnisse. Auf der anderen Seite wollten wir auch der längeren Lebenserwartung Rechnung tragen. Wir wollten, dass man mit den Jahren anfangen kann, die zählen, und dass man anfangen kann, den Umwandlungssatz zu senken.

Wir haben mit Zufriedenheit festgestellt, dass der Ständerat unserem grossen Anliegen Rechnung getragen hat und bereit ist, die Eintrittsschwelle zu senken. Er hat dabei nicht das Modell unseres Rates gewählt, sondern dasjenige, das damals in unserer Kommission obsiegt hatte. Das heisst, wir senken die Eintrittsschwelle sofort, rund 100 000 Personen werden besser bzw. überhaupt versichert sein. Beim anderen Modell, das hier im Plenum obsiegt hatte, würde die vorgesehene Ausweitung erst später erreicht.

Das Modell, das der Ständerat übernommen hat, war hier in unserem Saal jenes der Minderheit. Die Kommission schliesst sich an, wir können sehr gut damit leben. Ich möchte festhalten, dass die Kosten nicht so sind, wie das mancherorts vorgegeben wird. Das Modell, das der Ständerat gewählt hat, kostet nur 10 Millionen Franken mehr als dasjenige, das er früher gewählt hatte. Denn dabei müssten ja die Altersgutschriften erhöht werden, um eine Rentenkürzung, die eine Senkung des Umwandlungssatzes mit sich bringt, zu vermeiden.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 18 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, hier dem Ständerat zu folgen.

Bei Artikel 23 möchten wir am Beschluss des Nationalrates festhalten. Wir möchten die Invaliditätsbestimmungen nicht anpassen, wie das der Ständerat aufgrund eines Einzelantrages (Brunner Christiane) gemacht hat. Denn dieser Bereich bringt in der zweiten Säule sehr grosse Probleme. Die Invalidisierungsrate ist hoch, und wir möchten zuerst Erfahrungen mit dem jetzt geltenden Einbezug neuer Kreise sammeln, um nachher dann entscheiden zu können.

Wir schliessen uns bei den anderen Differenzen mehrheitlich dem Ständerat an.

Ich möchte bei der Anpassung des Bundesgesetzes über die direkte Lebensversicherung noch beifügen, dass wir dort eine Minderheit haben, die festhalten will. Es war allen klar: Wenn wir Transparenz haben - nicht zuletzt auch dank Artikel 68a, wonach man Überschüsse verteilen muss -, dann gilt das auch für die Lebensversicherungen. Wir sind für eine "legal quote", dort stehen noch zwei Meinungen gegeneinander. Der Nationalrat, Sie erinnern sich, ist davon ausgegangen, dass man mindestens 90 Prozent dem Versicherten zurückgeben soll. Wir wussten und haben das auch hier im Rat erklärt, dass das hoch ist; diese Regelung ist aber von anderen Ländern übernommen. Wir hätten uns auch 85 Prozent vorstellen können. Der Ständerat hat das noch einmal geprüft und fand, dass der Bundesrat diese Zahl festsetzen sollte. Eine Mehrheit will daran festhalten, dass man die 90 Prozent festschreibt, eine knappe Minderheit will, dass man dem Ständerat folgt und diese Kompetenz dem Bundesrat übergibt.

Darüber müssen wir nun befinden. Ich möchte hier aber noch ganz klar beifügen: In der Ständeratsdebatte hat der Präsident der SGK-SR klar gesagt, eine solche Quote gelte nur für die obligatorischen Versicherungsverhältnisse. Davon hat man in der nationalrätlichen Kommission mit Erstaunen Kenntnis genommen, weil das Bundesgesetz über die direkte Lebensversicherung sich ja allgemein auf alle Verhältnisse bezieht. Wir haben festgehalten, dass das alle Versicherungsverhältnisse betreffen sollte.

Ich bitte Sie, überall der Kommissionsmehrheit zu folgen.