Triponez Pierre · Nationalrat · 2003-06-11
Triponez Pierre · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-11
Wortprotokoll
Ich möchte mich nur noch zu Artikel 6a des Bundesgesetzes über die direkte Lebensversicherung äussern und hier die Meinung der FDP-Fraktion bekannt geben.
Ich glaube, wir sind uns alle darüber einig, dass Überschussbeteiligungen der Lebensversicherer grundsätzlich an die Vorsorgewerke gehen müssen. Wir haben ja hier in diesem Gesetz eine ganze Reihe von Detailvorschriften aufgenommen und damit sichergestellt, dass diese Überschussbeteiligung effektiv an die Vorsorgewerke geht. Die Minderheit, die von der FDP-Fraktion unterstützt wird, sträubt sich gegen die fixe Festlegung der 90 Prozent, wie sie hier von der Mehrheit postuliert wird und wie sie vom Ständerat abgelehnt wurde. Wir haben in den Diskussionen der Kommission festgestellt, dass es eben nicht so leicht ist, die genaue Festlegung im Gesetz zu definieren. In den Diskussionen - Sie haben es auch heute Morgen von Herrn Widrig und der Berichterstatterin gehört - bewegte sich die Festlegung der Höhe der weiterzuleitenden Überschussbeteiligung irgendwo zwischen 80, 85 und 90 Prozent. Wir sollten hier das Korsett nicht allzu eng schnüren, was letztlich zu einem Desinteresse der Lebensversicherer führen könnte. Wir wollen, dass diese Überschüsse an die Vorsorgewerke gehen, das ist richtig; aber ich denke - das ist auch die klare Meinung der FDP-Fraktion -, dass wir die Kompetenz zur Festsetzung der Höhe dem Bundesrat überlassen sollten, damit er hier die notwendige Flexibilität hat.
In diesem Sinne bitte ich Sie, dem Ständerat bzw. der Minderheit Widrig zu folgen.