Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · 2003-06-11
Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-06-11
Wortprotokoll
Zuerst zu Artikel 23: Hier bitten wir Sie namens der SP-Fraktion, dem Ständerat zu folgen, und zwar deshalb, weil es das Prinzip von Recht und Gegenrecht gibt. Wenn ein Teilinvalider oder eine Teilinvalide Beiträge für die Invalidenversicherung geleistet hat, ist es nur rechtens, dass daraus auch eine Leistung erwächst. Deshalb sind wir der Meinung, dass das Modell des Ständerates besser ist. Es ist auch Absicht des Gesetzgebers, Eingliederung vor Rente zu stellen, das heisst, die Teilinvaliden sollen auf dem Arbeitsmarkt Beschäftigung finden, sie sollen gleich wie die Vollerwerbstätigen behandelt werden. Das war schon 1985 die Absicht des Gesetzgebers, und die heutige Praxis hat sich ja nur wegen Rechtslücken eingeschlichen, weil die Gerichte hier schrittchenweise das Gesetz uminterpretiert haben.
Wir sind jetzt aufgerufen, dem Sinn und Geist des IVG wieder Nachachtung zu verschaffen und hier auch in versicherungsrechtlicher Hinsicht die Gleichbehandlung der Teilinvaliden auf dem Arbeitsmarkt festzusetzen.
Bei der so genannten "legal quote" muss man einfach zuerst einmal sagen, dass die Versicherungslobby im Ständerat ausgezeichnet gearbeitet hat. Sie hat nicht alles verhindert, was wir an Transparenz usw. durchgesetzt haben, aber nun will man durch das Hintertürchen wieder das Füllhorn der Überschüsse aus der Börse über die Versicherungsgesellschaften ausschütten, und das war genau nicht die Absicht bei der Konzeption dieses Gesetzes. Wir wollten reinen Tisch, und deshalb bitten wir Sie, hier an der Fassung des Nationalrates festzuhalten. Sie besagt ganz klar, dass die Verwaltungskosten als separater Prämienbestandteil ausgewiesen werden und dass eine Versicherung von den Gewinnen einer Pensionskasse einen gesetzlich festgelegten Teil [PAGE 929] erhalten soll. Dieser beträgt jetzt 10 Prozent, wir haben das so gesagt, und wir möchten nicht, dass der Bundesrat durch die Hintertüre den Versicherungen hier wieder einen Weg eröffnet, wie sie sich in guten oder auch in schlechten Börsenzeiten dann mehr Gewinne verschaffen können. Das ist nicht die Absicht und nicht im Sinn und Geist dieser Revision.
In autonomen Kassen fliessen 100 Prozent der Gewinne an die Versicherten. Das entspricht dem Stiftungsrecht, wonach das Kapital dem Destinatär folgt. Deshalb wollen wir klare Verhältnisse, wenn wir hier schon 10 Prozent der Gewinne aus der Börse den Versicherungsgesellschaften zukommen lassen. Diese 10 Prozent sind nämlich auch die Kalkulationsgrundlage für die Verwaltungskosten, und wenn das nicht reicht, soll man eben transparent den Verwaltungskostenbeitrag in der zweiten Säule erhöhen, aber nicht durch die Hintertüre der Börse wieder die Schleusen für die Versicherung, für die private Assekuranz, öffnen. Wir haben im letzten Jahr gesehen, wohin das führt.
Das Lobbying im Bundesrat hat im letzten Sommer zur Unzeit zur Senkung der Mindestzinssätze und zu einer grossen Volksbewegung geführt, die zum Ausdruck gebracht hat, dass wir diese Mauschelei nicht mehr wollen. Deshalb gehört der Satz in Bezug auf die Gewinnbeteiligung der Versicherungen ins Gesetz und nicht irgendwo ins Hinterzimmer des Bundesrates: Dort ist nicht der richtige Platz! Wir haben es hier mit einer Sozialversicherung zu tun, wir wollen klare Verhältnisse.
Deshalb bitte ich Sie, hier am Beschluss unseres Rates festzuhalten. Dann haben wir diese Transparenz, die wir vom Gesetz erwarten müssen.