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Schilliger Peter · Nationalrat · 2024-12-02

Schilliger Peter · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2024-12-02

Wortprotokoll

Was der Kommissionssprecher nicht genau formuliert hat, ist die Ausgangslage, dass meine Minderheit I mit 12 zu 12 Stimmen mit Stichentscheid der Präsidentin gescheitert ist. Diese Minderheit will, dass der Bundesrat die Aufnahme in den Schutzstatus S nach lokalen Kriterien festlegt, also örtlich selektioniert und damit der Betroffenheit in der Ukraine mehr Gewicht gibt. Wenn man sich die Frage stellt, ob das möglich ist oder nicht, muss man sich auch vor Augen halten, dass die Ukraine eine geografische Länge von etwa 1200 Kilometern hat. Von den bekannten Städten Lwiw bis nach Donezk sind es rund 1000 Kilometer. Es gab bereits viele Fernsehaufnahmen von der Region in Lwiw. Zum Glück findet dort wieder ein normales bzw. mehr oder weniger normales Leben statt.

Meine Minderheit in der Kommission wollte die Formulierung leicht anpassen. Der Antrag hätte so gelautet: "Der Bundesrat wird beauftragt, die Erteilung des Schutzstatus S bei neuen Gesuchen auf Personen zu beschränken, die ihren letzten Wohnsitz in ukrainischen Regionen hatten, die ganz oder teilweise durch Russland besetzt sind oder in denen intensive Kampfhandlungen stattfinden." Ich votiere jetzt für diese abgeänderte Version oder für den ersten Punkt der Motion Friedli Esther. Dabei ist es mir wichtig, zu sagen, dass wir nur von künftigen Gesuchen sprechen. Die Minderheit[NB]Schilliger[NB]verlangt[NB]keine Überprüfung der bisherigen Bewilligungen des Schutzstatus S, sondern spricht sich klar dafür aus, dass nur künftige Gesuche dementsprechend überprüft werden.

Warum wollen wir das? Wir haben ein Problem mit dem Schutzstatus S. Die Motion Würth 24.3022, die Sie vorhin angenommen haben, hat diese Problemstellung aufgenommen. Unser System ist am Anschlag. Wir haben zu viele ukrainische Flüchtlinge bei uns. Wir müssen das System aber wirklich für diejenigen Personen offen halten, die aus Kriegsregionen kommen. Man hat uns in der Kommission bestätigt, dass heute praktisch eine Einzelfallabklärung stattfindet. Diese Einzelfallabklärung dauert bis zu[NB]80[NB]Tage.[NB]Also[NB]sind[NB]in[NB]dieser[NB]Zeit möglichst viele Nachweise zu beschaffen, um wirklich zu klären, woher eine Person kommt.

Der Kommissionssprecher hat gesagt, der Schutzstatus S würde dann praktisch auf einen Flüchtlingsstatus hinauslaufen. Ja, da hat er recht, denn die Einzelfallprüfung, die heute gemacht wird, wird nach einem ähnlichen System wie die Prüfung des Schutzstatus S durchgeführt. Am Anfang war das sehr schnelle Verfahren des Schutzstatus S absolut richtig. Heute kann man vertiefter hinschauen und die Situation überprüfen. So kann man die Schweiz für die richtigen Flüchtlinge aufnahmefähig erhalten.

Eine Bemerkung noch: Was würde geschehen, wenn der Schutzstatus S auf Personen aus dem Libanon und aus Syrien ausgeweitet würde? Wir müssten unter diesem Aspekt praktisch jeden Menschen aus dieser Region aufnehmen. So braucht es die Selektion zwischen den Ukrainern aus einer Gegend, die mehr oder weniger still ist, die zum Glück[NB]mehr[NB]oder[NB]weniger kriegslos ist, und Leuten aus dem Libanon oder aus Syrien. Solche Verhältnisse müssen geprüft werden.

Also nochmals: Bitte unterstützen Sie den ersten Punkt der Motion, und dies bitte unter der Bedingung, dass nur künftige Gesuche auf Schutzstatus S darunterfallen. Wir sprechen nicht von bestehenden Gesuchen.

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