Roth Franziska · Ständerat · 2024-12-03
Roth Franziska · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-12-03
Wortprotokoll
Ihre Kommission hat das Geschäft an zwei Sitzungen vorberaten. Zum Bundesbeschluss 1: Mit dieser Botschaft wird ein Verpflichtungskredit von 96,11 Millionen Franken für die Beteiligung an der Kapitalerhöhung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) beantragt, die insbesondere dem Wiederaufbau der Ukraine zugutekommen soll. Von den 96,11 Millionen Franken übernimmt das SECO 60 Millionen Franken und die DEZA 20 Millionen Franken. Über die[NB]Finanzierung[NB]des[NB]für das Jahr 2029 verbleibenden Betrags von bis zu 16,11 Millionen Franken wird im Jahr 2028 entschieden.
Die Kapitalerhöhung ergänzt die bilateralen Massnahmen der Schweiz für die Ukraine und ist von strategischer Bedeutung. Die Schweiz stärkt damit ihr Engagement zugunsten der Ukraine und unterstreicht ihre Rolle als glaubwürdige und verlässliche Partnerin. Die Kapitalerhöhung mobilisiert dank der Hebelwirkung des EBRD-Geschäftsmodells erhebliche zusätzliche Mittel, denn jeder Euro an neuem Kapital generiert sechs Euro an Darlehen für die Ukraine. Sie gibt zudem dem Schweizer Privatsektor die Gelegenheit, an Ausschreibungen für EBRD-finanzierte Projekte teilzunehmen. Ausserdem ermöglicht sie dem Schweizer Finanzsektor, in EBRD-Projekte in der Ukraine zu investieren. Darüber hinaus schafft sie für in der Schweiz Schutz suchende Personen aus der Ukraine eine Perspektive im Hinblick auf deren Rückkehr. Der Bundesbeschluss 1 untersteht[NB]Artikel[NB]159[NB]Absatz[NB]3[NB]Buchstabe[NB]b[NB]der Bundesverfassung, weshalb die Ausgabenbremse gelöst werden muss. Ihre Kommission hat den Bundesbeschluss mehr oder weniger ohne Diskussion mit 9 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.
Die zweite Vorlage des Bundesrates betrifft die Genehmigung der Änderung von Artikel 1 des Übereinkommens zur Errichtung der EBRD. Diese Änderung ermöglicht es der EBRD, ihre Geschäftstätigkeit ab dem Jahr 2025 auf ausgewählte Länder in Subsahara-Afrika und auf den Irak zu erweitern. Diese Beteiligung an der Kapitalerhöhung warf anlässlich der Sitzung vom 24.[NB]Oktober 2024 Fragen auf in Ihrer Kommission, die noch nicht zufriedenstellend beantwortet werden konnten. So wurde der Antrag gestellt, dieses Geschäft bis zur Sitzung vom 21.[NB]November 2024 zu sistieren und einen Bericht der Verwaltung einzuholen. Der Bericht soll unter anderem aufzeigen, in welche Bereiche die EBRD im Irak und in den genannten afrikanischen Ländern investieren will. Er soll aufzeigen, warum ausgerechnet eine Ausdehnung auf Subsahara-Afrika und den Irak vorgeschlagen wird bzw. ob wirtschaftliche Interessen anderer europäischer Länder an Ölgeschäften im Irak bestehen. Der Antrag auf Sistierung wurde mit 9 zu 2 Stimmen genehmigt. Am 21.[NB]November 2024 wurde die Beratung wieder aufgenommen, und die offenen Fragen wurden angegangen. Priorität der EBRD bleibt die Unterstützung der Ukraine und der anderen derzeitigen Einsatzländer. Aus diesem Grund ist die Erweiterung auf Subsahara-Afrika begrenzt und wird schrittweise erfolgen, und die Aktivitäten der EBRD werden dort gezielt und punktuell sein.
Für die Ausdehnung wurden drei Hauptgründe benannt:
Erstens geht es um ein geopolitisches, geostrategisches Argument. Der Einfluss Chinas auf dem afrikanischen Kontinent steigt, und das nimmt man in Europa mit Besorgnis zur Kenntnis. Die EBRD ist spezifisch darauf ausgerichtet, auch marktwirtschaftliche Grundsätze vor Ort durchzusetzen und zu etablieren. China tätigt mit massiven Mitteln strategische Investitionen, und die Schweiz hat wohl[NB]auch[NB]deshalb[NB]ein[NB]grosses[NB]Interesse daran, zusammen mit westlich gestützten Banken den Einfluss in Afrika hochzuhalten.
Es geht zweitens um ein wirtschaftliches und migrationspolitisches Argument in den afrikanischen Ländern. Mehr als die Hälfte der weltweit von extremer Armut betroffenen Menschen lebt in Afrika, was eine starke Migration nach Europa auslöst. Die Ausdehnung des Tätigkeitsfelds der EBRD soll die wirtschaftlichen und politischen Beziehungen zwischen den afrikanischen Ländern südlich der Sahara und der Schweiz sowie generell mit Europa stärken. Die Unterstützung der EBRD richtet sich nicht gegen afrikanische Banken, [PAGE 1017] sondern soll zur Stabilität in dieser Region beitragen. Das Alleinstellungsmerkmal der EBRD liegt in der Bereitstellung von Krediten in Lokalwährung. Lokalwährungskredite verhindern die Überschuldung aufgrund von Fremdwährungskrediten.
Die EBRD hat aufgrund ihrer Erfahrung, die sie durch ihre Tätigkeit seit 2012 in Nordafrika gesammelt hat, bereits Finanzierungsmöglichkeiten identifiziert. Sie wird sich auf grüne Projekte konzentrieren und keine Ölprojekte finanzieren. Mit der Erweiterung leistet die EBRD einen Beitrag zur Erreichung der Ziele für die nachhaltige Entwicklung.
Kritische Stimmen gab es, weil man dem europäischen und schweizerischen Privatsektor interessante Geschäfte ermöglichen wolle und dabei das lokale Interesse ein wenig vergessen gehe. Dies gelte auch für die Tatsache, dass es in Europa noch eine Menge an Infrastruktur zu finanzieren gebe, sei es im Kosovo, in Osteuropa oder in Griechenland.
Drittens wäre es aussenpolitisch ein katastrophales oder negatives Zeichen, wenn die Schweiz die zusätzlichen Anteilskäufe ablehnen würde.
Ihre Kommission hat den Bundesbeschluss 2 mit 6 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.