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Würth Benedikt · Ständerat · 2024-12-03

Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-12-03

Wortprotokoll

Wenn Sie erlauben, rede ich gleich zu allen drei Motionen, weil diese zusammenhängen. Wir haben auch in der Kommission eine gemeinsame Beratung der Motionen vorgenommen.

Die beiden Motionen Regazzi sind vom Nationalrat angenommen worden. Mit der Motion Regazzi 22.3478 werden wolfsfreie Zonen gefordert, die von den Kantonen festgelegt werden können, sowie Anpassungen auf Verordnungsebene, um Abschussgesuche rascher bewilligen zu können. Dann gibt es die zweite Motion Regazzi, nämlich die Motion 22.3477. Dort ist zu beachten, dass Ziffer 1 im Nationalrat zurückgezogen wurde. Es stehen also nur noch die Ziffern 2 und 3 zur Debatte. Beide Ziffern wurden vom Nationalrat angenommen.

Die Motion 22.3477 fordert eine weitergehende Unterstützung für die Tierhalterinnen und Tierhalter. In Bezug auf die Anliegen der Motion 22.3477 gilt es zu erwähnen, dass darauf teilweise bereits eingegangen wurde. In Bezug auf das Anliegen, die Verfahren der genetischen Analyse zu beschleunigen, wurden die Kapazitäten erhöht. Ein genetischer Nachweis ist jedoch nicht mehr nötig, um eine Regulierung anzustossen. Die dritte Forderung der Motion betrifft den Herdenschutz. Dort soll aufgestockt werden. Das haben wir über den Gesetzes- wie auch den Budgetweg bereits eingeleitet. Nichtsdestotrotz empfiehlt Ihnen die Kommission, diese Motion anzunehmen.

Hingegen beantragt Ihnen die Kommission die Ablehnung der Motion 22.3478, bei der es eben um die sogenannten wolfsfreien Zonen geht. Sie wissen, dass Wölfe extrem bewegungsintensiv sind. Sie legen enorme Distanzen zurück, und aufgrund dieser grossen Streifgebiete ist dieser Ansatz der wolfsfreien Zone nur sehr schwer umsetzbar. Mit anderen Worten: Der Wolf hält sich letztlich nicht an behördlich festgelegte Zonengrenzen, und auch seine Bejagung ist bekanntlich sehr anspruchsvoll.

Mit dem vom Parlament im Dezember 2022 verabschiedeten revidierten Jagdgesetz ist es möglich, dass Wolfsrudel proaktiv reguliert werden können, wenn sie Schäden anrichten oder Menschen gefährden. Hier knüpft die Motion 24.4257 der Kommission an. Das Jagdgesetz hat zwar Verbesserungen gebracht; das ist unbestritten. Aber die definierten Rahmenbedingungen bedeuten in der Praxis nach wie vor einen massiven bürokratischen Aufwand. Es wurde mir konkret zugetragen, dass der Kanton Wallis im November, Dezember letzten Jahres für die erste proaktive Regulation einiger Rudel 495 Seiten Papier an das BAFU schicken musste, um die Zustimmung zu erhalten. Das Ganze ist dann noch mit der Gefahr verbunden, dass solche Projekte doch wieder vor den Gerichten landen. Das kann es nach Auffassung der Kommission nicht sein. Wir haben zwar Verbesserungen erzielt, aber wir verharren immer noch in einer Wolfsbürokratie mit grossem Mikromanagement.

Parallel läuft auf internationaler Ebene eine Diskussion - Sie haben vielleicht Kenntnis davon genommen -, dass die Vertragsstaaten der Berner Konvention, bei der die Schweiz auch Mitglied ist, aktuell bzw. gerade heute, wenn ich richtig informiert bin, die Rückstufung des Wolfes von Anhang 2, "streng geheim", (Heiterkeit) nein: "streng geschützt", auf Anhang 3, "geschützt", diskutieren.

Kollege Rieder hat mir da einen Wolfszettel zustecken wollen; ich weiss nicht, ob es darum geht - voilà, er hat mir soeben gesagt, dass die Vertragsstaaten der Berner Konvention offensichtlich diese Rückstufung beschlossen haben. Besten Dank dem "Sekretär" zu meiner linken Seite. (Heiterkeit) Herr Rieder hat da offenbar direkte Kanäle in diese Konferenz. Ich danke Ihnen sehr herzlich, Herr Kollege Rieder. So aktuell hat Ihnen wohl kaum ein Berichterstatter je rapportiert.

Ich kann es abkürzen: Diese Rückstufung wurde jetzt offensichtlich beschlossen, und das bedeutet nach Auskunft der Verwaltung konkret, dass diese Änderungen der Berner Konvention im März 2025 in Kraft treten werden. Das verlangte Quorum von mindestens 34 von 51 Vertragsstaaten wurde erreicht; wenn ich es richtig gesehen habe, haben 38 Staaten zugestimmt.

Das schafft nun auch auf der internationalen Ebene rechtlich eine neue Ausgangslage, die es uns erlaubt, Änderungen im nationalen Recht umzusetzen. Es bietet sich die Chance, dass wir eine regional differenzierte Bestandesregulierung aufgleisen, die mit sehr viel weniger Aufwand, Bürokratie und Mikromanagement verbunden sein soll. Das ist die Zielrichtung der Kommissionsmotion.

Ein Paradigmenwechsel ist angezeigt, denn der Wolf ist mittlerweile im schweizerischen Alpenraum dermassen präsent, dermassen ansässig, dass er, unter Berücksichtigung der verschiedenen Schutz- und Nutzungsinteressen, im Rahmen von festgelegten Abschussquoten, wie andere Wildtiere auch, ganz normal gejagt werden soll. Die Schnittstelle zur eben erst beschlossenen Jagdgesetzrevision wurde in der Kommission sehr kontrovers diskutiert; auch die ablehnende Haltung des Bundesrates zur Kommissionsmotion beruht unter anderem darauf. Es ist selbstverständlich, dass die Wirkung der beschlossenen Jagdgesetzrevision auf den Wolfsbestand evaluiert werden muss. Aber Sie wissen auch, wie die Prozesse laufen: Bis eine Motion, wie sie Ihnen vorliegt, in Rechtskraft erwächst und sie in konkretes Gesetzesrecht überführt werden kann, dauert es immer eine gewisse Zeit.

Wir wollen dem Bundesrat aber auch die Chance geben - so ist die Motion formuliert -, nicht nur auf Gesetzesstufe zu regulieren, sondern möglichst auch auf Verordnungsstufe tätig zu sein. Wir appellieren an den Bundesrat, diesbezüglich möglichst den ganzen Spielraum auszuschöpfen. Kurzum, wir sind der Meinung, man könne durchaus parallel vorgehen und die beschlossene Jagdgesetzrevision evaluieren, gleichzeitig aber auch weitere Massnahmen aufgleisen, dies, weil - und das ist der Kern der Überlegung - die Situation dringlich ist. Ein Zuwarten ist nicht zu verantworten.

Ich war Jagddirektor, als in der Schweiz vor zwölf Jahren das erste Wolfsrudel auftrat, und zwar am Calanda. An dieser Stelle muss ich erwähnen, dass der Calanda ein Grenzberg zwischen Graubünden und St.[NB]Gallen ist. Wegen des Calanda-Biers meinen natürlich immer alle, dieser Berg stünde ausschliesslich auf Bündner Boden. Das ist aber nicht der Fall, es handelt sich um einen Grenzberg. Vor zwölf Jahren machten wir mit dem Kanton Graubünden das erste Wolfskonzept. Die Entwicklung in den letzten zwölf Jahren war dynamisch, der Wolfsbestand nahm exponentiell zu. Wenn wir nicht kräftig Gegensteuer geben, wird diese Entwicklung in den nächsten zwölf Jahren weitergehen. Die Angelegenheit droht aus dem Ruder zu laufen.

Die Vertragsstaaten der Berner Konvention haben nun endlich eingesehen und mit ihrem Beschluss gezeigt - damit komme ich wieder zur Aktualität -, dass Korrekturen dringlich sind. Darauf wollen wir nun aufbauen und im innerstaatlichen Recht rasch die Grundlagen schaffen, damit eine normale und einfache Bestandesregulierung, wie bei anderen Wildtieren auch, eingeführt wird.

Die Kommissionsmotion 24.4257 erwähnt auch das Thema der wolfsfreien Zonen im Sinne eines Prüfungsauftrags. Ich habe vorhin erwähnt, dass das sehr anspruchsvoll ist, aber immerhin haben wir das als Prüfungsthema integriert. Dies soll mit Einbezug der Kantone, der Fachleute usw. geprüft werden. Vielleicht gibt es ja doch noch gewisse Chancen, etwas im Sinne dieser Idee zu machen; wie erwähnt ist das aber nicht ganz einfach.

Ich komme zum Schluss und zum Abstimmungsergebnis. Bei der Motion Regazzi 22.3478 beantragt Ihnen die Kommission mit 6 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Ablehnung. Bei der Motion Regazzi 22.3477 beantragt Ihnen die Kommission mit 9 zu 3 Stimmen bei 0 Enthaltungen die Annahme der Ziffern 2 und 3. Bei der Kommissionsmotion 24.4257 beantragt Ihnen die Kommission mit 9 zu 3 Stimmen bei 0 Enthaltungen die Annahme.

Ich glaube, die Kommissionsmotion ist inhaltlich wie zeitlich goldrichtig. Wir haben vorhin von den aktuellsten Beschlüssen des Ständigen Ausschusses der Berner Konvention von heute Morgen Kenntnis genommen. Herr Bundesrat Rösti, ich hoffe, dass Sie diesen Ball aufnehmen und die ablehnende Haltung des Bundesrates aufgrund dieser neuesten Aktualitäten, die Sie wahrscheinlich von Ihren Leuten zur Kenntnis[NB]erhalten[NB]haben,[NB]vielleicht[NB]ein[NB]bisschen[NB]revidieren[NB]können.

Besten Dank für die Annahme der Motionen 22.3477 und 24.4257 und für die Ablehnung der Motion 22.3478. [PAGE 1021]