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Zybach Ursula · Nationalrat · 2024-12-03

Zybach Ursula · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-12-03

Wortprotokoll

Das vom Bundesrat vorgelegte Budget beinhaltet Ausgaben in der Höhe von 80 Milliarden Franken. Die hier vorliegende Minderheit beantragt die Ablehnung der von der Mehrheit der Finanzkommission beantragten Kürzung des budgetierten Betrags von 2 Millionen Franken auf 1 Million Franken. Bei diesem Antrag sprechen wir also über einen 0,01-Promille-Bereich.

Die Modellversuche sind im Bundesgesetz über die Leistungen für den Straf- und Massnahmenvollzug geregelt. Der Bund gewährt Beiträge an Modellversuche, neue Methoden und Konzepte im Straf- und Massnahmenvollzug. (Zwischenruf der Präsidentin: Vielen Dank, dass Sie Ihre Gespräche in der Wandelhalle weiterführen. Hier im Saal spricht nun Frau Zybach.) Ich habe mir schon überlegt, ob ich es sagen soll - aber wer weiss, vielleicht gibt es bei diesen Modellversuchen auch Konzepte, um den Lärmpegel runterzubringen.

Im Straf- und Massnahmenvollzug sowie in der stationären Jugendhilfe werden Konzepte entwickelt und erprobt. Der Bund übernimmt bis zu 80 Prozent der Projektkosten, sofern ein Projekt drei Kriterien erfüllt. Erstens muss es innovativ sein, das heisst neue Methoden und Konzepte erproben, die in der Schweiz noch nicht angewendet wurden. Zweitens muss es in vollzugs-, kriminal- und sozialpolitischer Hinsicht [PAGE 2076] relevant sein. Drittens muss es in ähnlicher Form auf andere Regionen übertragen werden können.

Für die Beurteilung der Gesuche steht als beratendes Gremium ein Fachausschuss zur Verfügung. Die wissenschaftliche Evaluation der Modellversuche stellt sicher, dass fundierte Erkenntnisse über die erprobten Neuerungen gewonnen und dann auch für weitere Entwicklungen genutzt werden können. Seit der Schaffung dieser gesetzlichen Grundlage im Jahr 1987 gab es rund 40 solcher Modellversuche. Besonders bekannte Beispiele für die Modernisierung des Straf- und Massnahmenvollzugs, die im Rahmen von solchen Modellversuchen erprobt wurden, sind die gemeinnützige Arbeit - als alternative Vollzugsform für kurze Freiheitsstrafen -, aber auch die Theorie zur Wirksamkeit des standardisierten Therapieprogramms für Jugendliche, die Sexualdelikte begangen haben.

Ich möchte hier besonders einen Modellversuch herausheben. Zwischen 1999 und 2017 haben sieben Kantone Versuche mit dem Vollzug von Freiheitsstrafen in Form des elektronisch überwachten Vollzugs ausserhalb der Einrichtungen durchgeführt. Aufgrund der positiven Erfahrungen ist das sogenannte Electronic Monitoring mit dem 2015 verabschiedeten neuen Sanktionsrecht gesetzlich verankert und als Vollzugsform in der Schweiz eingeführt worden. Gemäss den am[NB]1.[NB]Januar 2018 in Kraft getretenen Gesetzesbestimmungen kann das Electronic Monitoring nun als Alternative zum Vollzug von Freiheitsstrafen genutzt werden.

Diese Modellversuche sind heute in der Strafvollzugspraxis etabliert, und wenn sie eine positive Wirkung gezeigt haben, können sie eingesetzt und damit auch zur Optimierung genutzt werden. Und sie können eben auch - denken wir an das Beispiel der Fussfessel - ganz klar finanzielle Einsparungen bewirken.

Wenn wir hier diese - ich sage das gerne nochmals - 0,01 Promille einsparen, dann gehen wir das Risiko ein, dass die ganzen Modellversuche nicht mehr realisiert werden, weil ja auch die Kantone daran beteiligt sind. Müssten die Kantone die Modellversuche alleine umsetzen, würde dies bedeuten, dass sie diese mit einem Konkordat regeln müssten; Sie wissen alle, wie aufwendig das ist. Für einen einzelnen Kanton macht es kaum Sinn, Modellversuche zu planen, zu realisieren und umzusetzen.

Die Modellversuche sind ein hervorragendes Instrument, das zu einer klaren Effizienzsteigerung und Verbesserung im Strafvollzug geführt hat. Deshalb beantrage ich Ihnen hier, diese Kürzung abzulehnen und einerseits dem Bundesrat, aber halt auch der Minderheit Zybach zuzustimmen.