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Giacometti Anna · Nationalrat · 2024-12-04

Giacometti Anna · Nationalrat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2024-12-04

Wortprotokoll

Wir befinden uns in der Detailberatung des vierten Blocks. Dieser betrifft das Sekretariat für Migration. Wir haben in diesem Block insgesamt vier Anträge der Kommission und acht Minderheitsanträge.

Bei den Zielen der Leistungsgruppe 1, "Asyl und Rückkehr", beantragt Ihnen die Finanzkommission für das Jahr 2025 mit 17 zu 8 Stimmen, die maximale Anzahl der erstinstanzlichen Gesuche, die älter als ein Jahr sind, von 2100 auf 1000 Gesuche zu reduzieren. Der Asyl- und Wegweisungsprozess soll schneller und effizienter durchgeführt werden, damit es keine Rückstände gibt. Lange Verfahren sind nicht nur kostspielig, sondern auch unhaltbar gegenüber den schutzsuchenden Menschen.

Bei der gleichen Leistungsgruppe beantragt Ihnen die Kommission mit 17 zu 8 Stimmen, die Zahl der hängigen erstinstanzlichen Gesuche von 8400 auf 5800 zu reduzieren. Mit den zusätzlichen Stellen, die mit dem Nachtrag 2023 bewilligt wurden, sollte es möglich sein, die Pendenzen zu stabilisieren. Die Reduktion der hängigen erstinstanzlichen Gesuche auf 5800 soll auch für die Jahre 2026 und 2027 gelten.

Die Finanzkommission hat in dieser Leistungsgruppe zudem einstimmig beschlossen, dass für die Erfüllung der Qualitätsstandards im Bereich Unterbringung für das Jahr 2025 ein Zielwert von 90 Prozent erreicht werden soll. Der Bundesrat schlägt 85 Prozent vor. Bei der prozentualen Erfüllung der Qualitätsstandards im Bereich Unterbringung soll der [PAGE 2105] Soll-Wert von 90 Prozent auch im Jahr 2026 erreicht werden und für die Jahre 2027 und 2028 auf 95 Prozent steigen.

Der vierte Antrag der Kommission betrifft die Betriebsausgaben für die Bundesasylzentren. Die Ausgaben sollen für das Jahr 2025 um 85 Millionen Franken gekürzt werden. Aufgrund der niedrigeren Flüchtlingszahlen kann die Zahl der Bundesasylzentren reduziert werden. Der Antrag wurde in der[NB]Finanzkommission mit 17 zu 8 Stimmen angenommen.

Wir kommen nun zu den acht Minderheitsanträgen beim Sekretariat für Migration. Die ersten drei Minderheitsanträge betreffen die Entschädigung an die Kantone für die ausgerichtete Sozialhilfe an Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge. Mit 16 zu 9 Stimmen beantragt Ihnen die Finanzkommission für das Jahr 2025 eine Kürzung in Höhe von 20 Millionen Franken sowie weitere Kürzungen im Finanzplan 2026-2028. Die Ausgaben bei der Sozialhilfe sind bei der Integration der Schutzsuchenden in die Arbeitswelt zu reduzieren. Eine Minderheit II (Kälin) will keine Kürzung der Entschädigungen an die Kantone und beantragt, dem Bundesrat zu folgen.

Einige Ausführungen zur ordentlichen bzw. zur ausserordentlichen Verbuchung der Ausgaben für die Schutzsuchenden aus der Ukraine: Im Voranschlag 2025 werden diese zum vierten Mal ausserordentlich verbucht. Der Bundesrat hat nun einen Ausstiegspfad vorgesehen. Die Ausgaben sollen in zunehmendem Ausmass ordentlich finanziert werden.

Eine Minderheit I (Wyss) beantragt für das Jahr 2025 eine Teilverschiebung der Mittel zugunsten der Kantone für die Schutzbedürftigen aus der Ukraine über rund 550 Millionen Franken vom ordentlichen in das ausserordentliche Konto. Dieser Antrag wurde mit 14 zu 11 Stimmen abgelehnt.

Eine Minderheit II (Kälin) will dem Bundesrat folgen; der Antrag wurde mit 16 zu 9 Stimmen abgelehnt.

Eine Minderheit III (Sollberger) beantragt bereits im Jahr 2025 eine vollständige Verschiebung der eingestellten Mittel von 700 Millionen Franken vom ausserordentlichen ins ordentliche Budget mit einer Kürzung in gleicher Höhe im Gesamtbudget des SEM. Dieser Antrag wurde mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt.

Im Nachtrag II zum Voranschlag 2024 beantragt eine Minderheit I (Bürgi Roman), die Beiträge an die Kantone für die Schutzsuchenden aus der Ukraine zu streichen. Der Bundesrat beantragt 185 Millionen Franken. Der Nachtragskredit soll analog zum Voranschlagskredit 2024 ausserordentlich verbucht werden. Der entsprechende Antrag wurde in der Finanzkommission mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt.

Eine Minderheit II (Bürgi Roman) beantragt, den Nachtragskredit ordentlich zu verbuchen und eine Kompensation beim Staatssekretariat für Migration vorzusehen. Der entsprechende Antrag wurde in der Finanzkommission ebenfalls mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt.

Bei den Integrationsmassnahmen für Ausländerinnen und Ausländer verlangt eine Minderheit I (Bürgi Roman) für das Jahr 2025 eine Kürzung um 53 Millionen Franken und für die folgenden Jahre weitere Kürzungen. Der entsprechende Antrag wurde in der Finanzkommission mit 16 zu 9 Stimmen abgelehnt. Bei der gleichen Position beantragt eine Minderheit II (Kälin) für das Jahr 2025 eine Erhöhung um 20 Millionen Franken sowie weitere Erhöhungen im Finanzplan 2026-2028. Der entsprechende Antrag wurde in der Finanzkommission mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt.

Eine Minderheit Sollberger beantragt im Budget 2025 und im Finanzplan 2026-2028 eine Streichung der Mittel des Rahmenkredits Migration. Es handelt sich um den Beitrag[NB]der[NB]Schweiz[NB]an[NB]die Erweiterung der EU. Die Finanzkommission lehnte den entsprechenden Antrag mit 17 zu 8 Stimmen ab.

Der Einzelantrag Schilliger lag bei der Beratung in der Finanzkommission nicht vor. Somit kann ich Ihnen keine Empfehlung dazu abgeben. Ich kann allerdings bestätigen, dass das Anliegen, die Kürzung von 20 Millionen Franken an die Erhöhung des Soll-Wertes hinsichtlich der Integration der Personen mit Status S in die Arbeitswelt von 45 auf 50 Prozent zu koppeln, erwähnt wurde und somit auch protokolliert ist.

Wir sind am Ende des Blocks 4 angelangt, und ich bitte Sie, der Mehrheit Ihrer Finanzkommission zu folgen und sämtliche Minderheitsanträge abzulehnen.

[VS]