Mühlemann Benjamin · Ständerat · 2024-12-04
Mühlemann Benjamin · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion · 2024-12-04
Wortprotokoll
Wir haben dieses Thema an und für sich ja bereits beim Zweckartikel kurz angeschnitten. Die Minderheit Stark wollte Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe d streichen, der Antrag wurde mit 23 zu 20 Stimmen abgelehnt. Also will die Mehrheit dieses Rates, dass der Bund die Kantone bei der Politik der frühen Förderung von Kindern unterstützt.
Jetzt sind wir aber bei Artikel 2, und zwar beim Geltungsbereich dieses Gesetzes. Da geht es ja um Massnahmen, die der Bund treffen soll und zweifellos auch entwickeln wird, wenn Buchstabe b so drinbleibt. Für diese Aufgabe ist der Bund weder zuständig, noch hat er die Ressourcen. Deshalb bitte ich Sie im Namen der Minderheit Würth, Buchstabe b zu streichen. Die Überlegungen sind dieselben, wie wir sie vorhin beim Zweckartikel gehört haben: Die Minderheit stellt den föderalen Gedanken in den Vordergrund und will keine neue Bundesaufgabe schaffen.
Was will man mit früher Förderung? Mit früher Förderung wollen wir allen Kindern im Vorschulalter eine optimale Entwicklung ermöglichen. Wir wollen Kinder und ihre Familien stärken, damit die Kinder in einem anregenden Umfeld ihre Lebenswelt spielerisch entdecken können. Das ist eine allgemeine Definition von früher Förderung. Wenn man an die ganz konkreten Angebote denkt, um die es im Bereich früher Förderung gehen könnte, dann muss man schon sehr kreativ sein, um begründen zu können, weshalb es dafür Unterstützungsleistungen des Bundes braucht. Diesbezüglich sind in den letzten Jahren in den Kantonen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden überall sehr gute Konzepte entstanden.
Ich war selbst Bildungsdirektor in meinem Kanton und ganz intensiv in die Entwicklung eines Konzepts zur frühen Förderung involviert. Unsere Verwaltung konnte zusammen mit der Zivilgesellschaft - ich betone das wirklich: Die Zivilgesellschaft hat sich sehr stark engagiert - wunderbare, hervorragende Angebote kreieren und auch einführen. Die Spielgruppen, die Mütter- und Väterberatung, Kinderärzte, Sozialbehörden, Migrationsbehörden, Kinderbetreuungsinstitutionen usw. haben zusammengearbeitet, und aus diesem Kreis ist das dann gewachsen. Gleichzeitig hat die Politik bei uns [PAGE 1052] - ich bin immer noch bei meinem Kanton - ein Kinderbetreuungsgesetz geschaffen, das die Eltern in die Pflicht nimmt, was die sprachliche Förderung der Kleinsten im Vorschulalter betrifft, und eine Grundlage für die Förderung von Angeboten bildet. Dafür brauchte es den Bund nicht. Es wird den Bund auch in Zukunft nicht brauchen, weil das Subsidiaritätsprinzip eben gelebt wird. Das hat auch Kollegin Gössi in ihrem Eintretensvotum mit dem Beispiel aus ihrem Kanton gut geschildert. Der Druck kommt effektiv von unten, er muss nicht vom Bund kommen.
Letztlich zielt ja die frühe Förderung insbesondere auch darauf ab, die Kinder auf den Eintritt in die Volksschule vorzubereiten. Die Volksschule ist wirklich eindeutig in der Hoheit der Kantone. Es wäre also auch systematisch gesehen falsch, hier den Bund voranzustellen. Man könnte natürlich auch gewissen Kreisen unterstellen, sie zielten darauf ab, dass der Bund schleichend immer mehr auf die Volksschule zugreift, und das ginge dann wirklich gar nicht.
Wenn überhaupt, ist frühe Förderung aus Sicht der Minderheit Würth bei den Kantonen am richtigen Ort. Wir haben es vom Kommissionssprecher gehört: Es gab diesbezüglich bereits Vorstösse im Parlament, auf die dieser Rat eben nicht eingegangen ist. Es gibt keinen Auftrag, frühe Förderung als Bundesaufgabe zu etablieren. Auch der Bundesrat war immer dagegen.
Bitte respektieren Sie das und streichen Sie Artikel 2 Buchstabe b.