Stark Jakob · Ständerat · 2024-12-05
Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-12-05
Wortprotokoll
Zuerst gebe ich meine Interessenbindung bekannt: Ich bin Verwaltungsrat der Axpo.
Dieses neue Bundesgesetz, das Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten (BATE), ist eine direkte Folge der grossen Probleme in der Strom- und Gasversorgung in den Jahren 2021 bis 2023, insbesondere infolge des Ausbruchs des Ukraine-Kriegs. Um die Stromversorgung auch in solch schwierigen Zeiten zu gewährleisten, verabschiedete das Parlament am 30.[NB]September 2022 das Bundesgesetz über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft (FiREG). Dieses Notgesetz, auch als "Rettungsschirm" bezeichnet, ist befristet bis zum 31.[NB]Dezember 2026. Es soll durch voraussichtlich zwei Gesetze abgelöst werden, welche die Rahmenbedingungen für den Strommarkt und die Stromunternehmungen so setzen, dass Krisen nicht oder kaum mehr vorkommen und die Unternehmungen im Falle einer Krise so robust und widerstandsfähig sind, dass sie der Krise selbstständig trotzen können.
Der erste Erlass zur Ablösung des FiREG liegt mit dem BATE nun vor. Das BATE soll das Vertrauen in die Integrität[NB]der[NB]Energiegrosshandelsmärkte stärken, einen fairen Wettbewerb ohne Preismanipulationen sicherstellen und die Aufsicht der Märkte betreffend eine sichere und erschwingliche Strom- und Gasversorgung verbessern. Bisher war es den Behörden kaum möglich, abzuschätzen, welche volkswirtschaftlichen Risiken von den Stromkonzernen ausgehen. Die Vorlage verschafft den Behörden nun die nötige Informationsgrundlage. Das BATE lehnt sich eng an die EU-Verordnung Nummer 1227 vom 25.[NB]Oktober 2011 über die Integrität [PAGE 1074] und Transparenz des Energiegrosshandelsmarktes (Remit-Verordnung) an. Diese Remit-Verordnung muss heute schon von den rund vierzig Schweizer Energieunternehmen, die am europäischen Handel teilnehmen, gegenüber den europäischen Behörden erfüllt werden. In der Stromversorgungsverordnung sind dazu seit dem 1.[NB]Juli 2013 schweizerische Anschlussvorschriften festgehalten, insbesondere die Datenlieferung an die Eidgenössische Elektrizitätskommission. Diese Verordnungsbestimmungen werden nun durch das vorliegende neue BATE ersetzt.
Der Ständerat ist Zweitrat. Ihre UREK-S behandelte den Gesetzentwurf an vier Sitzungen. Sie achtete insbesondere darauf, den zusätzlichen administrativen Aufwand durch das neue Gesetz tief zu halten und nicht über die europäische Regulierung gemäss Remit-Verordnung hinauszugehen, im Gegenteil, sie achtete darauf, ab und zu auch diesen Aufwand zu verringern. Eintreten war unbestritten. In der Gesamtabstimmung resultierte das Ergebnis von 9 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen.