Rösti Albert · Bundesrat · 2024-12-05
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-12-05
Wortprotokoll
Der vorliegende Gesetzentwurf ist vor dem Hintergrund der Dynamik an den Energiemärkten in den letzten rund drei Jahren einzuordnen. An den Strom- und Gashandelsmärkten sind insbesondere seit Ende 2021 teils extreme Preisschwankungen zu beobachten. Die Energiegrosshandelsmärkte sind zunehmend untereinander vernetzt. Was auf dem Markt in einem Land passiert, beeinflusst auch die Handels- und Konsumentenpreise in anderen Ländern, sowohl beim Strom als auch beim Gas.
Als Reaktion auf diese Entwicklungen hat das Parlament im Herbst 2022 das Bundesgesetz über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmungen der Elektrizitätswirtschaft, den sogenannten Rettungsschirm, beschlossen. Dieser gilt aber lediglich bis Ende 2026. Die Situation an den europäischen Energiemärkten hat sich merklich beruhigt, es verbleiben aber auch in Zukunft Unsicherheiten.
Der Rettungsschirm soll deshalb von anderen Regelungen abgelöst werden, und dazu gehört unter anderem das hier vorliegende Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz in den Energiehandelsmärkten (BATE). Mit diesem Gesetz will der Bundesrat die Transparenz und die Aufsicht stärken. So kann die Stabilität der Energiegrosshandelsmärkte, an denen ein schweizerisches Energiegrosshandelsprodukt gehandelt wird, gesteigert werden. Mit dem Gesetz soll das Vertrauen in die Integrität dieser Märkte gefestigt werden. Es soll ein offener und fairer Wettbewerb sichergestellt werden, bei dem die Preise unverfälscht Angebot und Nachfrage entsprechen. Unzulässiges Marktverhalten, wie die Ausnützung und Weitergabe von Insiderinformationen und Marktmanipulation, soll durch Strafandrohung unterbunden und wenn nötig sanktioniert werden. Und schliesslich wollen wir sicherstellen, dass die Entwicklung der Märkte im Hinblick auf eine sichere und erschwingliche Versorgung in der Schweiz beobachtet wird.
Mit dem BATE wird ein mit der EU-Regulierung - das ist richtig, Herr Ständerat Schmid - weitgehend gleichwertiger Regulierungsrahmen für die Schweiz geschaffen. Ein solcher Rahmen wäre auch im Fall eines Stromabkommens mit der EU notwendig. Hier laufen die Verhandlungen bzw. neigen sich dem Ende entgegen; darüber werden Sie dann im Detail auch noch diskutieren.
Die Bestimmungen stehen also im Einklang mit diesen EU-Regelungen, aber - Sie kennen die Haltung des Bundesrates dazu - dahinter steht nicht die Absicht einer Integration in den EU-Binnenmarkt. Es handelt sich hier um Grosshandelsmärkte, und da macht es, glaube ich, Sinn, dass es keine Differenzen gibt und diese Bestimmungen eben übereinstimmen. Sie sind entsprechend nicht mit einer Integration in das entsprechende EU-System, den sogenannten Remit, verbunden - was wir unter BATE verstehen, heisst in der EU Remit. Wir wollen uns hier nicht integrieren, aber wir wollen auch keine Handelshemmnisse erzeugen. Das ist die Zielsetzung. Deshalb hat der Nationalrat auch die entsprechenden Regelungen, die in der EU-Verordnung enthalten sind, in dieses Gesetz aufgenommen, sodass hier die Kompatibilität gewährleistet ist.
Ich komme - Herr Schwander hat spezifisch danach gefragt - gerne zu den wesentlichen Punkten der Vorlage: Mit der Vorlage werden die Pflichten der Teilnehmer am Schweizer Markt, der Teilnehmer am europäischen Markt sowie der Vermittler am Schweizer Markt geregelt. Die Marktteilnehmer müssen sich bei der Elcom registrieren, ihr aufsichtsrelevante Informationen übermitteln sowie die Insiderinformationen veröffentlichen. Zudem haben alle Marktteilnehmer mit Sitz oder Wohnsitz ausserhalb der Schweiz eine Vertretung in der Schweiz zu bezeichnen.
Die Elcom erhält dank der Vorlage Informationen über die Handelsaktivitäten der Marktteilnehmer auf den Energiegrosshandelsmärkten. Dadurch erhält die Elcom Einblick in[NB]die[NB]Vernetzung von Strom- und Gasunternehmen und kann allenfalls unzulässige Verhaltensweisen frühzeitig erkennen. Die so geschaffene Transparenz und die verstärkte Aufsicht ermöglichen der Elcom, insbesondere auch kritische Entwicklungen für die Versorgungssicherheit frühzeitig zu erkennen. Im Zusammenhang mit der knappen Liquidität bei Alpiq und Axpo Ende 2021 bzw. im September 2022 erwies sich die noch fehlende Übersicht über die Handelsdaten als problematisch. Dies gab letztlich den Ausschlag für diese Vorlage. Man hatte es mit einer Blackbox zu tun, weil man die Handelsströme nicht kannte.
Für Vermittler am Schweizer Markt gelten aufgrund ihrer profunden Kenntnisse des Markts und ihrer Kundinnen und Kunden verschiedene Pflichten. Diese zielen hauptsächlich darauf ab, unzulässiges Marktverhalten zu verhindern. Mit der Vorlage werden das Ausnützen und die Weitergabe von Insiderinformationen sowie Marktmanipulationen auf den Energiegrosshandelsmärkten verboten. Zur Erkennung und Sanktionierung von unzulässigem Marktverhalten - das sind die erwähnte Ausnützung und die Weitergabe von Insiderinformationen und Marktmanipulationen - sowie bei schweren Verstössen gegen die Pflichten nach dem Gesetz sind ausreichende Instrumente, Verwaltungssanktionen und strafrechtliche Sanktionen vorgesehen.
Der Nationalrat hat die Vorlage in der Sommersession einstimmig angenommen. Ihre Kommission hat dann verschiedene Anpassungen eingefügt. Es sind dies vor allem zwei Anpassungen:
Die erste Anpassung ist, Herr Ständerat Schmid hat es erwähnt, die Aufnahme einer neuen Ausnahme von der Übermittlungspflicht in Artikel 11 Absatz 9 Buchstabe e für Verträge über die Lieferung oder Verteilung von Gas an Gasversorger, die keinen bedeutenden Einfluss auf die Preise von schweizerischen Energiegrosshandelsprodukten haben können, sofern diese Verträge rein innerschweizerisch sind und das Gas ausschliesslich für Endverbraucher im Netzgebiet des Versorgers bestimmt ist. Mit dieser Ausnahme für die Gasindustrie kann der Bundesrat Verträge von der Übermittlungspflicht ausschliessen, bei denen eine Übermittlung an die Elcom bedeutungslos wäre. Aus Sicht des Bundesrates [PAGE 1076] ist das nachvollziehbar und so in Ordnung. Wir werden dann über die Verordnung diskutieren.
Als zweite Anpassung beschloss Ihre Kommission, bei Artikel 17 die ursprüngliche Formulierung des Bundesrates zu übernehmen, aber ohne die zusätzlichen Elemente, die der Nationalrat aufgrund der Revision der EU-Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegrosshandelsmarkts (Remit), das ist die europäische Regelung, hinzugefügt hat. In Artikel 17 geht es um die Beschreibung von Marktmanipulationen. Der Nationalrat hat eine Ergänzung eingebracht, um der Revision der Remit Rechnung zu tragen. Dies unterstützt der Bundesrat ausdrücklich. Ihre vorberatende Kommission will an der ursprünglichen Fassung des Bundesrates festhalten, welche der Revision der Remit noch keine Rechnung trägt. Das Festhalten an der ständerätlichen Version hätte jedoch den Vorteil, dass das subjektive Element der Festlegung einer Marktmanipulation im Sinne des Bundesrates präziser umschrieben wird. Wir werden in der Differenzbereinigung zwischen Nationalrat und Ständerat hierzu einen Kompromiss vorschlagen.
Der Bundesrat beantragt Ihnen entsprechend meinen Ausführungen, auf die Vorlage einzutreten. Ich habe jetzt bewusst bereits zu den Änderungen der ständerätlichen Kommission gesprochen. Ich werde später darauf verzichten können, weil sich der Bundesrat den Anpassungen vollumfänglich anschliessen kann, sodass er für die Abstimmung keine Anträge stellen muss.
Ich nehme gerne noch Stellung zum vorangehenden Votum von Ständerat Rieder. Ich glaube, der Auftrag ist klar, es ist nämlich eine Verordnung zu formulieren, die mit so viel Inhalt wie nötig aufwartet und die so schlank wie möglich gehalten ist. Das ist selbstverständlich, und die Kommission wird dann natürlich, wie üblich, dazu Stellung nehmen können; wir werden das intensiv diskutieren. Das gilt auch für die Ausführungen von Herrn Ständerat Schmid. Wir werden das zusammen entwickeln müssen, auch was die Ausnahmen für die Gasindustrie bezüglich der nicht notwendigen Angaben anbelangt. Ich glaube, auf solche Angaben ist zu verzichten, und dem wollen wir in der Verordnung auch Rechnung tragen.
Ich habe in meinen Ausführungen die Frage von Ständerat Schwander zum Teil schon beantwortet. Es geht vor allem darum, dass sich alle am Markt tätigen Unternehmungen registrieren und dass sie gegenüber der Elcom die Handelsströme bekannt geben müssen. Betreffend Liquidität wird es eine zusätzliche Vorlage geben. Der Bundesrat wird Ihnen beantragen, auch Liquiditätsvorschriften gegenüber diesen Unternehmen gesetzlich festzulegen. Das wird aber in einer Folgevorlage kommen. Die Unternehmen werden dann gezwungen sein, auch ihre Liquidität entsprechend anzugeben. Das wird in einem nächsten Geschäft kommen, das in Ergänzung zu diesem Geschäft dann eine vollumfängliche Absicherung der Stromversorgung sicherstellen soll. Hier geht es nur um die Aufsicht und Transparenz der Handelsströme. Die Liquiditätsvorgaben werden in einem Folgegeschäft kommen.