Zuppiger Bruno · Nationalrat · 2003-06-12
Zuppiger Bruno · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-06-12
Wortprotokoll
Mit der Neugestaltung der Aufgabenteilung soll ja auch das Verhältnis der Kantone untereinander bei der Erfüllung von Verbundaufgaben geregelt werden. Diese Vorlage wurde sowohl von den Kantonen wie vom Bundesrat geschaffen. Das zeigt auch, dass beide Seiten etwas gedacht haben. Aber die Kantone und der Bundesrat wollten eigentlich diese Verbundaufgaben nicht in der Verfassung regeln, sondern im Gesetz. Der Ständerat und auch die Mehrheit der NFA-Kommission wollen dies jedoch verbindlich auch in der Verfassung geregelt haben. Damit sollen in ganz bestimmten und per Verfassung festgeschriebenen Aufgabenbereichen die Kantone miteinander zur Zusammenarbeit kommen; dort, wo das nicht geht, soll auch über den Souverän respektive über die Bundesversammlung eine Allgemeinverbindlicherklärung erfolgen können, die aber wiederum dem Referendum unterstellt ist.
Sie sehen also, wir leben hier in klassischer Weise direkte Demokratie. Kantone, welche die Leistungen zugunsten anderer Kantone erbringen, sollen auch einen Lastenausgleich erhalten. Damit soll insbesondere das Trittbrettfahren vermieden werden. Auf dem Weg zu einer vertieften Zusammenarbeit haben die Kantone im Sinne einer Vorausmassnahme im November 2000 der so genannten interkantonalen Rahmenvereinbarung zugestimmt. Diese legt die Grundsätze und Verfahren des Lastenausgleichs fest. Diese Verfassungsbestimmung steht übrigens auch in einem engen Zusammenhang mit Artikel 141 Absatz 1 - dort ist das fakultative Referendum für Kantone geregelt - und dem neu vorgeschlagenen Artikel 189 Absatz 2 Buchstabe a, der Ausdehnung der Zuständigkeiten des Bundesgerichtes.
Mit der abschliessenden Regelung der Aufgabenbereiche für die interkantonale Zusammenarbeit in Artikel 48a Absatz 1 der Verfassung, der referendumsfähigen Allgemeinverbindlicherklärung in Artikel 48a Absatz 1bis und der allfälligen - das müssen wir noch beschliessen - Herabsetzung des Quorums für die Kantone für das Ergreifen eines Referendums kann die Einführung der Verfassungsgerichtsbarkeit vermieden werden. Mir ist es lieber, wenn die Bundesversammlung über interkantonale Verträge bestimmt, als wenn es fünf Richter tun.
Im Namen der SVP-Fraktion bitte ich Sie daher, bei Artikel 48a der Kommissionsmehrheit zu folgen und die übrigen Anträge abzulehnen.