Regazzi Fabio · Ständerat · 2024-12-05
Regazzi Fabio · Ständerat · Tessin · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-12-05
Wortprotokoll
Im öffentlichen Beschaffungswesen wird häufig von Transparenz und Gleichbehandlung gesprochen. Es ist daher umso fragwürdiger, dass in einigen Bereichen[NB]Ausnahmen[NB]von[NB]diesen[NB]Grundsätzen[NB]bestehen bleiben.
Meine Motion fordert eine Anpassung der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB), indem der Teilbereich des Güterverkehrs auf der Normalspur aus der Liste der Sektorenmärkte gestrichen wird, die nicht dem Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) unterstellt sind. Hintergrund, das wurde von Kollege Wicki ausgeführt, ist eine Entscheidung des UVEK aus dem Jahr 2007, wonach im Bereich des Güterverkehrs auf der Normalspur ein ausreichend grosser Wettbewerb existieren soll; Eisenbahnunternehmen wurden bei entsprechenden Aufträgen vom BöB ausgenommen. Diese Regelung führt jedoch zu widersprüchlichen, unbefriedigenden Situationen. So ist der Geschäftsbereich, nicht aber das Unternehmen als Ganzes von der Anwendung des BöB ausgenommen. Dies schafft Ungleichheiten, insbesondere bei einer gemischten Nutzung von Einrichtungen. Denn das heisst, dass ein Unternehmen, das eine Werkstätte für die Instandhaltung und Reparatur von Rollmaterial für den Personenverkehr betreibt, dem BöB unterstellt ist, dasselbe Unternehmen aber von der Anwendung des BöB befreit ist, wenn es eine solche Werkstätte für Rollmaterial für den Güterverkehr betreibt.
Kollege Wicki hat ein konkretes Beispiel aus dem Tessin erwähnt, und dieses Beispiel verdeutlicht die Problematik. In Chiasso wurde eine Werkstatt für die Instandhaltung von Güterverkehrsrollmaterial gebaut, die nicht dem BöB unterliegt; das wäre diese Werkstatt. (Der Redner zeigt Bilder) Gleichzeitig wird in Castione, in der Nähe von Bellinzona, eine Werkstatt für die Instandhaltung von Rollmaterial für den Personenverkehr geplant, die dem BöB unterstellt ist; das wäre diese andere Werkstatt in Bellinzona. (Der Redner zeigt Bilder) Die Bauwerke unterscheiden sich in ihren Funktionen kaum, unterliegen jedoch völlig unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen. Diese Diskrepanz ist unlogisch und führt zu operativen Herausforderungen, insbesondere wenn Einrichtungen für beide Verkehrszwecke genutzt werden.
Die Situation in Chiasso wirft zudem erhebliche Fragen zur Vergabepraxis auf. Die Bauarbeiten der neuen Werkstatt für Güterverkehrsrollmaterial wurden an die Degmo Sagl aus Barbengo (TI) vergeben. Diese Firma verfügte im Jahr 2022 über maximal 15 Mitarbeitende und ein kleines Lager von etwa 400 Quadratmetern mit wenigen Produktionsmitteln. Dennoch erhielt sie den Auftrag zur Herstellung von Stahlträgern mit einer Länge von 20 Metern und einem Gewicht von insgesamt 360 Tonnen - eine Aufgabe, die sie offensichtlich nicht alleine bewältigen konnte. Tatsächlich wurden wesentliche Teile der Arbeiten an Subunternehmen in Italien ausgelagert: Carpenteria Lietti Srl in Bregnano, Provinz Como; die Oberflächenbehandlung an die ITSM Srl in Mombretto di Mediglia in der Nähe von Milano; die Transporte an die Porro Srl in Erba, Provinz Como.
Im Rahmen der Vergabe für die Stahlkonstruktionen in der Höhe von 2,5 Millionen Franken wurde ein zweites Leistungsverzeichnis im Wert von 1,5 Millionen Franken hinzugefügt. Dieses Leistungsverzeichnis war den anderen Firmen, die sich um den Auftrag beworben hatten, jedoch nicht bekannt, was zu einer offensichtlichen Ungleichbehandlung führte. Von den rund 2,5 Millionen Franken für die Stahlbauarbeiten verblieb lediglich ein Bruchteil, etwa 0,5 Millionen Schweizerfranken, in der Schweiz, vor allem für Montage und Krandienst. Sie sehen, es besteht eine klare Diskrepanz zwischen den Anforderungen und der tatsächlichen Leistungskapazität der Firma. Diese Praxis gefährdet nicht nur die Qualität und Effizienz öffentlicher Bauprojekte, sondern untergräbt auch das Vertrauen in das Vergabewesen.
Doch kehren wir zum Beispiel der Werkstätten von Chiasso und Bellinzona zurück. Ich habe Ihnen vorhin Bilder der Werkstätten gezeigt und frage Sie und auch Herrn Bundesrat Rösti, ob Sie einen Unterschied zwischen den beiden Bauwerken sehen. Die Antwort kann nur ein Nein sein. Eine unterschiedliche Behandlung ist daher unlogisch und ungerechtfertigt und kann unter anderem zu Problemen bei der Ausführung führen, wenn eine Werkstatt für beide Zwecke genutzt wird.
Es ist an der Zeit, diese offensichtlichen Widersprüche zu beseitigen. Die Annahme eines wirksamen Wettbewerbs im Güterverkehrsbereich entspricht nicht den tatsächlichen Marktverhältnissen, insbesondere im Einzelwagenladungsverkehr. Ein Paradigmenwechsel ist dringend erforderlich, um sicherzustellen, dass auch in diesem Bereich faire und transparente Beschaffungsprozesse stattfinden.
Ich appelliere an Sie, meine Minderheit zu unterstützen und damit die Motion anzunehmen, um ein klares Zeichen für mehr Gleichheit und Transparenz im öffentlichen Beschaffungswesen zu setzen.