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Beerli Christine · Ständerat · 2000-03-15

Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-15

Wortprotokoll

In seinem Entwurf zu Artikel 2 Absätze 4 und 5, der auch von der Minderheit Ihrer Kommission unterstützt wird, hat der Bundesrat eine Verdoppelung des in der freiwilligen AHV zu bezahlenden Mindestbeitrages vorgeschlagen. Die Mehrheit beantragt Ihnen eine Verdreifachung dieses Mindestbeitrages. Sie tut dies, um dem offensichtlichen Missverhältnis zwischen Beiträgen und Bezügen etwas entgegenzuwirken. Sie ist sich jedoch bewusst, dass damit die Finanzierungsprobleme dieser Versicherung, die sich vor allem aus der Freiwilligkeit ergeben, nicht beseitigt sind.

Eine etwas weiter gehende Erhöhung, als sie der Bundesrat vorsieht, lässt sich jedoch auch deshalb rechtfertigen, weil die AHV immer mehr durch Steuern - Mehrwertsteuer und Bundesbeiträge - finanziert wird und weil die in den Genuss der Leistungen der freiwilligen AHV kommenden Auslandschweizer in der Schweiz keine Steuern bezahlen. Mit dieser Begründung lässt sich durchaus ein - gegenüber dem Mindestbeitrag in der obligatorischen Versicherung - etwas höherer Mindestbeitrag in der freiwilligen Versicherung rechtfertigen.

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