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Weyeneth Hermann · Nationalrat · 2003-06-12

Weyeneth Hermann · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-06-12

Wortprotokoll

Der Nichteintretensantrag der Minderheit I (Marti Werner) ist zuerst zu kommentieren. Herr Marti hat ja gestern den heutigen Zustand, basierend auf dem Finanzausgleichsgesetz Ende der Fünfzigerjahre, ergänzt mit dem Subventionsgesetz von 1990, als befriedigend betrachtet. Nichteintreten hätte zur Folge, dass auch aufgrund dieser beiden Gesetze weitergefahren würde. Man muss sich nun einmal die Erfolge der bisherigen Finanzausgleichsbestrebungen vor Augen führen. Die Transfersumme, die zwischen Kantonen und Bund hin und her geschoben wird, beträgt jährlich 15,6 Milliarden Franken. Das ist die Summe, die auf dem Tisch liegt. Das hat die Erwartungen nicht zu erfüllen vermocht. Die Unterschiede zwischen armen und reichen Kantonen haben sich in den vergangenen Jahren kaum verändert. Die Steuerdisparitäten bestehen nach wie vor; sie sind gewachsen und gehen bis zum Zweieinhalbfachen - ein Zustand, der in der Öffentlichkeit zunehmend missbilligt wird. Von den Transfervolumen sind lediglich 14 Prozent oder 2,1 Milliarden Franken von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kantone abhängig. Selbst in reichen Kantonen betragen die Mittelzuwendungen des Bundes im Rahmen des gesamten Jahresbudgets 40 Prozent der Einnahmen der einzelnen Kantone. Ich glaube, bei dieser Erfolgsquote ist von einem Weiterfahren im bisherigen Rahmen nicht auszugehen.

Herrn Zuppiger möchte ich anschliessend noch sagen: Natürlich war es etwas vorlaut, von 3 Milliarden Franken zu reden - ich empfand das auch so. Aber ich gehe davon aus, dass sich z. B. durch den Übergang für den Bau, Betrieb und Unterhalt der Autobahnen ein erhebliches Sparpotenzial zeigen wird. Ich möchte jetzt da nicht auf diesen "Kantönligeist" im Einzelnen eintreten. Wer die Autobahnen benützt, kann selber feststellen, wie Lärmschutzwände aufgebaut und nach zwei Jahren wieder abgebaut werden, weil eine Sanierung nötig ist. Also hier liegt Erhebliches drin.

Zum Rückweisungsantrag der Minderheit II (Goll), zur Frage, die sozialpolitische Komponente herauszunehmen: Ich stelle fest, dass die Kantone durch die Überführung der früheren Heimverordnung in die so genannte interkantonale Vereinbarung etwas für die sozialen Einrichtungen gemacht haben. Sie sind bereit, diese Aufgabe wahrzunehmen.

Herrn Günter möchte ich zu seinem Eventualantrag Folgendes sagen: Er hat gesagt, die Behinderten wären die Opfer dieser Neugestaltung des Finanzausgleiches. Ich glaube, es ist ein Erfolg der heutigen Gesellschaft, dass wir den Behinderten mehr als lediglich den Lebensunterhalt geben können und auch geben. Wir haben den Behinderten mit Erfolg die Möglichkeit gegeben und werden sie ihnen weiterhin geben - das Volk hat das nicht zuletzt auch am 18. Mai 2003 so beurteilt -, in Bildungs- und Berufsausbildungsfragen ihren Bedürfnissen entsprechend nachzukommen. Somit ist die soziale Komponente zur Bildungs- und Eingliederungskomponente übergegangen. Wenn dieser Teil stärker wird, ist das eben und deshalb auch die logische Konsequenz. Für Bildungsfragen sind die Kantone zuständig. Deshalb halten wir, die Mehrheit der Kommission, das Anbinden daran als gegeben.

Ich bitte Sie, die Anträge der Minderheiten I und II sowie den Eventualantrag Günter abzulehnen und der Kommissionsmehrheit zu folgen.