Lexipedia

Meyer Mattea · Nationalrat · 2024-12-09

Meyer Mattea · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-12-09

Wortprotokoll

Wir haben es hier mit einem Kostendämpfungspaket zu tun, und der Sinn dieses Kostendämpfungspakets ist es, die Kosten im Gesundheitswesen sinnvoll zu dämpfen. Dabei haben insbesondere drei Massnahmen Potenzial: die Kostenfolgemodelle, die Preismodelle und auch die koordinierte Versorgung. Um Letztere geht es in meinem Minderheitsantrag.

Es ist unbestritten, dass eine koordinierte Versorgung zu einer besseren Qualität in der Versorgung führt und gleichzeitig sehr viel effizienter geleistet werden kann. Sie ist dementsprechend auch im positiven Sinne kostenwirksam. Das heutige Gesetz ist jedoch zu starr und ermöglicht keine integrierte Versorgung bzw. keine koordinierte Versorgung über verschiedene Berufsgruppen hinweg. Wenn Sie heute eine koordinierte Versorgung machen wollen, müssen Sie Verträge abschliessen; dies ist aber über verschiedene Berufsgruppen hinweg nicht möglich.

Der Beschluss des Ständerates, auf sehr, sehr tiefem Niveau Regelungen zu machen, ermöglicht neu eine solche koordinierte Versorgung über verschiedene Berufsgruppen hinweg - das ist sein Mehrwert. Leistungen von verschiedenen Leistungserbringerinnen und -erbringern können somit unter einem Dach geleistet, erbracht und auch abgerechnet werden. So kann eine Ärztin eine Leistung direkt an eine Physiotherapeutin weitergeben, die Spitex ist z.[NB]B. ebenfalls integriert, und es gibt eine Versorgung über diese verschiedenen Berufsgruppen hinweg aus einer Hand. Damit soll kein Zwang eingeführt, sondern es soll lediglich die Möglichkeit für eine koordinierte Versorgung über Berufsgruppen hinweg geschaffen werden.

Es ist klar: Der Erfolg, insbesondere der finanzielle Erfolg, steht und fällt damit, ob es überhaupt Leistungserbringer gibt, die ein solches Angebot schaffen wollen. Der Erfolg steht und fällt auch damit, ob es überhaupt Versicherte gibt, die dieses Angebot in Anspruch nehmen wollen. Für diese Frage beinhaltet der Beschluss des Ständerates einen Anreizmechanismus, damit insbesondere diejenigen erreicht werden können, die eine Zielgruppe für eine solche integrierte Versorgung wären - namentlich über 65-jährige Menschen und chronisch kranke Menschen -, diese Leistungen oder Angebote aber nicht oder zu wenig in Anspruch nehmen. Es braucht Anreize, damit auch diese Zielgruppen erreicht werden können, Anreize wie eine tiefere Kostenbeteiligung, welche der Beschluss des Ständerates ebenfalls vorsieht.

Sie sehen, es gibt nicht nur Kostengründe - das Einsparpotenzial wird auf bis zu 250 Millionen Franken errechnet, was jährlich fast ein Prämienprozent ausmacht -, die für die Annahme meines Minderheitsantrages sprechen, der dem Ständerat folgen will, sondern auch Qualitätsgründe. Es ist nämlich unbestritten, dass Leistungen, die aus einer Hand erbracht werden, auch bessere und qualitativ höherstehende Leistungen sind.

In dem Sinne bitte ich Sie, Ja zu meinem Minderheitsantrag und Ja zur koordinierten Versorgung zu stimmen, weil das auch ein Ja zu besserer Qualität und zu tieferen Kosten ist.