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de Courten Thomas · Nationalrat · 2024-12-09

de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-12-09

Wortprotokoll

Im Antrag der Minderheit Meyer Mattea geht es um die Netzwerke zur koordinierten Versorgung. Im Nationalrat haben wir diesen Punkt zum Massnahmenpaket mit 117 zu 67 Stimmen bei 7 Enthaltungen bereits einmal gestrichen. Die SVP-Fraktion möchte den Beschluss des Nationalrates beibehalten, das heisst die koordinierten Versorgungsnetze aus dem Massnahmenpaket herausnehmen und separat weiterverfolgen. Ich habe dafür fünf Argumente:

Erstens kann Innovation nicht funktionieren, wenn sie bis auf das letzte Komma geregelt wird. Anstatt Anreize zu schaffen, sieht der Bundesratsentwurf eine penible und detaillierte Regulierung vor, die mehr behindert, statt unternehmerische Impulse zur koordinierten und integrierten Versorgung zu schaffen.

Zweitens ist die Koordinierung der Versorgung ein Prinzip, das in das Konzept der integrierten Versorgung eingebettet ist. Es sollte kein neuer Tarif für die Koordination eingeführt werden. Dies würde nur zu höheren Kosten führen, anstatt eine effiziente Koordination zu ermöglichen, die mit Pauschalen nach dem Capitation-Prinzip vergütet wird. Damit würden wir das Gegenteil von dem erreichen, was wir mit dem zweiten Massnahmenpaket eigentlich anstreben.

Drittens ist die Beschränkung der Leistungen auf die ambulante Form eine Absurdität, die verhindert, dass die Akutversorgung in den Krankenhäusern einbezogen wird.

Viertens schafft der Einbezug kantonaler Kontrollen unnötige Doppelspurigkeiten und neue Bürokratie. Alle Anbieter, die Mitglieder der Netzwerke sind, unterliegen bereits den kantonalen Praxisbewilligungen und den Anforderungen der Gesundheitspolicen.

Fünftens sollten die Versorgungsnetze die Kantonsgrenzen überschreiten können, ohne dem restriktiven Korsett der kantonalen Aufsicht unterworfen zu sein.

Aus all diesen Gründen empfehlen wir Ihnen, sich hier der Mehrheit anzuschliessen.

Beim zweiten Punkt, dem Minderheitsantrag Crottaz, geht es um die Anforderungen an die Inhalte der Rechnungen der Leistungserbringer. In Bezug auf die vorgeschlagene Änderung des Nationalrates von Artikel 42 Absatz 3 KVG, wonach die Einzelleistungsstrukturen sowie das Datum und die Uhrzeit des Konsultationsbeginns und -endes auf den Rechnungen anzugeben ist, folgte der Ständerat nicht unserem Rat. Wir beantragen mit der Mehrheit, jetzt auf diese zusätzliche Bestimmung zu verzichten. Es ist heute schon so, dass das Gesetz eine detaillierte und verständliche Rechnung fordert und dass die Verordnung konkretisiert, was das genau bedeutet. Es sollen alle medizinischen und administrativen Eckwerte aufgeführt werden, unter anderem das Behandlungsdatum, die Dauer, die Art der Leistung und der Inhalt der Behandlung. Eine gesetzliche Bekräftigung dieses Anliegens ist nicht erforderlich.

Zur Minderheit I (Silberschmidt): Der Ständerat hat diese Bestimmung infolge eines Einzelantrages beschlossen. Ich beantrage die Zustimmung zum Beschluss des Ständerates. Es ist wesentlich, dass wir die Aspekte der Effizienzgewinne und des medizinischen Fortschritts in der Tarifstruktur berücksichtigen und letztlich auch laufend aktualisieren. Wir stimmen deshalb der modifizierten Fassung gemäss Antrag der Minderheit I (Silberschmidt) zu.

Zu Artikel 56a und der Minderheit Crottaz: Hier geht es um die gezielte Information der Versicherten über kostengünstige Leistungen, die Wahl von geeigneten besonderen Versicherungsformen und präventiven Massnahmen durch die Versicherer. Die Differenz zum Ständerat besteht lediglich darin, dass die Versicherer auch die Leistungserbringer gleichermassen informieren dürfen - selbstverständlich im Einverständnis mit den Patienten. Ich verstehe, ehrlich gesagt, nicht, warum man sich dagegen wehren soll. Bitte folgen Sie hier der Mehrheit.

Schliesslich geht es noch um die Plafonierung der pro Tag abrechenbaren Taxpunkte. Der Ständerat hat dieser Übergangsbestimmung zugestimmt. Das Datum einer Umsetzung auf den 1.[NB]Januar 2025 festzusetzen, ist jedoch schlicht nicht realistisch. Es ist fraglich, ob die Idee des Ständerates überhaupt sinnvoll und umsetzbar ist. Ich bin der Meinung, dass diese Idee nicht zielführend ist, und bitte Sie deshalb, hier der Mehrheit zu folgen und diese Bestimmung zu streichen.