Silberschmidt Andri · Nationalrat · 2024-12-09
Silberschmidt Andri · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2024-12-09
Wortprotokoll
Bei Artikel 32 übernehme ich den Antrag der Minderheit Sauter. Es geht hier grundsätzlich darum, dass sich der Bundesrat die Möglichkeit schaffen will, bei tiefpreisigen Medikamenten von der dreijährlichen Senkung des Preises abzusehen, wenn damit die Gefahr einhergeht, dass der Verkaufspreis die Produktionskosten nicht mehr decken kann respektive das Medikament nicht mehr in der Schweiz angeboten würde. Der Medikamentenengpass ist gerade bei sehr tiefpreisigen und somit tiefmargigen Medikamenten eine Realität. Sie müssen sich vorstellen, dass Sie, wenn ein Medikament günstiger als ein Kaugummi am Kiosk ist, wahrscheinlich die Kosten, die Sie zur Herstellung des Medikaments haben, nicht mehr decken können.
Im Grundsatz teilen wir die Absicht des Bundesrates und sind damit einverstanden, dass die Preissenkungsspirale nur so lange dreht, wie es für die Produzenten verkraftbar ist. Es ist weder im Interesse der Patientinnen und Patienten noch im Interesse der Volkswirtschaft, wenn Medikamente vom Markt verschwinden. Wir wollen aber für den Bundesrat keine Generalausnahmeklausel schaffen, weshalb wir eine schlankere Formulierung vorschlagen. Der Ständerat ist leider dem Bundesrat gefolgt. Die Mehrheit Ihrer Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit schlägt nun einen Kompromiss vor, der sicher besser ist als die Formulierung des Bundesrates. Wir beantragen aber nach wie vor Festhalten an der Formulierung des Nationalrates, da diese klarer ist.
Ich komme zu Artikel 52c, zur Vertraulichkeit. Stellen Sie sich eine Firma vor, welche Holz an eine Schreinerei liefert. Sie hat ihre Verkaufspreise online transparent für alle öffentlich gemacht. Nun gewährt sie gewissen Schreinereien einen Rabatt auf den Verkaufspreis. Fänden Sie es richtig, wenn man den Holzhändler nun zwingen würde, diesen Rabatt allen offenzulegen? Genau das will die Mehrheit der Nationalratskommission im Bereich der Medikamente erreichen.
Die Höchstpreise der Medikamente sind bereits heute in der sogenannten Spezialitätenliste für alle einsehbar. Wenn nun aber tiefere Preise vergütet werden sollen, dann gibt es kein öffentliches Interesse am Rabatt, der gewährt wurde. Die heutige Praxis, die vor allem bei hoch innovativen Medikamenten zur Anwendung kommt, soll im Gesetz verankert werden. Das Vorgehen der Kommissionsmehrheit ist verantwortungslos, denn sie würde innovative Vergütungsmodelle wie Pay-for-Performance erschweren. Die Ausgaben für Medikamente würden um mehrere hundert Millionen Franken zunehmen, weil die Rabatte nicht mehr gewährt würden. Das wollen wir verhindern, und deshalb bitte ich Sie, meiner Minderheit zu folgen.
Ich habe von Pay-for-Performance gesprochen. Hier geht es beispielsweise darum, dass ein höherer Preis bezahlt wird, wenn ein hoch innovatives Medikament eine gute Wirkung erzielt, als wenn es eine schlechte Wirkung erzielt. Dort gäbe es eine höhere Rabattierung. Solche Preismodelle sind teilweise semivertraulich. Das heisst, die Rabattierung wird nicht der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt, sondern nur denen, die die Medikamente bezahlen, das heisst vor allem den Krankenversicherern. Es ist demnach nicht vertraulich, sondern nur semivertraulich. Diese Rabatte kennen die Betroffenen, aber nicht die Allgemeinheit.
Ich weise zudem auf die in Absatz 3 eingefügte unabhängige Stelle hin, die über diese Preismodelle Bericht zu erstatten hat. Mit diesem Kompromiss wollen wir Parlament und Bevölkerung die Möglichkeit geben, Transparenz über die Wirkung dieser Preismodelle zu erhalten, aber nicht die Rabatte der einzelnen Medikamente zu kennen. Wie erwähnt, wenn der Nationalrat hier an der sehr, sehr knappen Kommissionsmehrheit festhalten würde, gäbe es Rabattierungen in diesem Umfang nicht mehr. Wir sprechen von Rabatten im [PAGE 2236] Umfang von mehreren hundert Millionen Franken, die von allen Versicherten in der Schweiz bezahlt werden müssten.
Ich bitte Sie, meiner Minderheit zu folgen.
Ich komme nun zur letzten Minderheit bei Artikel 52d. Hier geht es um die vorläufige Vergütung von Arzneimitteln. Es handelt sich um Medikamente, die von Swissmedic bewilligt werden, für die aber noch kein Preis mit dem BAG verhandelt worden ist. Das heisst, die Medikamente sind sicher und wirksam - sie haben von Swissmedic grünes Licht erhalten -, aber sie sind noch nicht für alle zugänglich, weil es noch keinen vom BAG administrierten Preis dafür gibt. Das ist insbesondere für die Menschen schlecht, die auf diese innovativen Medikamente angewiesen sind. Je nach Krankheit sind Wochen oder Tage entscheidend, wenn es darum geht, Zugang zu neuen Medikamenten zu haben. Es ist also im Interesse von uns allen, dass innovative Medikamente möglichst schnell möglichst allen Menschen in der Schweiz zugänglich gemacht werden können. Und das will ich mit dem Antrag meiner Minderheit I sicherstellen: dass Medikamente, die von Swissmedic bewilligt werden, im Prinzip ab dem Tag der Bewilligung, ab dem Tag null eben nicht nur zugelassen, sondern auch vergütet werden.
Der Antrag meiner Minderheit hätte zur Folge, dass im Jahr 2022 rund ein Drittel aller neuen aktiven Substanzen und Indikationen für eine vorläufige Vergütung infrage gekommen wären. Stützt man hingegen auf die Formulierung des Ständerates und der Mehrheit der Kommission ab, wäre nur etwa die Hälfte davon, also ein verschwindend kleiner Teil der Medikamente, ab dem Tag der Zulassung für alle verfügbar. Solange es keinen provisorischen oder definitiven Preis des BAG gibt, müssen die Bepreisung und die Vergütung der Medikamente gemäss Artikel 71 KVV erfolgen. Das sind Einzelfallvergütungen, für die man mit der jeweiligen Versicherung des Patienten verhandeln muss. Das ist, gerade wenn es Zeitdruck gibt, wenn es um schwere Krankheiten geht, kein guter Weg. Deshalb bitte ich Sie im Sinne der Patientinnen und Patienten, alle Medikamente, die in der Schweiz zugelassen werden, auch allen in der Schweiz zur Verfügung zu stellen.
Ich weise darauf hin, dass mit der Einführung der Kostenfolgemodelle - dazu spreche ich dann im Fraktionsvotum - die Gefahr besteht, dass der Zugang zu innovativen Medikamenten noch langsamer wird. Bereits heute geht es im Durchschnitt etwa 300 Tage von der Swissmedic-Zulassung bis zur Verfügung eines definitiven Preises. Dem könnte man entgegenwirken, wenn man eben diese vorläufige Vergütung ein bisschen offener ausgestalten würde, wie dies nun die Kommissionsminderheit beantragt.
Ich bitte Sie, auch hier meiner Minderheit zu folgen, sodass innovative Medikamente allen in der Schweiz lebenden Personen möglichst bald zur Verfügung stehen.