Hess Lorenz · Nationalrat · 2024-12-09
Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-12-09
Wortprotokoll
In Artikel 32 Absatz 3 schlagen wir Ihnen vor, der Mehrheit zu folgen, weil es tatsächlich Sinn macht, eine differenzierte WZW-Prüfung betreffend die Periodizität und die Kriterien anzuwenden. Der Antrag, der hier von der Mehrheit vertreten wird, ist ein Kompromiss, ein [PAGE 2239] Kompromiss zwischen dem ersten Beschluss des Nationalrates und dem Beschluss des Ständerates. Die Kommissionsmehrheit geht aber doch einen beträchtlichen Schritt auf den Ständerat zu.
Bei Artikel 52c zur Semivertraulichkeit von Informationen betreffend Rückerstattungen empfehlen wir Ihnen, die Minderheit Silberschmidt zu unterstützen, die Differenz zu beseitigen und damit gemäss Ständerat zu legiferieren. Es ist einfach so, das wurde schon ausgeführt: Wenn man daran interessiert ist, dass diese Rückerstattungen tatsächlich stattfinden, dann kann und darf man diese Informationen nicht dem Öffentlichkeitsgesetz unterstellen. Es ist richtig, dass Transparenz herrscht gegenüber der Behörde, gegenüber der unabhängigen Stelle, die das beurteilt. Aber stellen Sie sich vor, dass Konkurrenzfirmen aufgrund des Öffentlichkeitsgesetzes ein Gesuch stellen können, um dann zu schauen, wie die andere Firma verhandelt. Dann schaukelt sich ja letztlich der Preis hoch, und dann ist genau das Gegenteil von dem der Fall, was wir wollen. Es gibt Mehrkosten, und das System dieser Rückerstattungen funktioniert nicht mehr. Übrigens ist es noch wichtig, zu wissen, dass die vorläufige Vergütung ja kostenneutral ist, indem am Schluss eine Rückzahlung erfolgt. Das wird häufig auch vergessen.
Bei der vorläufigen Vergütung - Entschuldigung, ich komme noch einmal darauf zurück - unterstützen wir die Minderheit I (Silberschmidt). Die Ständeratslösung ist tatsächlich viel zu starr. Sie würde vielleicht etwa 6 Prozent der Medikamente oder Indikationen betreffen, was wiederum zum Nachteil der Patientinnen und der Patienten ist. Es soll nicht nur ein beschleunigtes Verfahren geben, das Fast-Track-Verfahren, bei dem eine vorläufige Vergütung möglich wäre, sondern die Bestimmung muss offener formuliert sein. Als beschleunigte Zulassungsverfahren gelten auch befristete Zulassungsverfahren und Verfahren mit Voranmeldung. Also hier muss[NB]eine[NB]breitere[NB]Palette angelegt werden, dies in erster Linie auch im Sinne der Zugänglichkeit für die Patientinnen und Patienten.
Was die Kostenfolgemodelle anbelangt, ist ja das, was wir jetzt in der Vorlage sehen, unseren Informationen zufolge, und das wurde auch in der Kommission gesagt, nicht zuletzt das Ergebnis von mindestens einer zusätzlichen Runde oder eines zusätzlichen runden Tisches, den das BAG mit der Pharmaindustrie durchgeführt hat. Wir sind der Meinung, dass wir hier nicht der Minderheit Aeschi Thomas folgen, die Kostenmodelle ausgliedern und so Zeit verlieren sollten, sondern dass wir in diesem Punkt der Mehrheit folgen sollten, weil hier tatsächlich Kosten eingespart werden können.
Hierzu möchte ich im Hinblick auf die Verordnung eine Frage an die Frau Bundesrätin richten: In einem Bericht des BAG vom 19.[NB]November wird gesagt, dass bei der Umsetzung der Kostenfolgemodelle, die wir hier ausdrücklich unterstützen, auch Verhandlungen mit Eckwerten stattfinden und bei den Rabatten nicht nur starre Schwellen vorgesehen werden sollen. Wenn Sie das noch bestätigen könnten, Frau Bundesrätin, wäre ich froh. Wir sind der Meinung, dass die Kostenfolgemodelle eine wichtige Massnahme sind. Wir sollten sie nicht vertagen und nicht in eine separate Vorlage packen. Wir bitten Sie, hier der Mehrheit zuzustimmen.