Ettlin Erich · Ständerat · 2024-12-09
Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-12-09
Wortprotokoll
Der Druck ist gross, aber wir schaffen das; ich werde es in dieser Zeit machen können. Ich werde über alle vier Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Bericht erstatten. Es geht um zwei neue DBA, mit Angola und mit Jordanien - mit diesen Staaten gab es noch kein DBA -, und um die zwei DBA mit Serbien und der Bundesrepublik Deutschland; mit diesen Staaten hatten wir schon DBA, diese werden aber modernisiert.
Die neuen Doppelbesteuerungsabkommen und die Änderungsprotokolle setzen aus dem Projekt "Base Erosion and Profit Shifting" (Beps) hervorgegangene Mindeststandards der OECD und der G-20 um. Die neuen Abkommen entsprechen der schweizerischen DBA-Politik und dem OECD-Musterabkommen. Sie enthalten vor allem die Mindeststandards betreffend Abkommensmissbrauch, Streitbeilegung und Informationsaustausch. Beim einen Mindeststandard geht es um den Informationsaustausch: Der internationale Standard zum Informationsaustausch auf Ersuchen wird angepasst. Bei der Streitbeilegung geht es um die Beschränkung der Fristen und damit um die Verzögerung von Verständigungsverfahren, die beseitigt werden soll. Beim Abkommensmissbrauch sollen klare Regelungen zur generellen Missbrauchsklausel Klarheit bringen. Das gilt jeweils für sämtliche Bestimmungen des Abkommens, nicht nur für gewisse Steuern.
Ich komme zuerst zum DBA Schweiz-Serbien. Da besteht schon ein DBA auf dem Gebiet der Einkommens- und Vermögenssteuer. Das Abkommen wurde am 13.[NB]April 2005 unterzeichnet und noch nie revidiert. Das ursprüngliche DBA ist mit Serbien und Montenegro abgeschlossen worden. Kurz nach dem Abschluss des DBA haben sich die beiden Staaten getrennt, deshalb hat man jetzt nur noch mit Serbien Vereinbarungen getroffen. Der Nationalrat war Erstrat und hat der Änderung am 25.[NB]September 2024 mit 125 zu 18 Stimmen bei 29 Enthaltungen zugestimmt. Ihre Kommission hat das Eintreten nicht bestritten und mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen in der Gesamtabstimmung zugestimmt.
Das DBA mit Angola ist, wie gesagt, ein neues DBA. Angola hat erst jetzt begonnen, DBA abzuschliessen. Das DBA folgt der schweizerischen DBA-Praxis und dem OECD-Musterabkommen. Spezialitäten gibt es bezüglich Betriebsstätten. Es ist vorgesehen, dass Erforschung und Exploration von Bodenschätzen eine Betriebsstätte darstellen, dies abweichend vom Musterabkommen. Auch Dienstleistungen können eine Betriebsstätte darstellen, wenn sie im anderen Staat während mehr als 183 Tagen in einer Zwölfmonatsperiode erbracht werden. Lizenzgebühren unterliegen einer Residualsteuer von 5 Prozent, das ist speziell, und auch Vergütungen für technische Dienstleistungen unterliegen dieser Residualsteuer. Um zu einem Abschluss des Abkommens zu gelangen, hat die Schweiz das jedoch akzeptiert. Angola hat eine solche Residualsteuer bisher in sämtlichen DBA vereinbart, und das DBA enthält zudem eine automatische Meistbegünstigungsklausel bezüglich der Schiedsklausel. Kantone und Verbände begrüssen das DBA. Das DBA wurde am 30.[NB]November 2023 von beiden Ländern unterzeichnet.
Für das DBA mit Jordanien gilt das Gleiche wie für jenes mit Angola. Auch hier gibt es ein paar Spezialitäten: Betriebsstätten werden schon bei der Erkundung von Rohstoffvorkommen angenommen, und für Dienstleistungen gilt das Gleiche wie im DBA mit Angola. Lizenzgebühren führen zu einer Residualsteuer von 5 Prozent, und auf Dienstleistungen besteht keine Residualsteuer. In diesem DBA gibt es eine Schiedsklausel, womit die Vermeidung der Doppelbesteuerung gesichert ist. Kantone und Verbände begrüssen das DBA, und es wurde am 13.[NB]Dezember 2023 von beiden Staaten unterzeichnet.
Zum Schluss noch zum DBA mit Deutschland: Dieses gibt es seit dem 11.[NB]August 1971. 2010 wurde es das letzte Mal revidiert. Im Jahr 2013 begannen die Staaten neue Verhandlungen, doch nach fünf Jahren und zehn Verhandlungsrunden ergaben sich keine Ergebnisse. Man hat sich dann darauf geeinigt, wieder einen Abschluss zu machen, aber nur mit den unbestrittenen Punkten. Hier geht es um die Erneuerung und Umsetzung der Mindeststandards aus dem Beps-Projekt. Diese wurden akzeptiert und umgesetzt. Daneben wurden hauptsächlich Regelungen zur Erhöhung der Rechtssicherheit sowie zur Verbesserung der Zusammenarbeit der beiden Vertragsstaaten einschliesslich Streitbeilegungen aufgenommen und akzeptiert. Daneben gab es keine weiteren wesentlichen Änderungen. Insbesondere wurden aber Anwendungsfragen geklärt und in diesem Änderungsabkommen festgehalten. Es geht um Grenzgänger, aber auch um Pensionen im Rahmen von Verständigungsvereinbarungen, die man schon getroffen hat und die jetzt in dieses Protokoll Eingang gefunden haben.
Das Protokoll wurde am 21.[NB]August 2023 unterzeichnet und von den Kantonen und Verbänden begrüsst. Auf Nachfrage wurde in der Kommission bestätigt, dass aus Schweizer Sicht wichtige Punkte wie die Wegzugsteuer und die überdachende und erweitert beschränkte Besteuerung nach wie vor nicht geregelt sind. Das hätten wir zwar gerne, doch man konnte sich nicht darüber einigen.
Ihre Kommission hat die vier Abkommen am 11.[NB]November 2024 behandelt. Bei allen Abkommen war Eintreten nicht bestritten. Ausser beim DBA mit Serbien, bei dem es zwei Enthaltungen gab, wurden die Abkommen in der Gesamtabstimmung einstimmig angenommen. Damit empfehle ich Ihnen, die DBA gutzuheissen.
Wir haben in der Kommission noch die Abschreibung der Motion Lombardi 06.3540 akzeptiert. Wir waren einheitlich damit einverstanden. Sie hat sich mit diesem Abkommen mit [PAGE 1145] Deutschland erledigt. Das in aller Kürze zu den vier Abkommen. Ich hoffe, es hat gereicht.